Ähnlichkeit zu Hakenkreuz: Buddhistisches Glückssymbol bringt Mann vor Gericht

Er wollte nur ein T-Shirt mit einem buddhistischen Glückssymbol tragen und stand nun wegen Nazi-Symbolik vor dem Neumarkter Amtsgericht. So erging es am Dienstag einem 51-Jährigen. Der Fall hat eine gewisse Ironie.
Eigentlich schätzte er den Buddhismus ja für seine Friedfertigkeit und sein Streben nach Glückseligkeit. Dass ihn sein Faible für diese Religion vor das Neumarkter Amtsgericht bringen könnte, hätte ein 51-Jähriger wohl nicht gedacht.
Grund dafür war ein T-Shirt, das er sich auf einer Asien-Reise gekauft hatte. Darauf zu sehen war das Swastika-Zeichen, ein religiöses Glückssymbol aus Fernost. Das Problem bei diesem Zeichen: Es sieht dem nationalsozialistischen Hakenkreuz zum Verwechseln ähnlich und ist daher verboten. Weil der Mann mit dem Shirt aber im Fitnessstudio unterwegs war, musste er sich am Dienstag vor dem Neumarkter Amtsrichter Rainer Würth verantworten – wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Angeklagter hilft Geflüchteten
Der Fall hatte noch eine besondere Ironie: Wie der Verteidiger erklärte, engagiere sich der Angeklagte sehr für Geflüchtete. Auch der Mann selbst beteuerte, mit der NS-Ideologie absolut nichts zu tun haben zu wollen.
Richter Würth war überzeugt, dass der Mann nichts vom Verbot des Zeichens gewusst habe – weil es hierzulande etwas gänzlich anderes vermittelt als Glück und Frieden. Eine Geldstrafe von 900 Euro blieb dem Buddhismus-Fan dennoch nicht erspart.