Hut ab: Neumarkter Anwalt beleuchtet kuriose Rechtsprechungen zu Kopfbedeckungen

Von Mittelbayerische Zeitung · 9. März 2024 um 11:00

Muss der Pilot eines Flugzeugs eine schicke Kapitänsmütze tragen? Und wann muss die Baseball-Cap im Gerichtssaal runter? Haben die einen Freude an einer Kopfbedeckung, ist sie anderen ein lästiges Übel. Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta ergründet, wann man deswegen eins auf die Mütze bekommt.

Wann unsere steinzeitlichen Vorfahren das erste Mal auf die Idee kamen, sich gegen Nacktheit und Kälte mit Kleidung zu schützen, weiß ich nicht. Noch unklarer dürfte der Zeitpunkt sein, an dem die erste Jägerin oder der erste Sammler eine Kopfbedeckung aufsetzte. Und auch der Grund bleibt geheimnisumwoben.

Naheliegend ist der Schutz gegen Wind und Kälte oder gegen Schnee und Regen. Allerdings könnten natürlich auch modische Beweggründe ausschlaggebend gewesen sein, denn dass Mützen „très chic“ sein können, dürfte unstreitig sein.

Pilot klagt vor dem Bundesarbeitsgericht

Kommt freilich immer darauf an, wie sie ausschaut, die Mütze – und wer sie aufsetzt. Dass ausgerechnet ein Pilot vor dem Bundesarbeitsgericht gegen seine „Pilotenmütze“ geklagt hat, erscheint mir allerdings gerade vor diesem Hintergrund erstaunlich.

Es dürfte doch weithin anerkannt sein, dass es kaum einen spektakuläreren „Wow-Effekt“ gibt, als so einen Piloten, der eiligen Schrittes mit seiner perfekt sitzenden Uniform und seiner feschen Mütze durch die riesigen Hallen eines internationalen Flughafens stolziert, das Rollköfferchen mit den Navigationsunterlagen hinter sich herziehend, auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz im Cockpit eines in der Morgensonne auf dem Rollfeld glitzernden Passagierjets.

Ungleichbehandlungen gegenüber den Damen

Wohin geht es? New York, Rio oder Tokyo? Ganz egal, argumentierte der Pilot im Streit mit seiner Airline: Hauptsache ohne die alberne Mütze! Dabei ist eines nicht ganz klar: Hat er die Mütze wirklich gehasst, oder war es nur Trotz, weil die weiblichen Pilotinnen bei derselben Airline die freie Wahl hatten, ob sie eine Mütze tragen?

Die Jungs hingegen mussten immer, so sah es eine bei der Airline geltende Betriebsvereinbarung vor, gegen die der Pilot geklagt hatte. Das BAG gab ihm Recht. Eine solche Ungleichbehandlung sei nur zulässig, wenn es eine sachliche Rechtfertigung gibt.

Da aber die Flugkünste mit und ohne Mütze sich bei männlichen und weiblichen Flugzeugführer:innen in nichts unterschieden, sahen die obersten Arbeitsrichter auch den Mützenzwang für Piloten nicht als gerechtfertigt an (Az. 1 AZR 1083/12). Schade, irgendwie!

Kluge Sprüche auf dem Kopf schützen vor Strafverfolgung nicht

Mützen können natürlich auch dafür missbraucht werden, kluge Lebensweisheiten oder dümmliche Albernheiten auf dem Kopf herumzutragen. Da stieg zum Beispiel ein Mann in Köln in einen ICE nach Frankfurt und in seiner Wollmütze steckte ein Zettel mit den Worten: „Ich fahre schwarz“.

Albern? Oder lebensweise? Das OLG Köln jedenfalls erkannte einen Fall der Beförderungserschleichung nach § 265a StGB. „Wieso Erschleichung? Ich hab‘s doch ganz offen zugegeben!“ Dieses Argument ließen die Richter nicht gelten.

Wenn schon, dann hätte er es beim Einsteigen sofort dem Schaffner zeigen müssen. Darauf zu warten, ob mitten bei der Fahrt zufällig einer den Zettel an der Mütze liest, genügt nicht (Az. III-1 RVs 118/15).

Bei einer Gerichtsverhandlung eine Mütze zu tragen, ist übrigens nicht grundsätzlich verboten. Als der betroffene 34-Jährige allerdings der Aufforderung des Amtsrichters, sein Baseball-Cap abzunehmen, nicht nachkam, kassierte er 200 Euro Bußgeld. Das OLG Stuttgart stellte dazu fest: Wenn er einen guten Grund präsentiert hätte – gesundheitlicher oder religiöser Art zum Beispiel – dann hätte er die Kappe aufbehalten dürfen.

Aber aus Trotz das Ding nicht abzunehmen, das stelle einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts und damit eine Ungebühr im Sinne des § 178 Gerichtsverfassungsgesetzes dar (Az. 1 Ws 126-127/07). Der Mann wäre sicher ein vorbildlicher Pilot.