Ermittlungen gegen 33-Jährigen: Nach Regenstaufer Öl-Attacke geht es um Vergewaltigung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Manager, der zuletzt in Regenstauf (Landkreis Regensburg) gelebt hatte, vor, seine Noch-Ehefrau mit gut drei Litern heißem Öl übergossen zu haben. Nun geht es um mögliche Sexualstraftaten. Mit Blick auf eine mögliche Sicherungsverwahrung könnte das sehr wichtig werden.
Erst wollte Janos M. ein Säure-Attentat in Auftrag geben, dann nahm der 33-Jährige die Sache wohl selbst in die Hände und übergoss seine Noch-Ehefrau mit gut drei Litern heißem Öl – das wirft die Staatsanwaltschaft dem Manager vor, der zuletzt in Regenstauf gelebt hatte. Nun wird erneut gegen ihn ermittelt. Und das könnte den Mann womöglich weitaus länger hinter Gitter bringen, als die lebenslange Freiheitsstrafe, die ihm in dem laufenden Prozess wegen versuchten Mordes droht.
Während der Angeklagte zu den Vorwürfen schweigt, berichtete die Noch-Ehefrau vor dem Regensburger Schwurgericht detailliert, was an jenem Freitagnachmittag im Mai 2023 geschehen sein soll: Als sie die beiden Kinder zu ihm bringen wollte, soll der 33-Jährige mit dem qualmenden Topf voll heißem Öl die Treppe heruntergekommen sein und an der Haustüre so getan haben, als würde er stolpern. Er habe gestanden und „ein bisschen mit den Füßen getrampelt“. Nach Überzeugung der zur Tatzeit 30-Jährigen sei das aber „nur vorgespielt“ gewesen. Daran ließ die Russin keinerlei Zweifel.
Öl bei Attacke in Regenstauf war über 82 Grad heiß
Mit den Folgen der Öl-Attacke vom 12. Mai 2023 kämpft die Frau bis heute: Sie erlitt schwere Verbrennungen zweiten Grades, 16 Prozent ihrer Hautoberfläche waren laut Rechtsmediziner Stephan Seidl betroffen. Aus heutiger Sicht sei ein Teil der Verbrennungen sogar dritten Grades. Nach der Einschätzung des Fachmanns reicht ab 65 Grad weniger als eine Sekunde aus, um bleibende Schäden zu verursachen. Laut Ermittlern soll der Angeklagte das Speiseöl rund eineinhalb Stunden erhitzt haben – auf mindestens 82 Grad.
Janos M. hatte zunächst von einem Unfall gesprochen, ehe er keine Angaben mehr machte. Einer Ärztin soll er am Tattag erklärt haben, er wollte für die Kinder Camembert frittieren, bei der Ermittlungsrichterin widerrief er das und gab an, Pommes vom Vortag frittiert und den heißen Topf zum Auskühlen nach unten getragen zu haben. Ermittler bekamen früh Zweifel und fanden schließlich Chats auf dem Handy des Mannes, die ein anderes Bild zeichneten. Der 33-Jährige soll Bekannten 10.000 Euro geboten haben, wenn sie seiner Noch-Ehefrau Säure in das Gesicht schütten würden. Zudem belasten Google-Suchen den Angeklagten, wie eine IT-Spezialistin im Prozess darlegte.
Noch-Ehefrau berichtet von Martyrium
In ihrer Aussage vor Gericht hatte die Noch-Ehefrau von einem Martyrium berichtet, das es seit Jahren über sich ergehen habe lassen. Immer häufiger habe der Angeklagte viel getrunken – was ihn kalt und aggressiv gemacht habe. „Wenn er getrunken hatte, war er ein anderer Mensch.“ Dann sei es auch zu psychischer und physischer Gewalt gekommen. Die 30-Jährige sprach zudem von sexuellen Übergriffen. Genau diese sind jetzt Gegenstand eines neuen Ermittlungsverfahrens, wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf MZ-Nachfrage bestätigte.
Völlig neu sollen diese Vorwürfe gegen den 33-Jährigen allerdings nicht sein. Bereits im Zuge eines Gewaltschutzbeschlusses, den die Frau nach der Trennung zunächst beantragt hatte, war sexuelle Gewalt thematisiert worden. Eine Aussage bei der Kripo verweigert sie damals aber, um den Noch-Ehemann nicht zusätzlich zu belasten, hieß es. Exakt einen Monat vor der Öl-Attacke wurden die Ermittlungen eingestellt. Doch jetzt scheint die Frau ihr Schweigen brechen zu wollen – 2021 und 2022 soll der Manager sie in der Schweiz, wo das Paar zuvor lebte, in Regenstauf und auch auf einer Urlaubsreise mindestens dreimal vergewaltigt haben.
Droht eine weitere Anklage?
Auf den Ende Januar gestarteten Prozess dürften die Ermittlungen keinen Einfluss haben. Eine sogenannte Nachtragsanklage ist laut MZ-Recherchen nahezu ausgeschlossen. Sollte die Staatsanwaltschaft allerdings zur Einschätzung kommen, dass er die nun im Raum stehenden Taten begangen hat, könnte dem Mann eine weitere Anklage drohen. Mit Blick auf eine mögliche Sicherungsverwahrung könnte das sehr wichtig werden. Bereits im laufenden Verfahren soll eine psychiatrische Sachverständige das beurteilen.
Sollte die Gutachterin keinen Hang und keine Gefährlichkeit feststellen, könnte eine zweite, neue Anklage wegen der Sexualstraftaten zu einer anderen Einschätzung führen – sofern der 33-Jährige auch verurteilt wird. Das jedoch obliegt allein dem Gericht, das im Prozess um die Öl-Attacke von Regenstauf mit acht weiteren Verhandlungstagen bis Ende März plant. Am 21. Februar soll neben der Ermittlungsrichterin auch der Vater des Angeklagten aussagen. Das hatten die beiden Strafverteidiger Georg Karl und Jörg Meyer bei Schwurgerichts-Vorsitzendem Thomas Polnik angeregt.