Gutachten gegen Aussage: Angeklagter wollte Knall bei Spiegelklatscher nicht gehört haben

Von Mittelbayerische Zeitung · 15. Februar 2024 um 11:00

Mit der flachen Hand schlug bei einer Verhandlung wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen einen selbstständigen Metallbauer aus dem südlichen Landkreis Cham der Gutachter auf den Tisch, so dass alle Anwesenden aufschreckten. Damit wollte er nachahmen, wie ein Spiegelklatscher in den beiden beteiligten Fahrzeugen wahrzunehmen gewesen sein muss. Der Angeklagte leugnete bis zum Schluss, das Aufprallgeräusch wahrgenommen zu haben.

So hatte er auch Einspruch gegen den Strafbefehl, der ihm im Februar 2023 zugegangen war, eingelegt. Dieser sei mit 20 Tagessätzen zu je 90 Euro, also 1800 Euro, sehr moderat ausgefallen, wie Richter Dr. Thomas Strauß bemerkte, weswegen er zur Rücknahme des Einspruchs riet, was der Angeklagte aber ablehnte.

So kam es zur Verhandlung. Erst nach drei Stunden konnte der Richter sein Urteil verkünden. Denn der Angeklagte war sich offenbar sicher, dass er mit seiner Version der Geschichte, dass er von der Kollision nichts mitbekommen habe, bei Gericht durchkommen werde. Untermauern wollte diese These der Verteidiger, indem er ein Attest einer Ärztin von 2018 vorlegte, nach dem der Unternehmer wegen der lauten Geräusche bei der Metallbearbeitung, eine dauerhafte Hörbeeinträchtigung gerade im hohen Frequenzbereich habe.

Dieses Argument ließ der Gutachter, der die technische Seite des Unfalls und die Wahrnehmbarkeit der Kollision in beiden Fahrzeugen untersucht hatte, nicht gelten. Dass die Schäden an den Spiegeln von einem Zusammenprall der beiden Fahrzeugteile stammen konnten, sei höchst wahrscheinlich.

Dies leugneten auch der Angeklagte und sein Anwalt nicht. Vielmehr versteiften sie ihre Verteidigung auf die Wahrnehmbarkeit des Zusammenpralls. Doch auch hier machte der Gutachter die Strategie des Angeklagten zunichte. Da die Spiegel mit der Karosserie eng verbunden seien, wirke diese wie ein Verstärker, und so ein „Klatscher“ sei ein ganz außergewöhnlicher Laut, den man nicht überhören könne. Das veranlasste Richter Strauß zur Frage, ob ein Fahrer, der so einen Knall nicht hört, überhaupt in der Lage sei, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Das wollte der Gutachter nicht beurteilen.

Doch wie kam es zum Unfall? Dunkel war’s Anfang Februar letzten Jahres, Schnee lag an den Straßenrändern, die Fahrbahnen waren eingeengt, als die zwei Transporter kurz nach einer scharfen Kurve im Ort mit den linken Außenspiegeln zusammenkrachten. Der Geschädigte, ein Werkzeugmechaniker (20), der mit dem Auto seines Cousins unterwegs war, erzählte, er sei noch ein paar Meter weitergefahren, um in einer Parkbucht anzuhalten und mit seiner Freundin als Beifahrerin auf den Unfallgegner zu warten. Aber der kam nicht.

Nach fünf Minuten Warten hätten sie noch eine Rundfahrt durch den Ort gemacht, aber das andere Fahrzeug, das ihnen durch zwei weiße Streifen auf der Flanke aufgefallen war, nicht entdeckt. Aber sie hatten sich die Nummer gemerkt und so den Halter ermittelt.

Den Unfall hatte keiner der beiden Beteiligten der Polizei gemeldet. Doch zwei Tage danach trafen die beiden zufällig an der Tankstelle im Ort aufeinander. Der Unternehmer erzählte, dass der Jüngere ihm von dem angeblichen Unfall mit ihm erzählt habe, weshalb er erst mal sein Fahrzeug untersucht und am Spiegel einen leichten Kratzer und einen winzigen Sprung entdeckt habe. 150 Euro wollte der 20-Jährige, damit sei die Sache für ihn erledigt. Das habe er abgelehnt.

Der Jüngere dagegen sagte aus, dass sie noch einige Zeit auf WhatsApp über die Schadensregelung diskutiert hätten, aber der Unternehmer sich dann nicht mehr gerührt habe. Nach zehn Tagen habe dieser die Sache angezeigt. Der Angeklagte leugnete, mit dem Unfallgegner nach dem Tankstellengespräch weiter in Kontakt gewesen zu sein.

Die Beifahrerin des Geschädigten hatte erzählt, dass der Knall so laut gewesen sei, dass sie zuerst an einen geplatzten Reifen gedacht habe und sie heftig aufgeschreckt sei.

Staatsanwältin und Richter sahen den Tatvorwurf voll bestätigt. Der Verteidiger forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Richter Strauß verurteilte den Unternehmer zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen, aber zu je 150 Euro (6000 Euro) sowie drei Monaten Fahrverbot. Der Angeklagte habe nichts zur Schadensregulierung beigetragen, den Zeugen als Lügner dargestellt und selber angezeigt. Kein Fahrer sei vor Fehlern gefeit, aber die meisten seien danach nicht so selbstgerecht und uneinsichtig. Und in den drei Monaten Fahrverbot könne der Angeklagte nachdenken, ob er wirklich zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sei.