Streit zwischen einem Landwirt und einem Viehhändler endete vor dem Chamer Gericht

Die Kommunikation zwischen Richter, Staatsanwalt und Angeklagtem gestaltete sich schwierig. Bei einem 70-jährigen Landwirt, der auf der Anklagebank des Chamer Amtsgerichts saß, war nur ein Poltern zu vernehmen, lediglich einzelne Worte waren zu identifizieren.
Da musste bisweilen Rechtsanwalt Benedikt Kuchenreuter einspringen, auch wenn er sich ebenso schwer tat, seinen Mandanten zu verstehen.
In der Anklageschrift wurde dem Landwirt zur Last gelegt, einen 65-jährigen Kollegen und Viehhändler, als sich beide im Juni auf einer Wiese begegnet waren, wüst beschimpft und ihm dazu mit Schlägen gedroht zu haben. Außerdem habe er die Tür seines Bulldogs mehrfach aufgerissen und heftig zugeschlagen, so dass die Fensterscheibe gebrochen sei, sagte der Geschädigte als Zeuge.
Bis vor etwa sieben Jahren sei er gut mit dem 70-Jährigen ausgekommen. Sie beide hätten etwa bei Viehgeschäften nie ein Problem gehabt. Die Ursache der verbalen Attacke gegen sich sah er darin, dass er angeblich schuld gewesen sein soll an einem Autounfall des Angeklagten im Jahr 1983.
Außerdem soll er etwa drei Jahre später ein Pferd des 70-Jährigen mit einer Axt traktiert haben, so dass es geschlachtet werden musste. Nur, weil er einmal erzählt habe, dass er zum Rossmetzger nach Straubing fährt.
Der Angeklagte habe sogar an den Straßen zum Dorf Bilder mit seinem Konterfei und einem Pferd, über dem eine Axt hängt, aufgestellt, erzählte der Geschädigte. Auch seine Frau habe der Angeklagte am Telefon schon mehrfach mit schlimmen Ausdrücken belegt. Die hatte alles akribisch mit Datum aufgeschrieben.
Problem der Anklage und des Richters war in dieser Verhandlung aber, dass es für die Auseinandersetzung auf der Wiese keine weiteren Zeugen gab, so dass Aussage gegen Aussage stand, weil der 70-Jährige alle Anschuldigungen weit von sich wies.
Warum denn dann der Viehhändler so was von ihm behaupte?, wollte der Richter wissen. Das müsse er den fragen, antwortete der Angeklagte. Auf jeden Fall habe er diesem noch nie was angetan. Andererseits vermute er schon, dass die Sache mit seinem Pferd und dem Auto vom 65-Jährigen in Auftrag gegeben worden sei.
Letztlich konnte nicht nachgewiesen werden, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Drohungen und Beschimpfungen wirklich von sich gegeben hatte. So musste der Landwirt freigesprochen werden. „Ich verstehe Sie relativ schlecht“, sagte Richter Strauß nach der Urteilsverkündung, „das heißt aber nicht, dass ich Ihnen glaube.“ Wenn in diese Richtung noch einmal etwas vorfalle, dann werde der Angeklagte nicht um eine Haft herumkommen. „Das mit dem Pferd und dem Auto ist ein Schmarrn“, machte Strauß dem Angeklagten deutlich, dass er sich da nicht verrennen soll. Denn irgendeine Beteiligung des Viehhändlers an den beiden Vorfällen, die zudem schon ewig zurückliegen, sei nicht nachgewiesen worden.