Wie eine Kanzlei das Bürgerbegehren bewertet und an welchem Tag Berg über die Umgehung abstimmt

Von Wolfgang Endlein · 26. Februar 2024 um 16:37

Neues zur diskutierten Umgehung von Berg: Am Mittwoch (19 Uhr) wird den Gemeinderäten in ihrer Sitzung ein Datum für einen Bürgerentscheid vorgestellt. Es stimmt nicht mit den Wünschen der Bürgerinitiative überein. Außerdem geht es darum, wie ein Ratsbegehren der Gemeinde formuliert wird.

Wie aus den Beschlussvorlagen der Sitzung in der Aula der Schwarzach-Schule hervorgeht, ist der Antrag der BI für ein Bürgerbegehren rechtlich nicht zu beanstanden. Es kamen genügend Unterschriften zusammen. Die BI hatte nach eigenen Angaben 1600 gesammelt, die Verwaltung unterließ es ab 855 Unterschriften, weiter zu überprüfen. Es war die nötige Stimmenanzahl längst erreicht. Eine Münchner Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren auch unter sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist.

Entsprechend muss nun ein Bürgerentscheid angesetzt werden. Die BI hatte sich den Tag der Europawahl am 9. Juni gewünscht. Bürgermeister Peter Bergler hatte erklärt, dass es eine Ausnahmegenehmigung bräuchte, um beides an einem Tag durchzuführen. Dem Gemeinderat schlägt die Verwaltung nun den Termin 12. Mai von 9 bis 16 Uhr vor.

So lautet die Frage des Ratsbegehrens in Berg

Den Bürgern soll an diesem Tag auch ein Ratsbegehren zur Abstimmung vorgelegt werden. Das geht ebenfalls aus den Beschlussvorlagen der Sitzung hervor. Das setzt voraus, dass der Gemeinderat nach wie vor mehrheitlich hinter dem Projekt Umgehung steht. Davon geht die Beschlussvorlage aus und schlägt als Frage für das Ratsbegehren vor: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Berg die aktuelle Ausbauplanung der Staatsstraße 2240 zur Ortsumgehung Berg des Staatlichen Bauamts Regensburg weiterhin befürwortet und unterstützt?“

Am 12. Mai fänden demnach zwei Abstimmungen statt. Auf dem Stimmzettel stünde zuoberst die Frage des Ratsbegehrens, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Danach folgt die Frage des Bürgerbegehrens: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Berg alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um die Planungen für die Ortsumfahrung der Staatsstraße 2240 um die Ortschaft Berg zu stoppen und nicht fortzuführen?“ Auch hier ist mit Ja oder Nein zu antworten.

Braucht es eine Stichfrage bei Bürgerentscheid in Berg?

Damit sich beide Entscheide nicht gegenseitig blockieren können, gibt es noch eine Stichfrage: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“

Die Stichfrage ist aber nur von Bedeutung, wenn die Ergebnisse von Rats- und Bürgerbegehren sich gegenseitig blockieren und außerdem beide Entscheide die nötige Stimmenanzahl erreicht haben, um gelten zu können. Das bedeutet, dass mindestens 20 Prozent der 6200 Wahlberechtigten jeweils beide Fragen beantwortet haben müssen.

Ebenfalls auf der Tagesordnung der Sitzung: Änderungen bei den Feldgeschworenen und die Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Loderbach, Thomas Feihl und Johannes Heumann.