Wegen Youtube-Videos bankrott: Thomas Stecker bekam eine Rechnung von 328.000 Euro

„Ich habe Fehler gemacht“ – so beginnt die unglaubliche Geschichte von Thomas Stecker. Der junge Familienvater aus Lam im Landkreis Cham hat sich, so sagt er selber, „aus Dummheit“ in eine Situation gebracht, die seine Existenz und die seiner Familie bedroht. Weil er auf seinem Youtube-Kanal fremde Videos veröffentlichte, bekam er eine Rechnung vom Anwalt – über sage und schreibe 328.000 Euro.
Zuhause bei seinen Eltern in der Küche erzählt der 33-Jährige, wie er sich mit Youtube-Videos über Modelleisenbahnen in eine solche verfahrene Situation manövriert hat. Denn eigentlich fing alles ganz harmlos mit Filmchen darüber an, wie er Lego baut. Vor drei Jahren, während der Corona-Pandemie, hatte der Vater eines achtjährigen Sohnes aus Langeweile damit begonnen, Youtube-Videos zu drehen. „Ich habe Legosets gekauft, gebaut und präsentiert“, erzählt Stecker. Soweit, so gut. Mit seinem Hobby fand er online viele Freunde, mit denen er zusammen live baute und „einfach nur Spaß“ hatte. Weil er so mit seinem Youtube-Kanal als Lord Stexx im Lauf der Zeit am Ende gut 5800 Follower hatte, die regelmäßig seine Videos anschauten, für gut befanden und weiterverbreiteten, kam er in das so genannte Partnerprogramm der Videoplattform.
5800 Follower
„Ich habe mich erst voll darüber gefreut, weil ich so wenigstens ein paar Euros bekommen habe, die Lego-Sets sind ja teuer.“ Bis zu 2000 Euro gab Stecker pro Jahr für seine Bausätze aus, dazu kamen Ausgaben für die Technik. „Nach und nach habe ich mir ein paar Sachen gekauft wie ein gutes Mikrofon und Lampen für eine professionellere Ausleuchtung meiner Videos“, erklärt Stecker. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 bekam er aus dem Youtube-Partnerprogramm 300 Euro ausgeschüttet. Das sollte ihm am Ende zum Verhängnis werden.
Im Dezember, als sich sein achtjähriger Sohn eine Modelleisenbahn zu Weihnachten wünschte, verfällt der Papa der Faszination für das Schienenhobby. Er zeigt seiner Community die Startpackung für seinen Sohn. „Vor lauter Begeisterung habe ich meiner Community schöne Anlagen gezeigt, Zugfahrten mit einer Kabine ausgestattet, damit es so aussieht, als wäre man Lokführer.“ Weil er aber keine eigene große Anlage hat, nimmt er sich für seine Videos Schnipsel aus anderen Filmen von Eisenbahnanlagen, die ihm gefallen, schneidet sie zusammen, gestaltet sie realistisch und verbreitet sie weiter. „Genau das ist der Punkt, der mir jetzt zum Verhängnis wird“, sagt Stecker.
Im Januar ruft ihn seine Mutter an, dass ein Brief für ihn an seine alte Adresse gekommen ist. Ein Anwaltschreiben. Als ihm seine Mutter den Brief vorliest, zieht es dem gelernten Papiertechniker den Boden unten Füßen weg. Von entgangenen Lizenzgebühren in Höhe von rund 328.000 Euro ist da die Rede – hochgerechnet von den Filmschnipseln, die Stecker aus den Videos eines anderen deutschen Youtubers entnommen hatte. Was man wissen muss: Die Lizenzgebühren errechnen sich nach Filmsekunden! Was Stecker ebenfalls negativ ausgelegt wird: Er hat den Urheber nicht nur nicht gefragt, sondern auch nicht genannt.
Rechtsschutz zahlt nicht
Fatal ebenfalls: Weil Stecker ins Youtube-Partnerprogramm gerutscht war, zahlt seine Rechtsschutzversicherung nicht, weil sie seinen Youtube-Kanal als gewerblich einstuft. So argumentiert auch der Anwalt des Mandanten, dessen Videos Stecker benutzt hat. Der Kanal sei auf Gewinn ausgerichtet gewesen. Thomas Stecker ist verzweifelt: „Ich habe damit keinen Euro Gewinn gemacht, im Gegenteil.“ Inzwischen hat sein Anwalt, den er wohl aus eigener Tasche bezahlen muss, ein Vergleichsangebot des Anwalts der Gegenseite auf den Tisch bekommen: Knapp 5000 Euro Anwaltsgebühren, errechnet aus den normalerweise fälligen Lizenzgebühren von 328.000 Euro, sowie 30.000 Euro müssen beglichen werden – rund 15.000 im März, der Rest in Raten von 1000 Euro monatlich.
„Wenn ich das alles pünktlich bezahle , wollen sie mir den Rest erlassen“, sagt Stecker. „Wie soll ein Familienvater denn 1000 Euro im Monat bezahlen können“, fragt sein Vater Hans Stecker.
Die Eltern des Youtubers können ebenfalls kaum fassen, in welches Schlamassel sich ihr Sohn gebracht hat, „Er hat ja sofort die Unterlassungserklärung unterschrieben, alle Videos sofort gelöscht. Da müsste man meinen, die sehen, dass das keine böse Absicht war.“
Gegner besteht auf Geld
Doch die Gegenseite zeigt sich offenbar unversöhnlich. „Wir haben versucht, mit dem Mann zu reden, aber da hieß es nur, wenn wir uns nochmal direkt bei ihm melden, zeigt er uns bei der Polizei wegen Stalking und Belästigung an.“
Derzeit versucht Stecker alles, was nicht niet- und nagelfest ist, zu Geld zu machen – angefangen mit seiner riesigen Legosammlung. Hunderte Bausätze stehen in den Dachgeschossräumen im Haus seiner Eltern. „Meine Mutter hilft mir beim Abbauen und Abgleichen der Bauteile“, beschreibt Stecker seine Situation. Seine Eltern helfen ihm derzeit, wo es geht. Auch seine Frau stehe zu ihm und unterstütze ihn voll und ganz, sagt Stecker dankbar. Trotzdem: „Ich bin fix und fertig.“
Mit einer Spendensammlung auf GoFundMe versucht der Familienvater, einen Teil des Geldes zusammenzubekommen. „Und wenn es nur ein wenig ist, ich bin für alles dankbar.“ Zu viel Angst hat er, dass er durch die ganze Sache das Haus verliert, das er erst gekauft hat und derzeit herrichtet. „Da sind ja auch so viel Schulden da, unmöglich, dazu noch die 35.000 Euro zu stemmen.“ Wichtig ist Stecker inzwischen vor allem auch eines: Dass andere durch seinen Gang an die Öffentlichkeit gewarnt werden, fremde Filme oder Fotos im Internet weiterzuverbreiten. Sein Anwalt hat noch einen letzten Versuch unternommen, die Gegenseite dazu zu bewegen, sich mit einem geringeren Geldbetrag zufrieden zu geben. Die Antwort steht noch aus.
Auf der Plattform GoFundMe hat der 33-Jährige eine Spendenaktion ins Leben gerufen. „Ich habe so Angst um meine Familie, bin verzweifelt und fertig mit meinen Nerven.“ Seinen Video-Kanal hat Thomas Stecker eingestampft. „Ich bin fertig mit Youtube.“
Hintergrund
Rechtliches: Nicht nur Filme, sondern auch Videos auf YouTube, TikTok & Co. können urheberrechtlich geschützt sein. Durch die Urheberrechte hat allein der Urheber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Werk.
Spendenaktion: Bei GoFundMe hat Thomas Stecker eine Spendenaktion im Internet angelegt.
