Auftakt für großes Waldgutachten in Cham – Förster und Jäger haben gemeinsames Ziel

Alle drei Jahre seit 1986 gibt es das Gutachten zur Waldverjüngung. Anfangs hochumstritten zwischen Förstern und Jägern scheint sich das Verfahren zum Waldumbau mittlerweile eingespielt zu haben. „Weitestgehend einvernehmlich und ohne große Emotionen“ seien das letzte Gutachten und der zugehörige Abschussplan geregelt worden, sagte jedenfalls Robert Schinabeck von der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt.
Der Freitag war ein wichtiger Tag für die Forstverwaltung. Sie stellte den Hegegemeinschaften und den darin organisierten Jägern, den Waldbesitzen und ihren Vereinigungen sowie der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften den Ablauf und die Bedeutung der alle drei Jahre erhobenen Gutachten zur Waldverjüngung vor. Das Gutachten soll einen Überblick über die Waldverjüngung geben, zeigt aber auch, wenn sie nicht klappt, weil zum Beispiel Wild junge Triebe abknabbert.
Waldumbau ist nötig
Der Leiter des Bereiches Forsten im Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) ist Dr. Arthur Bauer. Er machte deutlich, dass ein Waldumbau nötig sei. Auch in den Wäldern des Landkreises gebe es viele Reinbestände, also Bestände mit nur einer Baumart. Solche Monokulturen seien stark gefährdet und stürben zum Teil ab. Ziel sei ein stufig aufgebauter Mischwald.
Als Grund für die Probleme einzelner Baumarten nannte Bauer den Klimawandel. Bei dem Termin im Spitalwald bei Schlammering hatte der Forstmann an einer Leine zwischen den Bäumen Diagramme zur Temperaturkurve und zum Niederschlag in der Region aufgehängt. Damit konnte er augenfällig darstellen, dass die Temperatur in unserer Region tendenziell nach oben gegangen ist. Gleichzeitig habe in den letzten zehn Jahren die Niederschlagsmenge nachgelassen. Nur 2017 und 2021 waren feuchter. Die Folgen sähen Landwirte und Waldbesitzer auf ihren Feldern und in ihren Wäldern. Durch den Borkenkäfer leide eine Baumart wie die Fichte besonders.
Das Ziel eines gesunden Mischwaldes könnten Waldbesitzer und Jäger nur gemeinsam erreichen, betonte Bauer. „Beide Seiten müssen etwas tun“. Den Waldbesitzern riet er zu frühzeitigen Durchforstungen. Die Empfehlungen an die Jäger, die Abschusspläne, kamen erst später zur Sprache. Aber ein Foto zeigte deutlich, was Bauer meinte. Einen Wald quasi ohne Unterholz und gleich daneben – geschützt durch einen Zaun – eine fast undurchdringliche Vegetation.
Elf von 19 Hegegemeinschaften haben zu hohe Verbissschäden
Bei der letzten Bewertung der Verbissbelastung wurde diese in elf der 19 Hegegemeinschaften im Landkreis als zu hoch bewertet. In sieben Hegegemeinschaft war sie „tragbar“ und in einer sogar „günstig“. Eine entsprechende Karte hing ebenfalls aus, die zeigte, dass im Osten des Landkreises kaum ein Problem mit Verbiss herrscht, im Westen dagegen schon – mit Ausnahme des Gebietes um Falkenstein.
Dann nannte Bauer die Faktoren, die den Waldumbau aus seiner Sicht begünstigen. Zum einen die Durchforstung, bei der die Kriterien Lichtzufuhr und Wasserversorgung beachtet werden müssen. Zudem sollten die Produktionszeiten verkürzt und die Bestände frühzeitig verjüngt werden. Bauer beschrieb drastisch, dass ein Waldbesitzer nichts davon habe, wenn sein über 100-jähriger Baumbestand vom Käfer befallen werde. Mindestens vier Baumarten sollten in einem Wald zufinden sein. Dabei sollten Waldbesitzer die Nebenbaumarten fördern und auch alternative Baumarten anpflanzen. Erst als letzten Punkt nannte Bauer „angepasste Wildbestände“, was nichts anderes als angepasste Abschusszahlen bedeutet.
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Danach erläuterten und zeigten die Förster der Region, wie ein Waldbestand ausgewertet wird. Das ist eine Wissenschaft für sich. Wichtig ist, dass es in jeder der 19 Hegegemeinschaften 30 bis 40 solcher Messflächen gibt. In der nach einem standardisierten Verfahren die jungen Bäume der verschiedenen Baumarten und die Verbissschäden eingetragen werden. Das wird heuer von Februar bis April, in den Hochlagen auch noch im Mai, im gesamten Landkreis erfolgen. Von Mai bis Juni werden die Messdaten überprüft, Mitte Juni erfolgt die Auswertung. Darauf erhalten das Hegeringe und Jagdgenossen einen Zugriff, um Einsprüche anzumelden. Im November wird das Forstliche Gutachten für ganz Bayern im Landtag vorgestellt. Im März 2025 wird mit Hilfe der Daten des Gutachtens die Abschussplanung beginnen.
Wichtig hierfür sind die „revierweisen Aussagen“. Die werden in den bekannten Gebieten mit zu hohem Verbiss standardmäßig erbracht. Für Reviere mit tragbaren oder günstigen Verbisszahlen müssen sie bis 29. Februar beantragt werden. Zusätzlich werden von August bis Januar 2025 auch Waldbegehungen angeboten.
Das hat gut funktioniert
Bereits vier- bis fünfmal habe man gemeinsam das Verfahren durchlaufen, sagte Schinabeck von der Unteren Jagdbehörde. Dabei habe sich bewährt, dass schon vor dem offiziellen Termin für die Bekanntgabe der Abschusszahl im April zusammen mit den Hegeringen die Erfüllung der Abschüsse in den Vorjahren geklärt werde. So könnten Jagdbeirat und Jagdbehörde den Jägern schon vorab Abschussempfehlungen geben, was helfe, in der Jagdsaison „grünes Licht“ zu bekommen, sagte Schinabeck. In tragbaren Gebieten gebe es meist keine Vorgaben. In Gebieten mit zu hohen Verbisswerten gebe es eine Erhöhung der Abschussvorgaben zwischen 10 und 35 Prozent. „Das hat immer sehr gut funktionier“, beurteilte Schinabeck die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft.
