Die Inflation trifft den Haushalt der Jugendhilfe im Landkreis Cham hart

Der Etat der Jugendhilfe stellt alljährlich nicht nur einen der größten Brocken im Finanzgefüge des Landkreises dar, er ist auch gefürchtet wegen seiner Unberechenbarkeit. Das rührt daher, weil er sich zwar an den Ausgaben der Vorjahre orientiert, aber regelmäßig von der Realität eingeholt wird. „Geht es deiner Jugendhilfeplanung gut, geht es deinem Haushalt gut“, so formulierte Landrat Franz Löffler die Bedeutung.
Auch heuer hat die Realität den Haushalt wieder hart getroffen, wie Jugendamtsleiter Markus Biebl dem Jugendhilfeausschuss berichtete. Heuer spiele allerdings die Inflation eine Hauptrolle für die Steigerungen im Etat, so Löffler, nicht wie früher eine Steigerung der Fallzahlen.
11,08 Millionen Ausgaben
Die Ausgaben des Amtes für Jugend und Familie lagen 2023 bei 11,08 Millionen Euro und damit um 875 000 Euro höher als geplant. Das entspricht einem Plus von 8,6 Prozent gegenüber dem geplanten Ansatz. Die Steigerung entspricht den Mehrkosten durch Heimunterbringung und beruhen auf Tariferhöhung, Inflation und steigenden Energiekosten, so Biebl.
Auch für 2024 ist eine Steigerung bei den Personalkosten eingeplant um 714 400 auf fünf Millionen Euro. Die Steigerung beruhe auf den notwendigen Personalmehrungen, die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und gestiegenen Fallzahlen nötig seien. Hinzu kämen Tariferhöhungen und strukturelle Verbesserungen.
An die Vereine bezahlt die Jugendhilfe sechs Euro pro Jugendlichen. Insgesamt, so Biebl, gehe es da um 90 000 Euro. „Schulsozialarbeit wird an den Schulen maximal begrüßt – aber irgendjemand muss es eben bezahlen“, so Löffler. Die Jugendsozialarbeit im Landkreis sei inzwischen an den Schulen nahezu flächendeckend.
Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2023, so Jugendamtsleiter Biebl, errechne sich so ein Anstieg um 6,6 Prozent. Damit liege der Landkreis Cham weiterhin hinter Neumarkt (97 Euro Aufwand pro Einwohner) auf Platz 2 mit 124,30 Euro pro Einwohner. Die sieben Landkreise der Oberpfalz haben im Schnitt Kosten von 134 Euro. Am meisten bezahlt Schwandorf mit 165 Euro. „Manche Landkreise in vergleichbarer Größe haben bis zu drei Millionen Euro Steigerung. Wir haben 1,6. Wir kommen immer noch vergleichsweise gut weg“, zog der Landrat das Fazit. Der Ausschuss stimmte dem Haushalt einhellig zu.
Ein neues Aufgabengebiet stellte Diplomsozialpädagoge Jürgen Liegl vor. Zur Umsetzung einer Reform habe das Jugendamt eine Stabsstelle „Koordination Vormundschaft“ geschaffen, die er halbtags besetze. Schwerpunkt sei die Suche nach ehrenamtlichen Vormündern. Das betreffe meist Kinder und Jugendliche, deren Eltern tot oder nicht greifbar seien. Seit 1. Januar gelte neues Recht durch eine Reform, so Liegl. Die Rechte junger Menschen würden dadurch gestärkt. Dazu gehöre die Beteiligung des Mündels an allen Entscheidungen, die es betreffen. Das Jugendamt mache Vorschläge, der Richter entscheide letztlich.
Ehrenamtliche Vormundschaft habe Vorrang vor allen anderen Formen bei gleicher Eignung. Dazu sei jede volljährige Person geeignet. Die Eignung werde geprüft und die Person dem Gericht vorgeschlagen. Dieses Thema betreffe den Landkreis sehr, so der Landrat. Es müsse geregelt sein, wer Verantwortung für ein Kind trage, wenn die Eltern das nicht (mehr) könnten. Es gehe darum, für die Kinder die optimale Entscheidung zu treffen.
Familienrichter Andreas Lecker bezeichnete Liegls Arbeit als wichtig, weil es bisher kaum ehrenamtliche Vormünder gebe und man oft auf das Jugendamt zurückgreifen müsse.
Schulleiter hofft auf Hilfe
Der Arnschwanger Schulleiter Hubert Lauerer bat den Landrat in der Sitzung um Schützenhilfe, weil seine Schule vorübergehend für zwei Jahre die notwendige Mindestzahl von 100 Schülern unterschreitet. Dadurch droht der Wegfall der Schulsozialarbeit. Lauerer argumentierte, dass derzeit zwei Partnerklassen der Schule St. Gunther integriert würden. Das, so der Landrat, bringe die Schule über die Mindestgrenze und müsse als Ausnahmetatbestand geprüft werden. Voraussetzung sei jedoch, dass genug Etat da sei und der Staat mit fördere.
Für die rund 60 Pflegefamilien im Landkreis Cham wird alljährlich eine Fortbildung mit drei bis fünf Einheiten angeboten. Dafür sollen die Familien nach einem Bericht der stellvertretenden Jugendamtsleiterin Bettina Windhager pro Kalenderjahr maximal 300 Euro bekommen. Die Vollzeitpflege erspare den Heimplatz und sei neben Vorbereitung, Begleitung und Beratung für die fortlaufende Qualifizierung der Pflegefamilien von großer Bedeutung. Sie sichere eine angemessene Betreuung und Förderung der Kinder und Jugendlichen und sei im Vergleich eine kostengünstige Alternative. Falls alle den Betrag voll ausschöpfen, müssen im Haushalt der Jugendhilfe 18 000 Euro veranschlagt werden. Dem stimmte der Ausschuss zu.
Ausschuss in Kürze:
Verfahrenslotsen sind seit 1.Januar 2024 verpflichtend einzuführen. Stellvertretender Jugendamtsleiter Andreas Schmid berichtete dem Jugendhilfeausschuss, dass der Verfahrenslotse verbindlicher Ansprechpartner sei, der im Fall einer Inklusion die Familien und die jungen Menschen durch die Verfahren lotsen soll, unabhängig von den bestehenden Zuständigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem solle er den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Zuständigkeiten unterstützen und halbjährlich einen Bericht erstellen.
80 bis 90 Pflegeeltern betreuen im Landkreis Cham in 60 Familien rund 150 Pflegekinder. „Für mich ist das eine der honorigsten Formen der sozialen Fürsorge, wenn man fremde Menschen in seine Familie aufnimmt“, so Landrat Franz Löffler. Es sei wichtig, dass die Kinder eine Erziehung im Umfeld einer intakten Familie erfahren. „Was .