Insolvenzverschleppung, Untreue, Bankrott: Junger Geschäftsmann geriet in Schieflage

Von Philipp Breu · 28. Februar 2024 um 15:53

Er hat unverhofft das Unternehmen seines Vaters übernommen und war damit maßlos überfordert. So könnte man die Situation eines 22 Jahre alten Schwandorfers beschreiben, der sich am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten musste. Der Vorwurf: vorsätzliche Insolvenzverschleppung in Tatmehrheit mit 66 Fällen der Untreue jeweils in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott.

Dass der Angeklagte schon früh viel Verantwortung auf seinen Schultern tragen musste, wurde bereits bei der Verlesung der Anklage deutlich. Denn im Alter von gerade einmal 19 Jahren wurde er Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH mit Sitz in Schwandorf, die vor allem im Baugewerbe tätig war. Das ging zumindest aus der Eintragung ins Handelsregister am 30. Oktober 2020 hervor.

Firma bereits seit zwei Jahren insolvent

Die Firma schien in den darauffolgenden Jahren offenbar in finanzielle Schieflage geraten zu sein. Denn spätestens seit dem 1. Januar 2022 war sie laut Anklage faktisch nicht mehr zahlungsfähig: Sie konnte ihre Verbindlichkeiten im Wesentlichen nicht mehr erfüllen. Mehrmals wurden die Konten gepfändet, immer wieder gingen Lastschriften zurück, weil die Konten nicht gedeckt waren.

Beträge vom Firmenkonto auf das eigene verbucht

Als Geschäftsführer der GmbH sei der Angeklagte eigentlich dazu verpflichtet gewesen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen seiner Firma zu stellen. Dem sei er allerdings nie nachgekommen. Stattdessen habe er im Zeitraum vom 10. Januar bis 21.September 2022 von seinen Firmenkonten insgesamt 66Mal Beträge in Höhe von bis zu 5000Euro auf sein Privatkonto abgebucht. Neben seinem Lohn habe er sich so insgesamt knapp 83.000Euro, jeweils mit dem Verwendungszweck „privat“, überwiesen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe er das getan, um den Gläubigern den Zugriff auf das Geld zu verwehren und stattdessen für eigene Zwecke zu verwenden.

Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger Jörg Meyer die Tatvorwürfe im Großen und Ganzen ein. Er stellte aber klar, dass er das Geld, das er von den Firmenkonten an sich selbst überwiesen hatte, nicht für private Zwecke verwendet hatte, sondern um Rechnungen der Firma zu begleichen.

Er habe viele davon bar auf den Baustellen bezahlt. Das sei in der Branche so üblich. Das Problem sei jedoch gewesen, dass die Auszahlungslimits der Geschäftskonten bei 1000 Euro täglich lagen. Deshalb habe er die Beträge auf sein Privatkonto gebucht, anschließend abgehoben und die Schulden beglichen. Dass er aber damit den Gläubigern auch die Chance genommen hatte, unter Zwang an ihr Geld zu kommen, hätte ihm bewusst sein müssen – so weit habe er aber nicht gedacht.

Ohne Vorkenntnisse zum Geschäftsführer geworden

Er sei sehr kurzfristig zum Geschäftsmann geworden, weil sein Vater aus gesundheitlichen Gründen kürzertreten musste. Bis heute könne er lediglich einen einfachen Hauptschulabschluss vorweisen, aber keine fertige Ausbildung. Auf dem Bau konnte er zwar schon viel Erfahrung sammeln. Was das Kaufmännische betreffe, seien seine Kenntnisse allerdings äußerst beschränkt. Er sei mehr der Handwerker, arbeite fast jede Woche sieben Tage am Stück. Schließlich müsse er mit dem Geld seine Familie ernähren, weil der Vater gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage sei. All das belaste ihn sehr.

Mittlerweile stehe das Unternehmen finanziell auf gesunden Beinen, man habe sich auch Hilfe bei der Buchhaltung geholt. Er sei auch bereit, eine Ausbildung nachzuholen und ein seriöser Geschäftsmann zu werden – auch wenn Schule im Allgemeinen so gar nicht sein Ding sei.

Nach dem Jugendstrafrecht verurteilt

Bekräftigt in seinen Aussagen wurde der Angeklagte auch von einer Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die mit dem Beschuldigten kurz vor dem Prozess noch einmal gesprochen hatte. Ihr Fazit: Der 22-Jährige denke und handle noch nicht wie ein Erwachsener. Mit der Rolle als Geschäftsführer einer GmbH sei er schlichtweg überfordert gewesen. Wegen seiner mangelnden Reife und auch, weil der Angeklagte im Tatzeitraum noch ein Heranwachsender war, empfahl die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe aus pädagogischer Sicht, bei der Urteilsfindung das Jugendstrafrecht anzuwenden.

Zu dieser Einschätzung kam auch Richterin und Direktorin des Amtsgerichts Schwandorf, Michaela Frauendorfer, die den Beschuldigten auch nach dem Jugendstrafrecht verurteilte. Er habe sich nahezu allen Vorwürfen der Anklage schuldig gemacht und diese auch eingeräumt. Die Insolvenzverschleppung legte sie aber als fahrlässig statt vorsätzlich aus – und sah deren Ursprung eher in der Unwissenheit und Naivität des Beschuldigten.

Doch alle Delikte in Tateinheit wiegten durchaus schwer und wurden über einen langen Zeitraum begangen, so die Richterin. Zudem sprach ein Blick ins Bundeszentralregister nicht gerade für den 22-Jährigen. Denn dort fanden sich gleich mehrere Einträge – unter anderem wegen Umgangs und Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und versuchter Strafvereitelung.

Wertersatz steht noch im Raum

Der Angeklagte wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf einen Bewährungszeitraum von drei Jahren, verurteilt. Zudem muss der Schwandorfer 3000 Euro an die Tafel spenden, in monatlichen Raten von 200Euro. Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 83.000 Euro sei rechtlich ebenfalls nötig.

Richterin Frauendorfer deutete aber an, dass darüber im Nachgang noch einmal beraten werde, sofern der Angeklagte nachweisen könne, dass er mit den Überweisungen an sich selbst auch wirklich die ausstehenden Rechnungen seiner Firma beglichen habe.

Einen Rat hatte Frauendorfer am Ende noch für den jungen Mann, ehe sie die Sitzung beendete: „Holen Sie ihre Ausbildung nach und werden Sie in Zukunft ein seriöser Geschäftsmann.“ Binnen einer Woche besteht nun die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Ob die Verteidigung davon gebrauch macht, stand am Dienstag noch nicht fest.