Das kann teuer werden: Ein Neumarkter Anwalt über Delikte im Netz

Von Mittelbayerische Zeitung · 26. Februar 2023 um 11:00

Mit teuren Downloads im Netz und dem illegalen Teilen von Links für Videospiele beschäftigt sich der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta in der neuesten Ausgabe seiner Kolumne „Paprottas Paragrafen“.

Alles Gute kommt von oben. Sagt man ja gemeinhin so. Neuerdings auch Filme, Musik oder Zeitungen. Alles übers Internet, direkt aufs Handy oder den heimischen Computer. Manches nur, wenn man dafür bezahlt. Manches zunächst scheinbar auch ohne Bezahlen. Aber was dann oft kommt, ist weniger gut und auch nicht direkt von oben, sondern aus dem Briefkasten und zwar in Form einer rechtsanwaltlichen Abmahnung wegen „unerlaubten Filesharings“.

Abmahnung ignoriert: Keine gute Idee

In Düsseldorf hatte es eine Firma erwischt, auf deren Computern ein bezahlpflichtiges Videospiel heruntergeladen, unter zahlreichen Nutzern geteilt und emsig gespielt wurde. Prompt kam besagte Abmahnung. Man möge die Computer durch ein geeignetes Passwort sperren und dafür sorgen, dass das Spiel nur noch mit Einwilligung der Programmierer dort heruntergeladen und weitergegeben werden kann. Außerdem sollte die Firma für die Abmahnung bezahlen. Dagegen wehrte die Firma sich zunächst erfolgreich und trug vor, man habe davon nichts gewusst. Ansonsten machte man fröhlich weiter.

Bis zum OLG Düsseldorf wurde gestritten und dort stellten die Richter fest, dass spätestens mit der Abmahnung die Firma Kenntnis von dem Problem gehabt hätte und damit die Pflicht, es abzustellen. (Az. I-20 U 17/16).

Anderer Fall: Eine Familie führte ein beschauliches Leben mit Kindern, unter anderem einer Tochter, die einen erlesenen Musikgeschmack pflegte. Soweit juristisch noch unangreifbar. Auch jener Tag, als die junge Dame sich das Musikalbum „Loud“ der Künstlerin Rihanna am heimischen Computer herunterlud, war nicht von juristischen Wolken verdunkelt. Als das Töchterchen allerdings Rihanna für ihren Gesang nicht bezahlen wollte, diesen jedoch mit ihren Freundinnen fleißig teilte, kam wieder einer dieser Anwaltsbriefe – und zwar an die Eltern als Inhaber des Internetanschlusses. 2500 Euro sollten sie für das Filesharing bezahlen.

Das Album „Loud“ von Rihanna wurde teuer

Doch sie trugen vor, sie hätten ganz bestimmt nichts von Rihanna heruntergeladen. Das war bestimmt eines der Kinder! Die Abmahnanwälte wurden hellhörig und fragten: Welches Kind? Her mit dem Namen! Die Eltern antworteten: Sie wüssten es freilich – aber sie würden doch hier nicht die eigenen Kinder ans Messer liefern! Und was geschah dann? Dann kam der BGH und urteilte: Entweder ihr sagt den Namen, damit das Kind bestraft wird, oder ihr bezahlt die Strafe selber. (Az. I ZR 19/16).

Aber der BGH kann auch romantisch: Einem Mann wurde vorgeworfen, einen Film heruntergeladen und 14 Mal an einer Internettauschbörse illegal weitergegeben zu haben. Er bestritt dies und führte an, vielleicht sei es ja seine Ehefrau gewesen. Daraufhin verlangten die Abmahnanwälte genaue Auskunft über die Ehefrau, insbesondere über deren Internetnutzungszeiten- und Verhalten. Doch hier grätschte der BGH dazwischen: Was bei Kindern noch angehen mag, ist bei Ehegatten ein absolutes Tabu. Der Schutz des Ehegeheimnisses wiege schwerer als jedes Urheberrecht! (Az. I ZR 154/15).

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt in Neumarkt. -Foto: Paprotta