42-jährige Angeklagte rastete nach Platzverweis aus und schlug Chamer Wirtin

Von Mittelbayerische Zeitung · 21. Februar 2024 um 05:00

Weil sie sich weigerte, ihr ein Glas Wein auszuschenken, griff eine 42-jährige Frau in Cham die Wirtin eines Restaurants an. Nun musste sie sich wegen Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht verantworten.

Dass sie gerne die Kommunikation mit wildfremden Menschen sucht, hätte eine 42-jährige Frau, die sich wegen Körperverletzung und Beleidigung vor Richterin Birgit Fischer verantworten musste, nicht betonen müssen.

42-Jährige schlug Chamer Wirtin ins Gesicht und beleidigte sie

Sie war bei der Verhandlung am Chamer Amtsgericht in ihrem Redeschwall kaum zu bremsen, wobei nicht alles mit den Taten, die ihr zu Last gelegt wurden, zu tun hatte. Letztlich war erwiesen, dass sie einer Wirtin in Cham mit der Faust auf die Wange geschlagen hatte und sie mit einem ordinären Schimpfwort bedacht hatte.

Chamer Wirtin verweigerte den Alkoholausschank

Was war geschehen? Im Juni des vergangenen Jahres war die Angeklagte zu dem Restaurant mit Freisitz gegangen, setzte sich an einen freien Tisch und wollte Wein bestellen. Da machte die Wirtin, die die Frau schon länger kennt und wusste, dass diese öfter nicht gerade nüchtern ist, ihr klar, dass sie nur Kaffee oder Wasser bekomme, keinen Alkohol. „Da war sie nicht glücklich“, erinnerte sich die Besitzerin.

Gäste in Chamer Wirtschaft von betrunkener Frau behelligt

Schließlich fragte die Frau an mehreren Tischen, ob sie sich dazusetzen dürfe. „Ich brauche Kommunikation, da gehe ich auch zu den Menschen hin“, begründete sie ihr Verhalten. Da sie aber offenbar an diesem Nachmittag bereits ziemlich alkoholisiert war – rund zwei Promille wurden später bei ihr gemessen – waren die bereits an den Tischen sitzenden Personen nicht erbaut über ihre Anwesenheit.

Angeklagte mit Hämatomen unklarer Herkunft

Als die Wirtin die Aufdringlichkeiten bemerkte, forderte sie die Angeklagte auf, ihre Gäste nicht weiter zu belästigen und heimzugehen. Die 42-Jährige behauptete, die Gastgeberin habe sie dabei am Arm gepackt und Schlampe zu ihr gesagt. Blaue Flecken habe sie davon am Arm bekommen. Die Fotos der Polizei zeigten zwar mehrere solcher Druckstellen, aber nicht nur an den Unterarmen, sondern auch an den Beinen und am Kopf, so dass unklar blieb, wo diese herkamen.

Polizeibeamter bestätigt Aussage der Chamer Wirtin

Und auch ein Polizeibeamter, der damals privat auf der Lokalterrasse saß und den Vorgang beobachtet hatte, konnte keine körperliche Attacke der Wirtin gegen die Angeklagte bestätigen. Auch das Schimpfwort hatte er nicht gehört. Wohl aber jenes, das die Angeklagte gegen die Lokalbesitzerin ausgesprochen hatte.

Milde Strafe: Richterin und Staatsanwalt kommen der Angreiferin entgegen

Nach den Aussagen wollte der Staatsanwalt der Angeklagten, die seit Jahren in psychologischer Behandlung ist, worüber sie zu Verhandlungsbeginn der Richterin ohne Aufforderung Atteste vorlegte, eine goldene Brücke bauen und riet ihr, ihren Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen, also die Höhe der Tagessätze der Geldstrafe, zu beschränken und endlich ihr Fehlverhalten zu gestehen.

Denn der Strafbefehl gehe von einem Geständnis aus, was bei den vorliegenden Straftaten Körperverletzung und Beleidigung mindestens 80 Tagessätze bedeute. Gestehe sie nicht, dann würden es normalerweise mehr.

Die Angeklagte verstand wohl nicht, dass der Staatsvertreter ihr helfen wollte, weil sie so fixiert auf ihre angeblich selber erlittene Verletzung an den Armen war. So schaltete sich auch noch Richterin Birgit Fischer ein und erklärte der Frau noch einmal ihre Wahlmöglichkeiten.

Als nach mehreren Erklärungsversuchen auf die Frage, ob die Angeklagte ihren Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken wolle, ein schwaches Ja zu hören war, nahm die Richterin das gleich an. Auch wenn die Angeklagte meinte: „Meine Verletzungen sind da gar nicht berücksichtigt. Eine seltsame Gerechtigkeit.“ Dabei wurde die Höhe der Tagessätze auf die Bürgergeldbezieherin eh auf das Mindestmaß von 15 Euro herabgesetzt. Die Geldbuße kann sie in Raten begleichen.