Bulldog-Fahrt ohne Führerschein wird zum Verhängnis: Anwalt gibt Justiz Schuld an Straftat

Eigentlich hätte die Verhandlung vor Amtsrichter Dr. Thomas Strauß gegen einen 41-Jährigen, der derzeit in einer JVA einsitzt, wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis recht kurz sein können. Der Angeklagte war voll geständig, die Beamten, die ihn erwischt hatten, hatte keine weiteren belastenden Tatsachen zu melden.
Der Verteidiger des Mannes versuchte aber, den Staat für die strafbare Fahrt verantwortlich zu machen, denn der hätte seinen Mandanten früher in Haft nehmen müssen, dann hätte der keine Gelegenheit zu dieser Straftat gehabt.
Doch zunächst zur geahndeten Fahrt. Da wollte der Mann mit einem Traktor zur Waldarbeit fahren, weil es so regnete, dass er nicht mit dem Radl los wollte. Also nahm er den Bulldog, obwohl er wusste, dass er keinen Führerschein mehr hat, weil er den abgegeben hatte bei Haftantritt.
Nach etwa einem Kilometer fiel das Gefährt einer Streife der Schleierfahndung auf. In der Verhandlung machte der Anwalt des 41-Jährigen gleich zu Beginn deutlich, dass sein Mandant die Fahrt nicht abstreite. Aber es wäre nicht dazu gekommen, wenn der Mann im Vollzug gewesen wäre. Denn in der Zeit hätte eigentlich von der Staatsanwaltschaft eine Reststrafe von einer früheren Verurteilung eingefordert werden müssen. Und dann wäre sein Mandant nicht zu Hause am Hof gewesen.
Die 18-monatige Unterbrechung der damaligen Haftstrafe von vor zehn Jahren war zustande gekommen, weil die Justiz dem Mann damals eine Suchttherapie und eine Berufsausbildung ermöglichen wollte. Dann wurde lange übersehen, die restlichen Monate einzufordern, und man war erst im Vorjahr darauf gestoßen, weswegen der Angeklagte aus der Haft vorgeführt wurde.
Diese Ursachenherleitung der Fahrt ohne Fahrerlaubnis konnte der Richter zwar nachvollziehen, sah aber keinen direkten Zusammenhang zwischen der verzögerten Haft und der strafmäßigen Fahrt. Zumal der Angeklagte in den Monaten in Freiheit mehrfach wegen solcher Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht aufgefallen war und er wusste, dass er keinen Führerschein mehr hat. Der Staatsanwalt forderte zwei Monate Freiheitsentzug.
Die Vollstreckungspanne könne man nicht mit dieser Tat in Verbindung bringen oder gar verrechnen wollen. Der Verteidiger sah dagegen einen Zusammenhang. Richter Thomas Strauß verhängte die geforderten zwei Monate Freiheitsentzug, dazu einen isolierten Entzug der Fahrerlaubnis, damit er nach der Haft wieder fahren könne und zwei Monate Fahrverbot.