Raffinierter Betrug: Spielsüchtiger gab sich über Monate als sein eigener Vater aus

Für Erstaunen sorgte am Montag ein ungewöhnlicher Betrugsfall am Amtsgericht: Um seine Spielsucht zu finanzieren, heckte ein Mann aus dem Landkreis eine Masche aus, bei der er sich als sein eigener Vater ausgab.
Der 30-jährige Angeklagte gab an, seit seinem 18.Geburtstag süchtig nach Fußballwetten zu sein. Dieses Hobby habe ihn wiederholt in Geldnot und vor Gericht gebracht, da er sich die Finanzierung seiner Sucht oft durch illegale Tricks sicherte. So auch in dem Fall, der am Montag von einem Schöffengericht unter Richter Rainer Würth verhandelt wurde.
Spielsucht trifft Drogensucht
„Eigentlich war ich 2021 schon länger abstinent“, erinnerte sich der Angeklagte. Damals habe er in einer Einrichtung für Menschen mit seelischen Erkrankungen gewohnt – und war dort auf Tommy (Name geändert) getroffen, einen Drogensüchtigen, der sich ebenfalls für Fußballwetten interessierte: „Er war damals meine einzige Bezugsperson und als er mit den Wetten anfing, stieg ich auch wieder ein.“
Als das Geld knapp wurde, bat er Tommy um ein Darlehen. Dieser wollte jedoch Sicherheiten sehen, die der Angeklagte nicht bieten konnte. Also griff er zu einer Lüge. Er erzählte, dass ihm sein Vater im nächsten Jahr ein Sparbuch mit 80000Euro übergeben würde. Als Tommy skeptisch blieb, legte der Angeklagte eine E-Mail-Adresse auf den Namen seines Vaters an.
Angeklagter schlüpft in die Rolle seines Vaters
In der Rolle seines Vaters kommunizierte er über längere Zeit mit Tommy und schilderte ihm, wie schwer es sein Sohn habe. Auch ganze Whats-App-Kommunikationen fälschte der Angeklagte. Das überzeugte Tommy, so dass er dem Angeklagten insgesamt 40000Euro lieh.
„Das ist nun wirklich ein ungewöhnlich raffinierter Betrug“, staunte Richter Rainer Würth. „So etwas über Monate aufrecht zu erhalten, ist schon komplex.“
Schöffengericht gegen weitere Bewährung
Verteidiger Martin Meier forderte eine Strafe auf Bewährung, da der Mann nachweislich einen Weg aus seiner Lage gefunden habe. Zudem sei ein beträchtlicher Teil des Geldes bereits zurückgezahlt.
Das Gericht sah das kritischer: Der Angeklagte habe den Betrug durchgezogen, während bereits zwei Haftstrafen auf Bewährung liefen. Da würde „niemand verstehen, wenn sie eine dritte Bewährung bekommen würden“, sagte Richter Würth – und verurteilte den Angeklagten zu anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung.