Prozess vor Landgericht Regensburg zeigt Kuriositäten des Online-Kaufs eines E-Autos

Wer im Internet einkauft, hat in der Regel schon Erfahrungen mit Retouren gemacht. Allein im Jahr 2020 soll es eher zurückhaltenden Schätzungen zufolge 315 Millionen Pakete gegeben haben, die an die Online-Händler zurückgeschickt wurden – da sie auch geliefert wurden, sind das damit mehr als 600 Millionen Lastwagen-Bewegungen. Dass aber nicht immer nur Schuhe oder nicht passende Kleider zurückgeschickt werden, zeigte ein Prozess am Landgericht Regensburg am Freitagmorgen.
Richterin Tanja Winkler musste sich mit der Frage beschäftigen, ob man einen Tesla zurückgeben kann, der im Internet im Online-Shop des Elektro-Autobauers gekauft wurde. Wert des Modells „Y“: 60.000 Euro. Zurückgeschickt wurde das Fahrzeug per Boten.
Doch von vorne: Der Kläger hatte das Fahrzeug im August 2022 im Online-Shop von Tesla konfiguriert, sich also die Ausstattung zusammengestellt und schließlich gekauft. Geliefert wurde das Fahrzeug ein Jahr später. Doch er war unzufrieden mit dem Fahrzeug und wollte vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Dabei fehlte eine Telefonnummer – Tesla gibt auf der jeweiligen Unterseite auf der Homepage keine an.
Botin beauftragt
Der Autokäufer widerrief schließlich per Mail und beauftragte eine Botin. Diese sollte das Fahrzeug in die nächste Tesla-Filiale bringen, die es im Landkreis Regensburg gibt. Doch dort hatte man erklärt, dass man nicht einfach Fahrzeug-Retouren zurückgeben kann. Die Firma Tesla und ihre Anwältin sprachen indes von einem versuchten „Botenbetrug“. Tesla bestreitet, dass das Fahrzeug wirklich zurückgegeben werden sollte.
Richterin Winkler thematisierte im Gerichtssaal weitere offene Rechtsfragen: Zum einen ist sie noch unschlüssig, ob man in einer Widerrufsbelehrung wirklich eine Telefonnummer angeben muss – oder ob eine Mailadresse ausreicht. Winkler räumte aber auch ein, dass die „fehlende Telefonnummer schon den einen oder anderen Käufer davon abgehalten haben mag, einen Tesla zurückzugeben“. Rechtsrelevant ist das aber erstmal nicht.
Hat die Botin das Auto nach Regensburg gebracht?
Auch die Frage, ob die Botin das Fahrzeug wirklich zur Tesla-Dependence in den Landkreis Regensburg fuhr, sei noch offen. Es gebe zwar eine „Botenbestätigung“, die beweise aber lediglich, dass die Botin etwas bestätigt – nicht, dass sie wirklich versucht hatte, den Tesla zurückzugeben. Vonseiten Teslas hatte man im Vorfeld in den Raum gestellt, gegen Rückgabe des Fahrzeuges den Händlerpreis zu bezahlen. Dieser, der nahe am Produktionspreis sein dürfte, beläuft sich auf gerade einmal die Hälfte des Fahrzeugpreises: 33.700 Euro, während der Käufer 60.000 überwies.
Das Verfahren ist also völlig offen, zumal auch der Kläger nicht erschien. Eine Entscheidung fällt Ende April.