Fünf von sechs Anträgen bisher abgelehnt: Nittenau ringt um Spagat bei Solarparks

Den Bau von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf dafür geeigneten Flächen reibungslos ermöglichen – das ist das Ziel der Stadt Nittenau, um einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Seit November 2022 wurden im Rathaus sechs Anträge für PV-Projekte behandelt. Fünf davon wurden jedoch abgelehnt. Warum?
Jüngstes Beispiel für ein Veto aus dem Bauausschuss ist ein Vorhaben der Firma Voltgrün aus Regensburg, die in der Nähe des Ortsteils Thann auf einer Fläche von 2,5 Hektar einen Solarpark errichten will. Vom Stadtrat gab es dafür im November 2023 auch grünes Licht – obwohl der Abstand zur Wohnbebauung laut damaligem Informationsstand nur 250 Meter betrug. Bürgermeister Benjamin Boml (FW) hatte in dieser Sitzung deshalb auch Bedenken angemeldet, dass dieser Abstand doch eigentlich dem von der Stadt erarbeiteten Kriterienkatalog zur Genehmigung von PV-Anlagen widerspreche.
Kurze Zeit später, in der Stadtratssitzung im Januar 2024, gab es für das Voltgrün-Vorhaben dann aber doch einen Dämpfer. Florian Doll (FW) hatte beantragt, die Genehmigung zurückzuziehen. Er wies seine Ratskollegen darauf hin, dass seines Wissens nach die Entfernung der geplanten Anlage zu den Häusern bei Thann sogar nur 170 und nicht, wie vom Planer angegeben, 250 Meter betrage. So einigten sich die Räte schließlich darauf, den Genehmigungsbeschluss vom November wieder aufzuheben. Die Firma Voltgrün solle allerdings die Möglichkeit bekommen, bei den Planungen nachzubessern.
Kritik am Vorhaben in Thann
Doch im Rat kam auch ein Grundsatzproblem in Sachen Solarparks zur Sprache: Wieso wurde das Projekt im Stadtrat anfangs überhaupt genehmigt – obwohl laut offiziellem Kriterienkatalog der Stadt ein Abstand von 250 Metern schon als Ausschlusskriterium gilt? Michaela Reisinger (CSU) beispielsweise wies deshalb auch darauf hin, dass somit ihrer Meinung nach eigentlich von Anfang an gar keine Genehmigung für das Projekt hätte zustande kommen dürfen.
Auch Doll erneuerte im Rahmen der Diskussion seine Kritik am Vorhaben bei Thann. Wenn man diesem jetzt so zustimme und damit auch noch „eine der besten landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis“ bebaue, bei der zudem der Abstand zur Wohnbebauung überhaupt nicht passe, verstoße man massiv gegen die eigenen Richtlinien. „Mit diesem Projekt verraten wir alle Grundsätze, die wir gefasst haben“, gab er zu bedenken.
Mit dem Verweis auf die Grundsätze meinte der FW-Rat die Richtlinien aus dem Kriterienkatalog, den der Stadtrat Ende 2022 verabschiedet hat – und an dem sich seitdem alle geplanten PV-Freiflächenanlagen in Nittenau und seinen Ortsteilen messen lassen müssen.
In der Präambel des Katalogs ist unter anderem vermerkt, der Stadtrat habe beschlossen, „die Flächeninanspruchnahme der Freiflächen-PV-Anlagen auf ein Prozent der sich nicht im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Flächen zu beschränken“. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordere zudem grundsätzlich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Katalog solle den Stadtrat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen oder Anträge zu entscheiden.
Insgesamt umfasst das Dokument inklusive Anlagen sieben Seiten. Jedes Vorhaben wird anhand einer Matrix bewertet. Projekte, die in Summe am Ende weniger als 20 Punkte erreichen, sollen vom Stadtrat abgelehnt werden. Eine PV-Anlage, die beispielsweise direkt an Bahnstrecken oder Hochspannungsleitungen entstehen soll, würde für dieses Kriterium beispielsweise zwei Punkte erhalten, ein Projekt auf Ackerland dagegen für diese Lage null Punkte.
Auch klare Ausschlusskriterien für die Genehmigung sind genannt: So heißt es im Katalog zum Beispiel, dass Projekte, die „in der Nähe von denkmalgeschützten oder das Ortsbild besonders positiv prägenden Gebäuden sowie bestehenden oder künftigen Wohngebieten“ errichtet werden sollen, ausgeschlossen seien. Dasselbe gilt für Flächen, die „in natürlichen Naherholungsräumen oder touristisch wertvollen Räumen“ liegen.
300 Meter Abstand als Kriterium
Nicht genehmigt werden sollen laut Katalog darüber hinaus auch Projekte, die näher als 300Meter an Wohnbebauung oder Bauerwartungsland heranrücken. Die Behandlung der Bauanträge für Solarparks mittels des Katalogs hat sich in den vergangenen Monaten – so wie im Fall des Vorhabens in Thann – in der Praxis als nicht unproblematisch erwiesen. Denn nach der Anwendung des Katalogs auf einen geplanten Solarpark obliegt die Entscheidung am Ende dem Stadtrat.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen – also wenig genehmigungsfähige Vorhaben – übergebe man mittlerweile die vom Vorhabenträger eingereichen Unterlagen einem Fachplanungsbüro zur Bewertung. „Das Büro hat die Vereinbarkeit mit dem Kriterienkatalog zu prüfen. Anschließend wird dem Stadtrat das Ergebnis der Bewertung vorgelegt, der sodann über das Vorhaben entscheidet“, heißt es dazu aus dem Rathaus.
Hier bestehe durchaus noch Verbesserungsbedarf, kommentierte Bürgermeister Benjamin Boml (FW) auf Nachfrage. „Wir brauchen Rahmenbedingungen, die PV-Flächen als einen Beitrag zur Energiewende ermöglichen und die zugleich sicherstellen, dass unser Landschaftsbild und hochwertige Agrarflächen erhalten bleiben. Dieser Spagat muss bei der künftigen Bewertung von Vorhaben besser gelingen.“