Wenn Bücher schonungslos die Realität enthüllen: Das endet ganz schnell vor Gericht

Wenn Bücher versprechen, nichts als die vollkommene und bisher geheime Wahrheit zu enthüllen, dann sorgt das für großes Interesse – gerade, wenn es um Prominente geht. Warum das alles gar nicht so einfach ist, schildert Rechtsanwalt Geedo Paprotta in seiner aktuellen Kolumne „Paprottas Paragrafen“.
Tag für Tag, Woche für Woche enthüllt das noch junge neue Jahr uns nun mehr von seinen frischen Geheimnissen. Das ist wie bei Büchern, Krimis zum Beispiel, in denen wir mit jeder umgeblätterten Seite dem Mörder näher auf die Spur kommen.
Noch spannender sind Bücher und Geschichten, die, genau wie das vor uns liegende neue Jahr, inmitten der Wirklichkeit stattfinden. Da wollen wir dann natürlich alles ganz genau wissen! Und wen fragt man da am besten? Heinz Buschkowsky zum Beispiel. Und wenn der seine Geheimnisse nicht preisgeben will, dann eben das Verwaltungsgericht Berlin. Ich sehe schon, die Geschichte muss ich Ihnen erzählen.
„
Neukölln ist überall“: Wer finanzierte das Buch?
Also: Heinz Buschkowsky war Bezirksbürgermeister in Berlin. Und er schrieb einen heißen Insiderbericht über seinen nicht ganz unberüchtigten Stadtteil Neukölln. Der Enthüllungsschinken drohte angsteinflößend mit dem Titel „Neukölln ist überall“ und weckte damit natürlich prompt die Neugier der Presse.
Aber Sie wissen ja, wie Journalisten sind: Die stellen immer die falschen Fragen! Im Fall Neukölln zum Beispiel wollten sie gar nicht wissen, wie schlimm es wirklich ist, nein – sie fragten vielmehr danach, ob der Politiker das alles eigentlich selber recherchiert hat oder ob da vielleicht städtische Bedienstete für teures Steuergeld mit an dem Pamphlet getippt hätten?
Als das Bezirksamt antwortete, das sei ja wohl eine Privatangelegenheit des Herrn Autors Buschkowsky, funkten die Verwaltungsrichter dazwischen: Nein! Das sei durchaus hochpolitisch und überhaupt nicht privat und deshalb musste die Behörde hier Ross und Reiter detailliert nennen. Die Wahrheit ist eben doch spannender, als jeder Krimi (Az. VG 27 L 264.12).
Der Wetterfrosch Jörg Kachelmann hatte eine Phase im Leben, die ausschließlich von Tiefdruckgebieten und Stürmen geprägt war. Das hing damit zusammen, dass seine ihm gar nicht wohlgesonnene Ex-Geliebte gemeinsam mit einer für jede gute Räuberpistole voreingenommenen Boulevardpresse ihn allzugern als Sittenstrolch vorgeführt hätte. Es muss enttäuschend für die Beteiligten gewesen sein, als gerichtlich die Unschuldsvermutung des doch eigentlich bereits zur vollständigen privaten Vernichtung vorgemerkten Mannes in den Vordergrund gerückt wurde.
Meterologe Kachelmann vor Gericht
Wirklich unangenehm wurde es danach für die besagte Ex-Geliebte, als Kachelmann nämlich selber eine Räuberpistole lieferte: Das Buch „Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz“ nannte nämlich den Namen der besagten Ex-Geliebten. Vor dem Landgericht Mannheim wurde der Random House Verlagsgruppe im Wege einer einstweiligen Verfügung nun zunächst die namentliche Nennung der Frau noch verboten. Persönlichkeitsrechte und dergleichen (Az. 3 O 98/12). Doch das Landgericht erlaubte schließlich doch, dass die Dame ausdrücklich benannt werden durfte.
Die frühere Tagesschau-Moderatorin Eva Herman hat es ebenfalls mit einem Buch versucht: „Das Prinzip Arche Noah“. Darüber hat sie natürlich marketingträchtig munter geplaudert. Buch und Interviews weckten einmal mehr die Neugier der Medien und nachdem sich das Hamburger Abendblatt in die Lektüre vertieft hatte, rezensierte es recht unschön: Frau Herman habe hier quasi eine Lanze für das Familienbild des Dritten Reiches gebrochen – das ist keine gute Werbung für ein Buch!
So stritt sich Eva Herman auch bis nach Karlsruhe mit den Journalisten. Der BGH allerdings ließ den braunen Schimmer des Werkes nicht verblassen (Az. VI ZR 262/09).
