Blender vor Gericht: Neumarkter Anwalt über Ärger mit PV-Anlagen von nebenan

Von Donaukurier · 21. Januar 2024 um 17:00

Ärger mit den Nachbarn – das ist nicht nur bei Gerichten, sondern auch bei Anwälten ein Dauerbrenner. Mitunter geht es dabei um die Sonne: Unerwünschte Reflexe von PV-Anlagen, Dachfenstern oder Ziegel – welche Folgen das haben kann, weiß der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta.

Kaum ist Weihnachten herum, da wünscht man sich schon, der Winter wäre endlich vorbei und sehnt sich nach warmer Frühlingssonne. Schließen Sie doch einmal kurz die Augen und stellen Sie sich das vor, wie die Sonnenstrahlen direkt in Ihr Gesicht fallen. Diese wohlige Wärme. Lange dauert es nicht mehr, versprochen. Aber passen Sie auf, jetzt, wo Sie sich so an die Dunkelheit gewöhnt haben: Immer schön eincremen und nie direkt hineinblicken, in unseren grellen Heimatstern.

Ehepaar verklagt Nachbarn

Vor dem Landgericht Frankenthal hatte ein Ehepaar von der Sonne allerdings endgültig die Schnauze voll. Und wen verklagt man dann am besten? Den Schöpfer von Himmel und Erde? Die betroffenen Eheleute hielten eher ihren Nachbarn für verantwortlich. Auf der Terrasse, im Wohnzimmer, beim Essen und im Hausflur – ununterbrochen wurden sie von greller Sonne geblendet. Nur durch Schließen der Jalousien, und das am hellichten Tag, bekamen sie etwas Dunkelheit.

Schuld war die PV-Anlage auf dem Dach des Nachbarn. Eine vom Gericht bestellte Gutachterin berichtete, die Spiegelung der Anlage sei so intensiv, dass man das Gefühl habe, direkt in die Sonne hineinzublicken. Unzumutbar, stellten das Gericht fest. Der Nachbar musste die PV-Anlage so neu ausrichte, dass das Wohnhaus der Kläger im Schatten blieb. Ob die Anlage danach noch wirtschaftlich arbeitete, wage ich allerdings zu bezweifeln (Az. 9 O 67/21).

Dachfenster blenden

Ein ähnliches Problem beschäftigte das Oberlandesgericht Stuttgart. Auch hier begegneten sich zwei Nachbarn vor Gericht, der eine hatte die Sonne auf dem Dach, der andere konnte seine Terrasse nicht mehr benutzen. Dabei gab es auf dem Dach des Beklagten, den das Gericht schonungslos als „Störer“ betitelte, nicht einmal eine Solaranlage. Nur ein paar Dachflächenfenster. Der Blender warf ein, die Sonnenreflexionen seien doch nur zu bestimmten Tageszeiten ein Problem, da könne der Nachbar ja wohl mal vorübergehend ins Haus verschwinden?

Doch das Gericht sprach von einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ und empfand es als nicht hinnehmbar, auch nur zeitweise durch derartiges Blendwerk von seiner Terrasse vertrieben zu werde. Auch in diesem Verfahren wurde ein Gutachter bestellt, der allerdings zumindest noch ein paar gute Tipps parat hatte, wie man durch eine Veränderung der Fensteroberfläche eine stärkere Lichtstreuung erzeugen könne, so dass die Fenster bleiben durften (Az. 10 U 146/08).

Außerirdische Raumschiff-Landung?

Man kann es den Nachbarn aber manchmal auch wirklich nicht Recht machen. Da hatte ein Häuslebauer weder eine Photovoltaik auf dem Dach, noch reflektierten seine Fenster besonders auffällig und trotzdem wurde er von seinem Nachbarn bis vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geschleppt. Das Problem: Sein Haus erweckte bisweilen den Eindruck, als würde ein außerirdisches Raumschiff landen, so hell strahlte es in der Sonne.

Schuld daran waren besondere, lasierte Dachziegel. Die blendeten ganz und gar unerträglich. Das Gericht erkannte darin einen klaren Verstoß gegen das nachbarliche Gebot der Rücksichtnahme. Das Lichthaus musste neu gedeckt werden (Az. 3 S 1654/06). Wie klang das bei Bertold Brecht in der Dreigroschenoper? „Denn die einen sind im Dunkeln und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht.“

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt. In seiner wöchentlichen Kolumne greift er Kurioses aus seinem Alltag auf. Foto: Paprotta