Geplantes Amazon-Logistikzentrum bei Rohr: Verkehr ist „beherrschbar“

Von Martin Rutrecht · 18. Februar 2024 um 19:00

Die Verkehrsbelastung ist „spürbar, aber beherrschbar“: Zu dieser Aussage kommt ein Gutachten zum geplanten Wirtschaftspark mit Amazon-Logistikzentrum in Rohr in Niederbayern (Landkreis Kelheim). Für die Gegner des Projekts ist das Ergebnis der Expertise „inakzeptabel“.

Seit Monaten wird hinter den Kulissen an einem Verkehrsgutachten zum Wirtschaftspark Stocka gearbeitet. Die Gretchenfrage: Welche Auswirkungen haben das vorgesehene Amazon-Logistikzentrum (Hallenfläche 66.000 m²) sowie die Ansiedlung weiterer Firmen (Halle 50.000 m²) auf die Straßen und Orte in der Umgebung? Der Online-Handelsriese und der Projektentwickler Panattoni sprechen von etwa 600 Lkw und 1350 Pkw täglich durch Liefer- und Mitarbeiterfahrten. Gegner fürchten ein Verkehrschaos in den Nachbargemeinden.

Zu welchem Ergebnis die Expertise kommt, blieb bis zuletzt ein gut gehütetes Geheimnis, einzig Amazon verlautete auf Anfrage, man sei „auf einem guten Weg“. Jetzt aber gibt das Staatliche Bauamt Landshut, das am Gutachten beteiligt ist, erstmals eine Einschätzung ab. „Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird nach dem voraussichtlichen Urteil des Bauamts für die umliegenden Gemeinden als spürbar, aber in Summe beherrschbar eingestuft“, lautet die Kernaussage, die von den Gegnern aus der BIA („Bürgerinitiative Region Abensberg und benachbarte Gemeinden“) in einer Mitteilung verbreitet wird. Gegenüber unserer Zeitung bestätigt das Staatliche Bauamt „die Aussage bezüglich der Beherrschbarkeit des Verkehrs“.

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Konkrete Zahlen werden nicht genannt

Die Basis bilden verfügbare Verkehrsdaten sowie Verkehrszählungen. Zudem wurden die Fahrzeugbewegungen, die das Logistikzentrum auslöst, einkalkuliert. Konkrete Zahlen darf die Behörde nicht nennen. Dies könnten allein der Investor (Amazon/Panattoni), der alle Planungs- und Erschließungskosten übernimmt, und die Gemeinde Rohr tun. Sie strengen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan an und holten dazu das Verkehrsgutachten ein. Beide Seiten wollen vor einem möglichen Aufstellungsbeschluss im Marktrat nichts sagen. Der Termin dafür ist noch offen (Ann. d. Red.: Bürgermeisterin Birgit Steinsdorfer war nicht erreichbar).

Für die BIA ist die Expertise nicht nur wegen fehlender Zahlen zweifelhaft. „Das Verkehrsgutachten wurde vom Vorhabenträger in Auftrag gegeben und bezahlt. Es stellt sich die Frage, ob das Gutachten eine objektive Aussagekraft hat“, so Vorsitzender Roland Weiß. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan betrachte zudem ausschließlich die Anbindung von der Zu-/Ausfahrt zum Wirtschaftspark an der Staatsstraße 2230 über die St 2144 bis zum A93-Anschluss Abensberg. „Das ist nur der Autobahn-Zubringer.“

BIA: Wo liegen die Grenzen des Zumutbaren?

Verkehrsachsen zur B16 in Reißing sowie bei Abensberg müssten mit Blick auf die Infrastruktur stärker geprüft werden, sagt Weiß. Nahe Ortschaften wie Unter- und Oberschambach, Bachl, Scheuern oder Offenstetten würden massiv belastet. „Für die umliegenden Gemeinden heißt es, dass der zusätzliche Verkehr beherrschbar ist. Aber was bedeutet ,beherrschbar’? Es gibt keine konkreten Grenzwerte hinsichtlich Fahrzeugbewegungen, Lärmbelästigung oder Feinstaub.“ Die Aussagen seien daher „inakzeptabel“.

Für die BIA liegt nahe, dass der Markt Rohr den Aufstellungsbeschluss „in naher Zukunft“ realisieren wird. Dann würden sich auch Details zum Verkehrsgutachten enthüllen. „Nach unserer Überzeugung müssten die Zahlen schon vorher bekannt gemacht werden. So entsteht eine große Skepsis zum gesamten Verfahren.“

Öffentlichkeitsbeteiligung erst nach Aufstellungsbeschluss

Das weitere Prozedere, so das Landratsamt Kelheim auf Anfrage, sieht laut Baugesetzbuch eine „Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ vor. „Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.“

Eine Auslegung ist nicht vorgeschrieben, aber die Pläne sind in der Regel bei der Gemeinde oder auf deren Homepage einsehbar. „Die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange können sich zum Inhalt des Bebauungsplans äußern“, so die Kreisbehörde. Auswertung, Abwägung und gegebenenfalls Überarbeitung fallen dann wieder in die Zuständigkeit der Kommune. Ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss leitet danach die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Hier sind mindestens 30 Tage Auslegung vorgeschrieben.

In einem Amazon-Logistikzentrum lagern bis zu 18 Millionen Kleinartikel. Entsprechend oft fahren auch Lkw. Foto: Nurtsch