Ein Hund unter Strom: Wenn der Vierbeiner an der falschen Stelle das Beinchen hebt und vor Gericht landet

Von Mittelbayerische Zeitung · 17. März 2024 um 11:00

Mit Kabeln kann allerlei schief gehen. Manchmal geht der Ärger der Menschen aber über nervigen Kabelsalat hinaus und endet sogar vor Gericht. Wie es so weit kommen kann und wie in einem Fall ein Hund mit einem dringenden Bedürfnis ein Verfahren ausgelöst hat, erklärt der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in seiner Kolumne.

Kabel sind eigentlich out. Glasfaser hat Deutschland ja scheinbar verpasst und die Zukunft des Internets scheint in der Satellitenübertragung zu liegen. Am Kopfhörer hängt auch kein Kabel mehr, dafür gibt es Bluetooth.

Wobei wir natürlich den Strom nicht außer Acht lassen sollten. Da geht es noch nicht ohne Kabel und wenn wir darüber sprechen, wie wir den Windstrom von der Küste im Norden in den Süden der Republik transportieren wollen, wird ziemlich deutlich, dass eigentlich keiner die Kabel haben mag. Jedenfalls will sie keiner sehen. Deshalb sind riesige Erdkabel die (teure) Lösung. So ein Erdkabel, das liegt unter der Erde und folgt dort dem Grundsatz: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“.

Vier Zentimeter dickes Kabel einfach übersehen?

Irritierend wird es allerdings, wenn das Erdkabel auf einem Radweg liegt. Die betroffene Radfahrerin vor dem OLG Hamm hatte die Devise „aus den Augen, aus dem Sinn“ betreffend die vorgesehene Wirkungsweise von Erdkabeln zu sehr verinnerlicht und die vier Zentimeter dicke Schlange, die ein Bagger auf 20 Metern Länge auf dem Radweg ausgebreitet hatte, konsequent ignoriert.

Was passiert in so einem Fall? Ein handgelenksnaher Speichenbruch links, Prellungen an beiden Knien, eine traumatische Einblutung in den Hoffa’schen Fettkörper am rechten Knie, eine Verletzung am rechten Sprunggelenk, eine blutende Nase sowie (trotz Helm) Prellungen am Kopf und ein Halswirbelsäulen-Syndorm. Die Frau verlangte Schmerzensgeld von der Firma, die die Kabelarbeiten durchgeführt hatte. Ihr Argument: Es hatte keinerlei Hinweisschilder oder Absicherungen gegeben.

Da gaben ihr die Gerichte über zwei Instanzen durchaus Recht und billigten ihr 3000 Euro zu. Aber eigentlich wollte die Frau das Doppelte. Das OLG allerdings erkannte hier ein klares Mitverschulden. Das Ding war vier Zentimeter dick und lag quer über dem Radweg. Wie kann man so etwas einfach übersehen? Juristisch nennt sich das „Sichtfahrgebot“, geregelt in Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung (Az. 7 U 89/20).

Ebenfalls vor dem OLG Hamm wurde entschieden, was gegen lose Kabel auch nicht hilft: Vor einem Brezenstand im Fußballstadion in Dortmund hatte die Brezen-Verkäuferin extra eine Gummimatte über die dort herumliegenden Kabel gelegt. Ein Fußballfan war trotzdem gestolpert – und zwar über die Matte. Riss- und Quetschwunden im Gesicht sage ich nur und fast 10000 Euro Schmerzensgeld. Die Matte war zwar grundsätzlich eine gute Idee, fanden die Richter, allerdings war das Ding faltig, schlampig verlegt und völlig abgenutzt. Wie man’s macht... (Az. 7 U 27/20).

Boden unter Strom wegen defekter Weihnachtsbeleuchtung

Warum eine Frau aus Bückeburg mehrfach von ihrem eigenen Hund gebissen wurde und was das mit dem Kabel der städtischen Weihnachtsbeleuchtung zutun hat, erkläre ich Ihnen auch noch: Die Dame war im Dunkeln Gassi gegangen. Es war Vorweihnachtszeit und die Laternenmasten waren hübsch mit Weihnachtsbeleuchtung dekoriert. Der Hund tat, was Hunde an Laternenmasten gern tun und dann geschah Kurioses. Der Hund warf sich mitten im Pieseln zu Boden, schrie und biss sein Frauchen. Was war passiert? Das Kabel der Weihnachtsbeleuchtung war defekt, der Erdboden war „elektrisch“ und der Hund wurde beim Urinieren unter Strom gesetzt. Deshalb rastete er aus.

Und wer haftet dafür? Natürlich die Stadt, entschied das Landgericht Bückeburg. Auch wenn die Verkettung der Umstände ungewöhnlich war, führte schlussendlich die fehlerhafte Wartung des Weihnachtskabels zum Biss (Az. 2 O 277/96 ).

Rechtsanwalt Geedo Paprotta. Foto: Paprotta