Expertin klärt in Burglengenfeld auf: Das ist beim Heizungsgesetz zu beachten

Das Gebäudeenergiegesetz wurde ab 2024 neu geregelt und ist ein zentraler Baustein der deutschen Energiewende. In einer Veranstaltung im Bürgertreff in Burglengenfeld (Lkr. Schwandorf) klärte jüngst Annemarie Bruckert vom Centralen Agrar-Rohstoff-Marketing-Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N.) die Teilnehmer über Gesetz und seinen Folgen auf. Zudem erklärte die Expertin, was auf die Kommune und die Bürger zukommt.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist zum 1.Januar auch das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Beide tragen dazu bei, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Dann soll die Wärmeversorgung der Wohnungen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen. Bereits ab 2028 soll die Wärmeversorgung bei neuen Anlagen im Bestand zu 65Prozent aus regenerativen Energien betrieben werden.
Wärmepläne sind in den Städten gefragt
Für künftige Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Regel sofort. Eine Bestandsanalyse der Stadt Burglengenfeld macht deutlich, dass derzeit 50 Prozent der Heizungen mit Erdgas betrieben werden. Zu 31 Prozent werden die Heizungen mit Erdöl versorgt. Elf Prozent der Wohnungsinhaber verwenden Heizstrom als Heizquelle.
Doch keine Bange: Die Umstellung der Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien soll mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden. Auch von Seiten der Stadt müsse bis 2028 eine kommunale Wärmepläne vorgelegt werden. Sie sollen einen strategischen Fahrplan für eine nachhaltige und möglichst günstige Wärmeversorgung enthalten, mögliche Wärmeversorgungsgebiete ausweisen und eine Umsetzungsstrategie aufzeigen.
Dies soll für die Bürger Planungs- und Versorgungssicherheit gewährleisten. Die Stadt Burglengenfeld hat für die kommunale Wärmeplanung bereits im Frühsommer 2023 Fördermittel beantragt.
Nach Zusage der Förderung, die im ersten Halbjahr dieses Jahres zu erwarten sei, wie Klimaschutzmanager Markus Süß betonte, soll ein Ingenieurbüro mit einer Analyse beauftragt werden, wo in Burglengenfeld Wärmenetze möglich seien. Danach könne die Stadt entscheiden, ob und wo ein Wärmenetz verwirklicht werde, so Süß. Gleichzeitig wurde im Sommer 2023 Stadtwerke-Vorstand Johannes Ortner mit einer Prüfung beauftragt, ob derartige Wärmenetze durch das städtische Tochterunternehmen umgesetzt werden könnten.
Der Anschluss an ein Wärmenetz sei die einfachste Variante, den Vorgaben der neuen Gesetzgebung bereits frühzeitig zu entsprechen, wie die Referentin Annemarie Bruckert betonte. Hier würde die künftige Wärmeversorgung über eine Hausübergabestation sichergestellt werden. Eine Heizungsanlage sei dann nicht mehr nötig. Bereits mit der vertraglichen Zusicherung für den Anschluss an ein Wärmenetz seien die Bürger aus dem Schneider.
Für die Bürger gibt es großzügige Fördermittel
Alternativ würden auch die Wärmeversorgung mit einer Wärmepumpe und einer Biomasseheizung (Pellets, Holz, Hackschnitzel) die Vorgaben zu 100 Prozent erfüllen. Letztere sei vor allem für Bestandsgebäude zu empfehlen, die schwer zu sanieren seien. Auch eine Gasheizung könne als Erfüllungsoption herhalten, so die Referentin. Dazu sei aber ein Nachweis über 100 Prozent (ab 2045) beziehungsweise 65 Prozent (ab 2028) genutztes „grünes Gas“ notwendig.
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, können auch mehrere Heizungsarten als Hybridlösung kombiniert werden, wie Bruckert anmerkte. Auch in diesem Fall sei der Nachweis von Fachpersonal von Nöten.
Egal, für welche Lösung man sich entscheidet, können die Bürger beim Umbau ihrer Heizungsanlage mit großzügigen Fördermitteln bis zu 70 Prozent der Kosten rechnen. Als Grundförderung sollen für den Umstieg auf erneuerbares Heizen 30 Prozent gewährt werden. Zusätzlich sind Fördermittel bis zu 20 Prozent als sogenannter Geschwindigkeitsbonus (ab 2029 abschmelzend) für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch ihrer Öl-, Kohle- und Gasheizung vorgesehen.
Dazu soll es einen einkommensabhängigen Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Einkommen bis zu 40.000 Euro geben. Für den Einsatz von Wärmepumpen werden weitere fünf Prozent als Innovationsbonus gewährt werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten seien allerdings auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit beschränkt, wie Bruckert darlegte.
