Kampf um Priester als Professoren: Regensburger Bischof legt Veto gegen Berufung ein

Nur einer von 13 Lehrstühlen an der Katholischen Fakultät der Uni Regensburg ist mit einem Geistlichen besetzt. Schon seit 2014 mahnt der Regensburger Bischof, dass mindestens die Hälfte der Lehrstühle mit Priestern besetzt sein müssten. Jetzt eskaliert der Streit. Das Veto-Recht des Bischofs beziehungsweise des Vatikans geht auf das Konkordat von 1924 mit dem Freistaat Bayern zurück.
Alles, was mit der Kirche zu tun hat, hat meist eine lange Geschichte. Vergleichsweise jung sind in Bayern die sogenannten Konkordatslehrstühle: Das sind solche, bei denen Bischöfe ein Mitspracherecht bei ihrer Besetzung haben. Sie gehen auf das Konkordat zwischen Bayern und dem Vatikanstaat von 1924 zurück. In Regensburg ist die Situation in den vergangenen Jahren eskaliert. Der Grund: Bischof Rudolf beharrt darauf, dass mehr Priester als Professoren berufen werden. Drei Berufungen sind derzeit auf Eis gelegt, heißt es.
„Nihil obstat“ verweigert
Der Vatikan hat ein sogenanntes „Nihil obstat“-Recht: „Nichts einzuwenden“ lautet die Übersetzung aus dem Lateinischen. Offiziell muss das Bayerische Wissenschaftsministerium beim Bischof anfragen, wenn ein Lehrstuhl besetzt wird. „Aktuell sind sechs der Lehrstühle an der Fakultät für Katholische Theologie unbesetzt“, bestätigt eine Sprecherin der Universität Regensburg auf Anfrage der Mediengruppe Bayern. 14 Lehrstühle gibt es dort insgesamt. Es sei in manchen Berufungsfällen auch zu Verzögerungen gekommen, heißt es weiter. Andererseits habe der Bischof vor wenigen Monaten der Berufung für den Lehrstuhl Transregionale Religionsgeschichte durch Laura Lieber zugestimmt.
„Wissenschaftsgeleitete Berufungsverfahren unter Einhaltung der Vorschriften des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes und des verfassungsrechtlich geforderten Grundsatzes der Bestenauslese sind aufwendige Verfahren“, heißt es weiter von Seiten der Uni. Im Falle von Konkordatslehrstühlen kommen die Vorgaben aus dem Bayerischen Konkordat hinzu. Die Lehre würde aber bei Vakanzen durch Vertretungen gewährleistet. Das Ministerium, der Regensburger Bischof und die Uni seien aber in stetem Austausch.
„Mehrmalige schriftliche Erklärungen des Bischofs“
Der Sprecher des Regensburger Bischofs, Stefan Groß, sagt aber auch, dass der Bischof sich gegenüber Rom für die kaum vorhandene Priesterquote rechtfertigen müsse. „Der Ortsbischof ist gegenüber Rom in dieser Sache rechenschaftspflichtig.“ Und weiter: „Mehrmalige schriftliche Erklärungen des Bischofs, dass er vorerst nur noch der Berufung von Priestern zustimmen kann, blieben seit 2014 wirkungslos.“ Um den Betrieb der Fakultät nicht zu belasten, vor allem auch im Interesse der Studierenden, sei Bischof Voderholzer „natürlich bereit, Zugeständnisse zu machen. So hat er der Berufung von Weltchristen auf die Lehrstühle Exegese des Alten Testaments und Philosophische Grundsatzfragen zugestimmt“, so Groß. Im Hintergrund spielt in dem Konflikt aber auch noch ein anderer Aspekt eine Rolle: Der Priestermangel.
Bereits 2008 wurde nämlich an der Passauer Universität die katholisch-theologische Fakultät stillgelegt. 2022 legten die Bischöfe von Passau und Regensburg ihre Seminare zusammen: Seither werden die Priester für die Diözese Passau und Regensburg gemeinsam im Gebäude am Bismarckplatz und an der Uni Regensburg ausgebildet. Zurück geht das auch auf einen Beschluss der deutschen Bischöfe, die Standorte für die Priesterausbildung zu reduzieren. „Für das Bistum Regensburg gilt: wir haben, zusammen mit dem Bistum Passau und dem Studium Rudolphinum, eine relativ große und lebensfähige Lerngruppe, und so sehe ich – da bin ich mit Bischof Stefan Oster von Passau einig – keine Veranlassung, hinsichtlich der Standortfrage etwas zu ändern“, so sagte das Bischof Rudolf bereits 2020. Jetzt erklärte sein Sprecher: „Das bedeutet für die Fakultät für katholische Theologie der Universität Regensburg, dass ihre Existenz als Vollfakultät konkordatsrechtlich gesichert bleibt.“ Wäre sie kein Priesterausbildungsstandort, könnte der Freistaat Bayern die Anzahl der Lehrstühle reduzieren oder sie sogar ganz abschaffen.
Quote von 50 Prozent
Doch das kirchliche Hochschulrecht sieht vor, dass die Dozenten für die Priesterausbildung auch selbst welche sein müssen. In Deutschland einigte man sich ohnehin schon auf die Hälfte aller Dozenten. Die Fakultät an der Uni Regensburg erfüllt diese Quote mit nur einem Priester von 14 Professuren nicht. Auch das Wissenschaftsministerium verweist auf eine Bestenauslese für die Berufung von Professoren. Die Regelung, dass mindestens die Hälfte der Professoren auch Priester sein sollten, sei eine „innerkirchliche Sollvorschrift“.
Kürzlich schlug ein Professor von der Katholischen Universität Ingolstadt-Eichstätt, selbst ein Franziskaner, ein Prozedere vor. Er schrieb in der Zeitschrift „Communio“ von einer Art Tarifverhandlung zwischen Bischof und Staat.
Dabei ist seine Universität selbst ein Politikum. Geldnot herrscht an der kirchlichen Universität, die zu 85 Prozent vom Freistaat finanziert wird. Die Grünen haben im Landtag nun einen Bericht der Staatsregierung angefordert. Auch die stillgelegte katholische Fakultät in Passau war Thema: Die Fakultät ruht nämlich nur. Da diese Regelung bereits 2023 auslief, musste sich die Staatsregierung mit der Bitte um Verlängerung im Sinne des Konkordats an den Nuntius des Papstes wenden. Man verlängerte die Ruhephase bis ins Jahr 2037 – dann wird man sehen, wie sich der Bedarf für Katholische Theologie in Passau entwickelt hat. Derzeit ist sie Teil der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften mit fünf Lehrstühlen. Alle Professoren und Lehrstuhlinhaber der katholischen Theologie in Deutschland benötigen einmal im Leben ein Nihil obstat aus Rom, heißt es von Christian Handschuh, Sprecher des Departements für Katholische Theologie an der Uni Passau. „Wenn dieses einmal vorliegt, kann man sich jederzeit weiter bewerben und benötigt auf einem neuen Lehrstuhl oder einer neuen Professur kein weiteres“, sagt Handschuh. Der Prozess ist also einmalig.
Osters Stimme ist für alle Diözesen und katholischen Fakultäten wichtig: Er ist einer von drei Bischöfen, deren Votum dem Nihil obstat des Ortsbischofs beigefügt wird, wenn es nach Rom geht. Das Votum dieses Gremiums, in dem Oster Mitglied ist, sei eine „Blackbox“, kritisierte dieser Tage der progressive Theologie-Professor Thomas Schüller aus Münster.

