Dienst trotz Gehbehinderung? KVB zeigt für Regensburger Ärztin kein Verständnis

Ihre Kniearthrose schränkt die Regensburger Hautärztin Eva Karg stark ein. Dennoch muss sie als niedergelassene Medizinerin Bereitschaftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern übernehmen. „Ich habe mich durch alle Instanzen durchgearbeitet“, sagt sie.
Morgen ist es wieder so weit. Dann soll Eva Karg, Hautärztin mit Praxis in der Regensburger Innenstadt, am Abend einen Bereitschaftsdienst am Caritas-Krankenhaus St. Lukas in Kelheim übernehmen. Körperlich fühlt sich die 58-Jährige dazu nicht in der Lage. „Ich habe seit Jahren eine stark schmerzende Gehbehinderung“, sagt sie, „Niederknien oder schnelles Gehen sind damit unmöglich. Ich kann meinen Alltag nur mit starken Schmerzmitteln bewältigen.“
Trotz dieser Einschränkung waren alle Versuche, sich von den Ärztlichen Bereitschaftsdiensten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) befreien zu lassen, bislang vergebens. „Ich habe mich durch alle Instanzen der kassenärztlichen Vereinigung durchgearbeitet“, sagt sie, „meist bekomme ich gar keine Antwort.“
Karg zeigt die Mappe mit gesammelten Schreiben, Attesten und Diagnosen, die auf ihrem Schreibtisch in der Praxis liegt. Der jüngste Brief, den die Ärztin abgeschickt hat, ist vom 31. Januar. Die erste Bitte ließ sie der KVB vor mehr als drei Jahren zukommen. Seitdem hat sie wegen ihrer beidseitigen Kniearthrose vierten Grades zahlreiche Behandlungen und mehrere Operationen hinter sich.
Ärztin auf Krücken
„Aktuell ist es wieder etwas besser geworden“, sagt sie. Noch gut erinnert sie sich aber an einen Bereitschaftsdienst im Sommer im Regensburger Krankenhaus St. Josef, den sie auf zwei Krücken absolviert habe. „Das war ein harter Dienst in der Sommerferienzeit, mit sehr schweren Fällen. Sogar die Krankenpfleger haben sich solidarisch mit mir gezeigt und gesagt, dass das doch so nicht geht.“
Den nächsten anstehenden Dienst von 18 bis 21 Uhr im Krankenhaus St. Lukas habe sich die Hautärztin selbst ausgesucht. „Das Minimum sind drei Dienste im Jahr. Ich habe den in Kelheim gewählt, weil dort etwas weniger los ist.“ Trotzdem stelle sie auch dieser Dienst vor Herausforderungen. „Ich brauche einen Parkplatz, der nicht so weit von der Klinik entfernt ist“, sagt sie. Einen Parkausweis, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, hat sie beantragt, besitzt ihn aber noch nicht.
Generell sei es so, dass ihr Grad der Behinderung bei 30 Prozent liege. Ab einem Grad von 40 Prozent sei eine Befreiung durch die KVB möglich, erklärt sie. „Es wird argumentiert, dass ich ja auch Patienten in meiner eigenen Praxis behandeln kann. Aber auch hier ist es so, dass die Hautarztpraxis aus gesundheitlichen Gründen seit zwei Jahren zum Verkauf steht. Es hat sich nur noch niemand gefunden.“ Auch, dass sie nach 8,5 Stunden Arbeit in der Praxis noch zum Bereitschaftsdienst antreten müsste, hält sie für fragwürdig.
Geldstrafe bei Nichtantritt
„Ich arbeite den ganzen Tag, dann rase ich zehn vor sechs Uhr nach Kelheim. Wenn jemand dort Punkt 18 Uhr einen schweren Gichtanfall erleidet, wird es schwierig.“ Zu ihrem morgigen Bereitschaftsdienst wird Karg wohl trotz aller Bedenken erscheinen müssen. „Bei Nichtantritt wurde mir eine erhebliche Geldstrafe in Aussicht gestellt“, sagt sie.
Auf ihr Schreiben von Ende Januar habe sie bislang keine Antwort erhalten. Lediglich eine Terminerinnerung für den Dienst habe ihr die KVB aufs Handy geschickt. „Mir geht es nicht um Querulantentum“, erklärt Karg den Schritt, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Vor allem möchte sie sensibilisieren.
Auf eine Anfrage unserer Zeitung gab die KVB an, „aus datenschutz- und dienstrechtlichen Gründen“ keine Stellungnahme zu dem geschilderten Einzelfall abgeben zu dürfen. Grundsätzlich sehe die Bereitschaftsdienstordnung der KVB in Einzelfällen eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst vor, teilt die Pressestelle weiter mit. „Die Gründe gilt es dann individuell zu prüfen.“