Betrunkene prügelten sich: Mildes Urteil, aber scharfe Worte von Neumarkter Amtsrichter

Ein brutaler Gewaltexzess mit reichlich Alkohol, vier Vorstrafen und kaum Reue: Bei einem 23-Jährigen platzte dem Neumarkter Amtsrichter Rainer Würth am Dienstag der Kragen. Zwar ließ er den Angeklagten mit einer Geldstrafe davonkommen, doch die Standpauke des Richters hatte es in sich.
Was hat sich bei einer Schlägerei vor dem Neumarkter Rathaus wirklich abgespielt? Das wird sich wohl nicht mehr klären lassen. Zu hoch war der Alkoholpegel der beiden Kontrahenten in dieser Septembernacht. Zwei Aussagen reichten am Dienstag aber aus, um den Angeklagten vor dem Amtsgericht schwer zu belasten.
Der 23-Jährige soll einem Gleichaltrigen zunächst ins Gesicht geschlagen haben. Als das Opfer zu Boden ging, soll er ihm mehrfach in den Bauch getreten haben. Dabei seien große Mengen Alkohol im Spiel gewesen, gab das Opfer zu. Die beiden waren nämlich auf dem Nachhauseweg vom Mannschaftsabend des Fußballvereins, in dem sie zu dieser Zeit spielten. Vor dem Rathaus wollten sie noch ein Bier trinken.
Keine Erinnerung mehr
Dann sei es laut dem Opfer zur Schlägerei gekommen. Wegen des Alkoholpegels könne er sich aber nicht erinnern, wer mit dem Streit begonnen habe. Eine Zeugin, die in dieser Nacht die Polizei rief, bestätigte, dass der Angeklagte auf seinen Kontrahenten eingetreten habe. Für ihn endete die Schlägerei mit einer aufgeplatzten Lippe sowie Schmerzen im Bauch. Auch der Angeklagte wurde verletzt: Er trug eine gebrochene Nase davon.
Am Ende war der 23-Jährige geständig. Den Prozess verfolgte er aber betont unbeeindruckt. Bis auf eine unterkühlte, knappe Entschuldigung zeigte er keine Reue. Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten zugute, dass das Opfer wohl ebenfalls seinen Teil zur Eskalation beigetragen hat. Er beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro.
„Versauen Sie es sich nicht“
Richter Rainer Würth zum Angeklagten
Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant durch die gebrochene Nase ebenfalls verletzt worden sei. Er forderte eine Geldstrafe von 3000 Euro. Richter Rainer Würth wählte den Mittelweg. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 4000 Euro – und hielt ihm eine heftige Standpauke.
Denn im Vorstrafenregister fanden sich bereits vier Einträge, darunter eine gefährliche Körperverletzung und eine Beleidigung von Polizisten. „Wenn nochmal irgendwas ist, zieh ich Sie aus dem Verkehr“, herrschte Würth den Angeklagten an. Das wäre schade, fand der Richter. Denn eigentlich mache der 23-Jährige einen ordentlichen Eindruck. „Versauen Sie es sich nicht“, warnte er ihn.