Kugelschreiber zu Waffe umgebaut: Neumarkter Anwalt schildert skurrile Gerichtsfälle

Von Geedo Paprotta · 5. März 2023 um 10:44

In seiner wöchentlichen Kolumne greift der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta Kurioses aus seinem Alltag auf. Die neueste Ausgabe dreht sich um Kugelschreiber.

Immer wieder werde ich gefragt, wie ich auf die Themen dieser Rechtskolumne stoße. Und ich antworte stets wahrheitsgemäß: Ich lasse mich durch meinen Alltag inspirieren! In den vergangenen Tagen war mein Alltag aber vergleichsweise unspektakulär. Ich empfinde das als beruhigend und erholsam – für die Kolumne gibt es freilich wenig her, wenn ich abends in einem Buch blättere. Doch eben ist mir die Inspiration geradezu ins Gesicht gesprungen. Ich blickte, ratlos nach einem Thema suchend, über meinen Schreibtisch und sah – einen Kugelschreiber! Sie ahnen nicht, was Kugelschreiber für eine herausragende Rolle in der Rechtsprechung spielen.

Wirksam oder nicht? BGH grübelt über Testament

Bereits 1966 hatte sich der Bundesgerichtshof mit diesem beliebten Schreibwerkzeug auseinanderzusetzen. Da hatte jemand sein Testament mit einem Kugelschreiber verfasst. Wenn ein Testament handschriftlich verfasst ist, Ort, Datum und Verfasser klar erkennen lässt und inhaltlich ansatzweise der Willen des Erblassers zutage tritt, ist es wirksam. Der Kugelschreiber ist da nicht weniger wert als Feder und Tinte. Dummerweise existierte im vorliegenden Fall nur noch ein Durchschlag des Kugelschreibertestaments – und zwar auf Kohlepapier.

Ist das dann noch eigenhändig handschriftlich? Ja, befand der BGH. Entscheidend sei, dass der Erblasser seinen Willen direkt zu Papier gebracht habe und seine Handschrift dabei klar zu identifizieren ist. Ob da die Farbe direkt aus dem Stift aufs Papier fließt oder durch den Druck des Kulis über die Kohleschicht übertragen wird, ist gleichgültig. Das Testament war wirksam (Az. III ZB 14/66).

Die Nachbarin mit einem Kugelschreiber angegriffen?

Kugelschreiber tauchen im Justizalltag auch einmal als Waffe auf! In München hatte eine Frau gegenüber ihrem Nachbarn eine einstweilige Verfügung mit Kontaktverbot beantragt, weil dieser sie angeblich mit einem Kugelschreiber angegriffen hätte. Der Kugelschreibermann ließ das nicht auf sich beruhen und zog in die nächste Instanz. Dort behauptete die Frau, es sei ein Löffel gewesen. Der beschuldigte Aggressor konnte nachweisen, dass er weder Stift noch Löffel hätte halten können, weil sein Arm eingegipst gewesen war. Am Ende einigten sich beide im Juni 2006 vor dem Landgericht München I, einander sechs Monate aus dem Weg zu gehen.

Es gibt noch gefährlichere Waffengattungen unter den Kugelschreibern: Eine Kugelschreiber-Schussverletzung einer Frau hatte 2017 das Landgericht Darmstadt zu verhandeln. Es ging dabei nicht um einen Tintenklecks. Vielmehr hatte ein Möchtegern-James-Bond seinen Kugelschreiber zu einer Miniatur-Schusswaffe umgebaut und damit während eines Streits seine Lebensgefährtin am Hals verletzt. Zum Glück blieb es bei einem Streifschuss und das Gericht erkannte auch, dass wohl keine Tötungsabsicht vorlag. Dennoch bezeichnete der vorsitzende Richter den Schießgriffel als „brandgefährliches Ding“ und steckte den Schreiberling für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Seine Post durfte er dort sicherheitshalber vermutlich nur mit Bleistiften verfassen?