Kaufsucht endet vor dem Amtsgericht Schwandorf – Mann (54) ist bereits wegen 23 Betrugsfällen vorbestraft

Seine Kaufsucht hat einen 54-jährigen Mann aus dem nördlichen Landkreis Schwandorf bereits mehrfach vor Gericht gebracht, denn er verfügte nicht über die nötigen finanziellen Mittel. Aktuell beschäftigt sich das Amtsgericht Schwandorf mit vier weiteren Betrugsdelikten des Angeklagten.
Unter anderem hatte er im August 2021 zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin einen Kaufvertrag über ein Mehrfamilienhaus von über einer Million Euro unterschrieben, ohne seinen Anteil finanzieren zu können.
Der Angeklagte soll beim Hauskauf gelogen haben
Innerhalb weniger Monate hatte er zudem noch einen Anhänger zu einem Preis von 5400Euro erworben, in einem Schwandorfer Möbelhaus Einrichtungsgegenstände von rund 150.000 Euro sowie einen Stressless-Sessel für 4690 Euro bestellt beziehungsweise gekauft, um das neue Haus einzurichten.
Auch Pflasterarbeiten über einen Rechnungsbetrag von 4351 Euro soll er in Auftrag gegeben haben. Doch die Zahlungen für die Rechnungen blieben aus.
Obwohl er gewusst habe, dass er die Rechnungen nicht begleichen könne, habe er sich beim Unterschreiben der Kaufverträge keine Gedanken gemacht, wie der Angeklagte vor Gericht betonte. Beim Hauskauf habe er den Verkäufer sogar angelogen, als er vortäuschte, geerbt zu haben, und ihm zugesichert habe, die Immobilie auch ohne einen Finanzierungsplan bezahlen zu können.
Er habe seiner Lebensgefährtin imponieren wollen, so der 54-Jährige, der den Kaufzwang als eine Sucht bezeichnet. Wenn er etwas kaufe, gehe es ihm dabei gut. Das schlechte Gewissen stelle sich erst ein paar Tage später ein, wie er dem Gericht mitteilte. Den Hauskauf bezeichnete der Beschuldigte im Nachhinein als „Spinnerei“. Inzwischen habe er sich einer Suchtberatung in Weiden unterzogen und bereits an zehn Beratungsgesprächen teilgenommen.
Die Hauptleidtragende der Kaufsucht und des Imponiergehabes des Angeklagten war allerdings seine damalige Lebensgefährtin. Auch sie war ihm auf dem Leim gegangen, als er von seiner Erbschaft erzählt hatte. Nur deshalb sei sie den Deal mit dem gemeinsamen Hauskauf eingegangen, so ihre Einlassung vor Gericht. Er habe immer wieder erwähnt, die gesamte Summe für den Erwerb der Immobilie aufzubringen. Ihr Plan sei es gewesen, ihren Anteil nach und nach zurückzuzahlen.
Die Verhandlung in Schwandorf wird fortgesetzt
Dass ihr Partner den vielfachen Zahlungsaufforderungen des Verkäufers und der Zahlungsanweisung des Notars nicht nachgekommen sei, habe sie anfangs nicht gewusst. Erst nach einiger Zeit sei sie vom Verkäufer aufgeklärt worden, so die Zeugin. Ihr Lebenspartner habe sogar die Post vom Briefträger abgefangen, damit sie keinen Verdacht schöpfe. Sie habe sich trotzdem verpflichtet gefühlt, für ihre Unterschrift beim Notar geradezustehen, so die Zeugin.
Doch die alleinige Finanzierung des Mehrfamilienhauses sei ihr schließlich über den Kopf gewachsen. Sie habe den Traktor, einen Oldtimer und ein Grundstück verkaufen müssen, um einer Pfändung zu entgehen. Insgesamt sei für sie durch die betrügerischen Machenschaften ihres damaligen Lebenspartners ein Schaden von rund 300.000 Euro entstanden. Inzwischen habe sie allerdings zwei der drei Wohnungen des Mehrfamilienhauses verkauft.
Laut dem Datenbestand im Bundeszentralregister des BKA ist der Angeklagte wegen insgesamt 23 weiterer einschlägiger Betrugsfälle mehrfach vorbestraft und deswegen auch bereits zu einigen Haftstrafen verurteilt worden, die allerdings überwiegend zur Bewährung ausgesetzt worden sind, wie Richterin Franziska Bücherl bekanntgab.
Die Verhandlung soll am kommenden Montag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt werden.