Marihuana-Dealer wollte „nur“ sein Gehalt aufbessern: Das gab Ärger vor Gericht

Der Verteidiger sprach von einer „Schnapsidee“, der Neumarkter Amtsrichter sah ein hohes abstraktes Gefährdungspotenzial: Weil ein 28-Jähriger sein Gehalt aufbessern wollte, legte er daheim eine Marihuana-Plantage an, um die Erzeugnisse zu verkaufen. Trotzdem kam der Mann mit einem blauen Auge davon.
Es gibt viele gute Möglichkeiten, um sein Einkommen aufzubessern. Im Keller eine Marihuana-Plantage zu eröffnen, um die Erzeugnisse zu verkaufen, zählt aber definitiv nicht dazu. Diese Lehre musste ein 28-Jähriger am Dienstagvormittag vor dem Neumarkter Amtsgericht ziehen.
Insgesamt zog er laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft 16 Marihuana-Pflanzen in seinem Keller auf und lagerte weitere 921 Gramm in seiner Wohnung. Einen Teil soll er selbst konsumiert haben, der Rest war für den Weiterverkauf bestimmt.
Zudem überschritten seine Pflänzchen den zulässigen Grenzwert um mehr als das Fünffache. Aus diesen Gründen musste er sich wegen des Handels und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor Richter Rainer Würth und zwei Schöffen verantworten.
Angeklagter war kooperativ
Dass die Vorwürfe zutreffen, räumte der Angeklagte gleich zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger ein. Sein Mandant habe eine „Schnapsidee“ gehabt, erklärte der Anwalt.
Zudem war der 28-Jährige von vornherein einverstanden, dass alle Gegenstände, die er zur Aufzucht benutzte, eingezogen werden. Es sprachen aber noch andere Sachen für den Angeklagten. Zum Beispiel habe er laut Verteidiger selbst keine Drogenprobleme. Außerdem geht er einer geregelten Arbeit nach.
Das hob auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer positiv hervor. Da die Aufzucht der Marihuana-Pflanzen allerdings sehr professionell erfolgte, sei aus seiner Sicht nicht mehr von einer Schnapsidee auszugehen.
Er forderte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem plädierte er für eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro sowie für die Teilnahme an einer Suchtberatung.
Braucht es eine Suchtberatung?
Letztere hielt der Verteidiger nicht für erforderlich, da der Angeklagte keine Drogenprobleme habe. Er hielt eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 3500 Euro für ausreichend.
Auch Richter Rainer Würth betonte, dass der Angeklagte einen ordentlichen und vernünftigen Eindruck mache. Wegen der beruflichen Situation sah er eine gute Sozialprognose. Zudem sei der Angeklagte bislang nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
„Dann wird es gefährlich für Sie“
Richter Rainer Würth zum Angeklagten
Dennoch habe es ein hohes abstraktes Gefährdungspotenzial gegeben, da nicht klar sei, wer an Marihuana kommen hätte können. Würth verurteilte den 28-Jährigen schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung. Die Bewährungszeit setzte er auf drei Jahre fest. Außerdem muss der Mann 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Zugleich riet er dem Angeklagten nachdrücklich, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht mehr vorkommt. „Sonst sehen wir uns hier wieder und dann wird es gefährlich für Sie“, warnte ihn der Richter.