Würge-Attacke nach Parsberger Volksfest: Wie hart kann ein autistischer Angeklagter bestraft werden?

Von David Santl · 30. Januar 2024 um 17:19

Zunächst sah alles nach einer netten Volksfest-Bekanntschaft aus. Doch nach einem Streit vor einer Parsberger Kneipe würgte der Angeklagte einen 33-Jährigen und schlug einer 20-Jährigen an den Kopf. Dass er derart überreagierte, lag nicht nur am Alkohol, sondern auch an einer Autismus-Störung. So ging das Neumarkter Amtsgericht mit dem Fall um.

Eigentlich sah alles nach einem gelungenen Partyabend aus: Ein paar Freunde hatten Spaß auf dem Parsberger Volksfest und lernten anschließend einen 31-Jährigen in einer Kneipe kennen, mit dem sie sich auf Anhieb gut verstanden.

Nichts deutete zunächst darauf hin, dass dieser Abend im August ein Nachspiel vor dem Neumarkter Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung haben würde. Doch irgendwann begann der 31-Jährige, die Gespräche zu stören und aufdringlich zu werden. Ein 33-Jähriger aus der Freundesgruppe forderte den Mann daher auf, nach Hause zu gehen. Vor der Kneipe kam es dann zur folgenschweren Rangelei – nicht zuletzt wegen des erheblichen Alkoholpegels der beiden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, seinen Kontrahenten gewürgt zu haben. Zudem soll er einer 20-jährigen Frau aus der Gruppe, die dem Geschädigten zur Hilfe eilte, mit dem Ellenbogen gegen den Kopf geschlagen haben. Dass der Angeklagte derart ausrastete, lag allerdings nicht nur am Alkohol, sondern auch an einer Autismus-Störung. Dadurch fiel es dem 31-Jährigen schwer, auf die Situation angemessen zu reagieren.

Opfer röchelte bereits

Der Geschädigte berichtete, dass der Angeklagte ihm ins Gesicht geschlagen und dann zu Boden gedrückt und gewürgt habe. Das Ganze habe maximal eine halbe Minute gedauert. Das bestätigte auch die 20-Jährige, die dazwischen gehen wollte.

Zudem habe der Geschädigte gesagt, dass er keine Luft mehr bekomme und bereits hörbar geröchelt, berichtete die Frau. Der Angeklagte entschuldigte sich bei beiden Zeugen. Der Schlag auf den Kopf der Frau sei laut ihm ein Reflex gewesen, da er gespürt habe, dass jemand hinter ihm steht.

Geldstrafe als Warnung

Sein Verteidiger erklärte außerdem, dass der 31-Jährige sofort aufgehört habe, seinen Kontrahenten zu würgen, als dieser gesagt habe, er bekäme keine Luft mehr. Während er eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vorschlug, forderte der Staatsanwalt eine doppelt so hohe Summe. Schließlich habe für das Opfer der Würge-Attacke eine abstrakte Lebensgefahr bestanden. Allerdings sah auch er einen minderschweren Fall der gefährlichen Körperverletzung und führte die Reaktion auf dessen Behinderung zurück.

Richter Rainer Würth verhängte schließlich eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Er war der Auffassung, dass beide Seiten zur Eskalation der Auseinandersetzung beigetragen hatten. Zudem war der Mann bisher nie straffällig. Würth glaubte daher, dass die Geldstrafe eine Warnung sei und er den 31-Jährigen nicht mehr auf der Anklagebank sehen werde.