Familien-Zwist in Cham vor Gericht: Angeklagter soll seinen Schwiegervater verletzt haben

Wieder einmal landete ein ungutes Familien-Verhältnis am Chamer Amtsgericht. Richter Dr. Thomas Strauß musste darüber befinden, ob ein 41-jähriger Mann seinen Schwiegervater so an der Schulter gestoßen hatte, dass der 78-Jährige Schmerzen erlitten und sich beim folgenden Sturz eine Gehirnblutung zugezogen hatte. Der Schwiegersohn bestritt dies.
Der Richter wollte natürlich wissen, wie der Angeklagte den Vorfall Anfang Januar in der Nacht gesehen hatte. Der Schwiegervater sei, so der Angeklagte, mit seiner Ehefrau und den Kindern kurz vor Mitternacht auf den Hof gefahren.
Seine Frau sei bei ihren Eltern gewesen, weil sie mit ihnen über ihre Ehekrise reden wollte. Sie sei in Tränen aufgelöst gewesen, weil ihr Vater jetzt einen andern „Lieblingsschwiegersohn“ habe und ihr nicht recht geholfen hatte.
Es sei richtig, dass sie beide Schwierigkeiten gehabt hatten, aber er habe sich nach einer Eheberatung erkundigt, die das Paar mittlerweile erfolgreich absolviert. Auf jeden Fall sei der Schwiegervater ins Haus gegangen, was er nicht wollte, da dieser ihn mit seinen Beschuldigungen und Sticheleien geärgert habe.
Deshalb habe er ihn an der Schulter gepackt und gesagt: „Da geht’s naus!“, und habe auf die Haustüre gedeutet. Als der ältere Mann aus der Türe ging, sei er, weil es draußen dunkel war, über aufgeschichtetes Holz gefallen und gestürzt. Er habe ihm dann aufgeholfen und ihn zum Auto begleitet, mit dem der Geschädigte weggefahren ist
Bei der Polizei nichts gesagt
Der Richter wollte noch wissen, warum der Angeklagte bei der Polizei keine Aussage gemacht habe? Er sei von der Anzeige so geschockt gewesen, dass er nicht gewusst hat, was er machen soll. Und wie sei das bei seiner Frau, die den Beamten auch nichts gesagt hatte? „Des muss sie selber wissen“, war die knappe Auskunft. Warum er glaube, dass er angezeigt worden sei vom Schwiegervater?, interessierte Richter Strauß weiter. „Aus Fleiß.“ Das wäre aber falsche Beschuldigung und eine Straftat, warnte der Chamer Richter. Jedenfalls stehe nun Aussage gegen Aussage. So wurde noch der Geschädigte, also der Schwiegervater des Angeklagten, gehört. Als verschwägertes Familienmitglied musste er aber nicht aussagen. Nach Beratung mit seiner Tochter entschied sich dieser, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Der Angeklagte äußerte seinem Schwiegervater gegenüber den Wunsch: „Ich will doch nur, dass wieder ois guad werd.“ Und bei seinem „letzten Wort“ flehte er fast: „Ich wünsch mir halt, dass sich die Familie bei Problemen auf Vertrauensbasis in Ruhe zusammensetzen kann und die Sache ausredet. Und wenn es nötig ist, da gibt’s ja Fachleute bei der Eheberatung.“
Der Staatsanwalt stellte letztlich den Antrag, die im Strafbefehl angeklagten Taten nicht weiter zu verfolgen, da dafür kein öffentliches Interesse vorliege und wegen eines Verfahrenshindernisses durch die Nichtaussage des Geschädigten. So wurde das Verfahren eingestellt.
Richter blieb skeptisch
Richter Thomas Strauß machte deutlich, dass er der Geschichte des Angeklagten , dass der Schwiegervater einfach so im Hof gestürzt sei, nicht glaube. Außerdem wären noch Anzeigen wegen falscher Beschuldigung gegen den Schwiegervater, aber auch eine wegen Falschaussage gegen den Angeklagten im Raum gestanden, falls seine Frau ausgesagt hätte, dass sie bei der Fahrt zum Gericht über den Fall gesprochen hatten, was der Angeklagte verneint hatte.