Bulldogs beim Kräftemessen – nicht nur während der Bauernproteste

Von Mittelbayerische Zeitung · 14. Januar 2024 um 10:03

1921 stellte die Heinrich Lanz AG auf der Ausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Leipzig ein urtümlich anmutendes Motormonster für Landwirte vor und nannte es „Lanz Bulldog“. Bis heute nennen Landwirte ihre Schlepper daher gerne liebevoll Bulldog – und landeten damit auch so manches Mal vor Gericht, wie der Neumarkter Jurist und Kolumnist Geedo Paprotta weiß.

In den vergangenen Tagen konnten wir im ganzen Land die großen Maschinen in ihrer Vielfalt bewundern. Die meisten von uns Nicht-Landwirten waren dankbar, dass am Steuer der protestierenden Ackerriesen vor allem vernünftige Menschen saßen, Landwirte mit ernsthaften Anliegen und nicht gewaltbereite Spinner. Derart beeindruckende Protestaktionen sieht man selten und es gehört zu den absoluten Stärken unseres demokratischen Rechtsstaats, dass so etwas möglich ist.

Ein kühler Kopf und starke Nerven sind aber auch dringend notwendig, wenn man die Verantwortung für so ein Gerät hat. Moderne Traktoren sind schnell einmal zehn Tonnen schwer, und wenn dann noch ein voll beladener Hänger mitfährt, wird es richtig psychologisch.

Unfall mit einem Traktor

Ein solches Gespann war 2014 im saarländischen Hemmersdorf innerorts unterwegs. Als wäre die Straße nicht ohnehin herausfordernd schmal, parkte rechts auch noch ein Auto. Also setzte der Bulldog dazu an, an dem Hindernis vorbeizufahren. Seine volle Aufmerksamkeit galt dem Auto, denn bei einer Kollision mit einem Traktor sehen auch Neuwagen schnell ganz schön alt aus.

Dummerweise aber passierte genau das: Ein anderer Wagen verlor die Geduld und versuchte genau in diesem Moment, das Gespann zu überholen. Der selbst gerade ausholende Ackerriese schob das überholende Auto links in den Graben. Wer haftet? Das Landgericht gab dem Autofahrer noch 25 Prozent Mitschuld. Doch das saarländische Oberlandesgericht schaute genau hin: Der Trecker hatte beim Ackern seinen Außenspiegel verloren. Fehlende Rückschau beim Überholen sei ein schwerer Verkehrsverstoß – damit haftete der Landwirt zu 100 Prozent (Az. 4 U 100/16).

Lesen Sie hier eine weitere Rechts-Kolumne von Geedo Paprotta.

Von wem darf ein Bulldog mehr Rücksicht erwarten? Klar, von einem anderen Bulldog. Blöd natürlich, wenn am Ende trotzdem einer von beiden im Graben liegt. Einen solchen Unfall beackerte das OLG Hamm. Begegnet waren sich zwei Gespanne mit jeweils drei Metern Breite. Die Straße war 5,80 Meter breit. Das konnte nicht gut gehen... Nun war der verunfallte Traktor im Graben von sich aus ausgewichen – ist er dann nicht selber schuld? So jedenfalls argumentierte die Gegenseite. Das Gericht aber entschied auf 50:50, denn das „überlebende“ Gespann hatte nicht angehalten und den anderen in Zugzwang gebracht (Az. 9 U 59/14).

Landwirt hatte „vollgetankt“ und spielte Tauziehen mit dem Traktor

Nach einem eiskalten Bauern-Protesttag ist ein Glühwein vielleicht genau das Richtige? Wobei ich hier dringend von Alkohol am Steuer abrate – auch wenn das OLG Saarbrücken eine Unfallversicherung verurteilt hat, an einen betrunkenen Traktorfahrer zu zahlen.

Der Mann hatte „vollgetankt“, seinen Schlepper an einen Audi angekettet und die beiden Fahrer haben mit ihren Fahrzeugen „Tauziehen“ gespielt. Dabei war der Bulldog rückwärts umgekippt. Die Unfallversicherung des verletzten Landwirts verwies auf ihre „Alkohol-Ausschlussklausel“. Die Richter hingegen hatten wohl eine Schnapsidee: Es sei unklar und unbewiesen, ob der Unfall deshalb passiert sei, weil der Traktorfahrer betrunken war. Ernsthaft? (Az. 5 U 1/14).

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt in Neumarkt und greift in seiner wöchentlichen Kolumne kuriose Fälle auf. Foto: Violetta Paprotta