Besonders dumm angestellt oder Spuren nur inszeniert? Einbruch in Berching vor dem Amtsgericht

Von Petra Schlierf · 31. Januar 2024 um 11:00

Am Tatort wird ein Schreiben mit der Adresse des Täters gefunden. So fangen eigentlich nur schlechte Krimis an. Manchmal aber auch echte Gerichtsfälle, wie jetzt vor dem Amtsgericht Neumarkt. Doch ist wirklich ein 35-Jähriger aus Berching der Einbrecher? Oder sind alle Indizien nur inszeniert?

Entweder der Täter hat sich extrem blöd angestellt oder die Beweise wurden gezielt platziert – diese beiden Möglichkeiten sah Verteidiger Christopher Lihl bei einem Verfahren wegen Diebstahls vor dem Neumarkter Amtsgericht.

Anfang September 2023 wurde in der Oberen Kanalstraße in Berching eine Scheune aufgebrochen. Vermutlich mit einem Brecheisen wurde die Eingangstür geknackt. Danach bediente sich der Täter: Werkzeug wie Kompressoren, ein Werkzeugkasten, eine Fettpresse, eine Astsäge und diverses Zubehör verschwanden ebenso wie mehrere Flaschen Bier. Auf 700 Euro summiert sich der Wert des Diebesguts. Dazu kommt der Schaden an der aufgebrochenen Tür von rund 2500 Euro.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: „Der Angeklagte wollte sich durch die fortlaufende Begehung von Straftaten eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschaffen.“ Gar einen Fall des gewerbsmäßigen Diebstahls sah die Anklage hier, was Richter Rainer Würth aber gleich wieder einfing. Wenn, dann handle es sich um eine unüberlegte Spontan-Tat.

Angeklagter war in der Woche der Tat im Bezirkskrankenhaus

Vor Gericht fand sich jetzt ein 35-Jähriger aus Berching wieder. Wie die Polizei auf seine Spur kam, klingt ein wenig nach Slapstick: Am Tatort wurde ein Krankenkassen-Schreiben gefunden, das an den Angeklagte adressiert war. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Berchingers tauchten dann prompt einige Beutestücke auf. Indizien, die Polizei und Staatsanwaltschaft reichten, für eine Anklage reichten.

Den 35-Jährigen begleiteten sein Pflichtverteidiger und sein Bewährungshelfer. Denn er hat eine gerichtliche Vorgeschichte. Diebstähle gehörten allerdings bisher nicht zu seinem Repertoire. Wohl aber Delikte, die mit seiner Suchterkrankung zusammenhängen. Deren Folgen sind dem Mann anzusehen, der deutlich älter wirkt als er ist.

Doch steckt er auch hinter dem Scheunendiebstahl? Ausgerechnet die Suchterkrankung könnte dem Mann ein Alibi verschaffen. In der Woche des Diebstahls war er zur Entgiftung im Bezirksklinikum Regensburg in Behandlung. Dort befand er sich zwar nicht auf einer geschlossenen Station, Verteidiger Christopher Lihl hatte aber dennoch große Zweifel, ob sein Mandant überhaupt am Tatort gewesen sein konnte.

Das hatte ihn dazu gebracht, zusammen mit dem Bewährungshelfer regelrechte Detektivarbeit zu leisten. In der Hauptverhandlung erklärte er, die Ermittlungen der Polizei seien „etwas zu kurz gesprungen“. Der Angeklagte habe kein Auto, hätte also öffentliche Verkehrsmittel nehmen müssen. Dafür wäre ihm nur die Zeit zwischen 13 und 21 Uhr am Tag der Tag geblieben. „Um 21 Uhr war er nachweislich wieder im Bezirksklinikum. Die Station wird nachts geschlossen. Die machen da Alarm, wenn jemand fehlt,“ erklärte Lihl.

Jede Menge Schlüssel für die Wohnung des Angeklagten

Weil er das Mandat sehr kurzfristig bekommen habe, hatte sich der Verteidiger keine Entbindung von der Schweigepflicht von dem 35-Jährigen geben lassen können. Die Ärzte hätten aber bestätigt, dass sämtliche Medikamentengaben und Teilnahmen an Gruppengesprächen mit Uhrzeit bei den Patientenakten erfasst werden.

Ob es solche Dokumentationen gibt, sollen jetzt Nachermittlungen klären, die Richter Würth bei der Polizei in Auftrag gegeben hat. Doch wenn sich herausstellt, dass der 35-Jährige unschuldig ist – wie er beteuert – wer steckt dann hinter der Tat? Und wie kam das Diebesgut in seine Wohnung? Während der Mann im Bezirkskrankenhaus war, hielten sich in seiner Wohnung verschiedene Personen auf, laut dem Bewährungshelfer nicht zur die beiden, die vom Mieter Schlüssel bekommen hatten. Da es aber offenbar mindestens elf Schlüssel gibt, von denen die meisten in der Wohnung herumliegen, wäre es gar nicht so schwer gewesen, sich Zutritt zu verschaffen.

Der Richter unterbrach die Verhandlung schließlich, um die offenen Fragen durch die Polizei klären zu lassen. Fortsetzung folgt in gut zwei Wochen.