„Hahnenkampf“ auf der B16: Soldat und Sozialpädagoge warfen sich gegenseitig Nötigung vor

Von Mittelbayerische Zeitung · 3. März 2024 um 05:00

Mit Erfolg hatte ein Soldat Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr eingelegt. Was war vorgefallen? Der Soldat soll einem Sozialpädagogen, der mit einem Transporter unterwegs war, mit seinem Wagen den Weg abgeschnitten und ihn als Idioten bezeichnet haben.

Bei der Verhandlung vor Richterin Birgit Fischer sagte der Soldat aus, dass er mit einem Kameraden von Regensburg nach Cham unterwegs gewesen sei. Als er auf der B16 an der Auffahrt Reichenbach vorbeikam, habe der Sozialpädagoge auffahren wollen.

Dieser habe genügend Platz gehabt. Als er an dem auf der Beschleunigungsspur langsam fahrenden Mann vorbeifahren wollte, habe dieser beschleunigt, so dass er abbremsen und hinter dem andern einscheren musste. Danach sei der recht langsam gefahren, habe aber, wenn ein Überholen möglich gewesen wäre, wieder Gas gegeben.

Beim Kreisverkehr bei Altenkreith sei von Schwandorf her ein Lkw gekommen. Der Sozialpädagoge habe extra knapp vor diesem den Kreisel passiert. Der Soldat musste hinter dem Lastwagen herfahren. Bei Roding habe er sich dann wieder hinter seinen „Kontrahenten“ gesetzt. Sein Kamerad hatte inzwischen die Polizei verständigt. Es sei vereinbart worden, dass sie dem Transporter folgen. Sie haben deshalb bei Untertraubenbach die Bundesstraße verlassen und seien ihm in den Ort nachgefahren.

Auf der B85 nach Cham ging es weiter

Vor einem Haus in einem Neubaugebiet habe er angehalten und eine Person abgeholt hat. Man habe nicht am Auto vorbeifahren können.

Am Ende der Sackgasse war ein Wendekreisel, den der Soldat blockierte, um den andern zur Rede zu stellen. „Ihr könnt mir gar nix, ihr Idioten“, soll der Mann gesagt haben und dann am quergestellten Fahrzeug vorbeigefahren sein. Die beiden Soldaten hinterher.

Er habe den andern blockiert, damit die Polizei die Situation sehen könne, aber die war noch nicht vor Ort. Weiter ging es zum Kaufland in Cham, wo der vermeintliche Verkehrsrowdy seinen Beifahrer aussteigen ließ und wo die Polizei auf ihn wartete.

Der 55-jährige Sozialpädagoge sagte, dass er an diesem Vormittag zu einem Klienten unterwegs war. Als er auf die Bundesstraße auffahren wollte, habe der Soldat schon aufgeblendet, weil dieser sich wohl geärgert hat, dass er abbremsen musste. An der langen Steigung bei Walderbach habe er dann drei, vier Autos überholt und sei wieder rechts eingeschert. Da sei plötzlich der Soldat wieder hinter ihm gewesen, als ob er ihn verfolge.

Deswegen habe er beim Kreisverkehr die Gelegenheit mit dem Lkw genutzt, um sich etwas abzusetzen. Bei Roding sei der Soldat wieder hinter ihm gewesen, sei ihm nach Untertraubenbach gefolgt und habe den Wendehammer blockiert.

Fahrer fühlte sich bedroht

Der Angeklagte habe zu ihm zum Autofenster hinein gesagt: „Sie Idiot, Sie bleiben hier!“ Er habe gefragt warum, da habe der andere geantwortet, weil die Polizei gleich kommt. Da sei er an dem querstehenden Auto vorbei Richtung Cham gefahren. Er habe sich bedroht und eingeschüchtert gefühlt. Der Soldat behauptete, er habe den Mann nicht beleidigt. Der Beifahrer des Soldaten erzählte im Prinzip dasselbe wie sein Kamerad. Dass sie den andern blockiert haben, habe nur das Ziel gehabt, diesen so lange vor Ort zu halten, bis die Polizei kommt. Der Staatsanwalt sah, dass hier zwei Autofahrer sich gegenseitig belästigt haben, aber ohne wirkliche Nötigung. Er beantragte daher die Einstellung des Verfahrens, die Verfahrenskosten solle der Staat tragen. Richterin Birgit Fischer, hat das Verfahren eingestellt, wobei der Angeklagte seine Kosten tragen muss.