Illegales Doping-Netz im Landkreis Kelheim: Jetzt stehen die Abnehmer im Fokus

Die illegalen Dopingpräparate gingen buchstäblich über den Ladentisch. Ein 34-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim versorgte Abnehmer mit Mitteln zum Muskel- und Kraftaufbau. Der Dealer wurde bereits verurteilt – nun werden auch seine „Kunden“ belangt. Die Ermittlungen geben auch Einblicke in die Abläufe im Dopingnetz.
Simpel und doch durchtrieben waren die Machenschaften des Haupttäters: Der gebürtige Pole, der im Landkreis wohnte und in Neustadt a. d. Donau einen Shop für Nahrungsergänzungsmittel betrieb, bestellte in seinem Heimatland anabole Steroide, Wachstumshormonpräparate sowie begleitende und leistungssteigernde Arzneimittel. Per Paket und später über einen Kurier gingen die Substanzen an den 34-Jährigen, der selbst Mittel einnahm und 2022 Deutscher Bodybuilding-Meister war.
Mit seiner Verhaftung vor einem Jahr flog das illegale Netz auf. Zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilte ihn ein Gericht Ende November 2023. Für die Staatsanwaltschaft München I, wo sämtliche Verfahren zu illegalem Dopinghandel in Bayern zusammen laufen, ist die Arbeit damit nicht abgeschlossen. „Wir haben rund 20 Abnehmer ermittelt“, erklärt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Sie seien auf das gesamte Bundesgebiet verteilt, „der überwiegende Teil hat seinen Wohnsitz in Bayern“ – und nach Informationen der Mediengruppe Bayern auch im Landkreis Kelheim.
Aus der Bodybuilder-Szene
Die meisten Abnehmer gehören der Bodybuilder- und Kraftsport-Szene an, bestätigt Leiding Angaben des Zollfahndungsamts München. Die Altersspanne der Belangten liegt zwischen 22 und 55 Jahren. Ob sich die „Kunden“ auf bestimmte Berufsmilieus eingrenzen lassen, will die Oberstaatsanwältin nicht beantworten, sagt aber: „Grundsätzlich ist der Konsum von Dopingmitteln in sämtlichen Berufsschichten zu finden.“
In der Regel bezogen die Abnehmer bei den einzelnen Bestellungen Präparate für einen dreistelligen Betrag. „Insgesamt erhielt der Verurteilte von den Abnehmern rund 14.000 Euro“, so Leiding. Im Keller seines Ladens und in seiner Wohnung lag der Umschlagplatz. Teils kam die Klientel in den Shop, teils lieferte der 34-Jährige per Post. Von Februar 2021 bis Dezember 2022 spielten sich so die Deals ab.
Sie kamen einfach in den Shop
Die Kontakte knüpften Bezieher und Dopingdealer im Shop oder über die Fitnessszene, so die Strafverfolgungsbehörde. Ob sich die Abnehmer im Umfeld von Fitnessstudios aufhielten, „ist nicht bekannt und auch nicht Gegenstand der Ermittlungen“, erklärt Leiding. Allgemein sei aus vielen Ermittlungsverfahren bekannt, dass der Muskel- und Kraftaufbau überwiegend in Fitnessstudios stattfinde.
Abnehmer traten wie der Haupttäter bei Bodybuilding-Wettkämpfen an. Ob es zu Auffälligkeiten bei Dopingkontrollen kam, ist nicht bekannt. Der Deutsche Bodybuilding- und Fitness-Verband reagierte nicht auf eine Anfrage der Mediengruppe Bayern. Dem Anti-Doping-Kampf hat sich der Verband aber verschrieben. „Kontrollen werden bei Meisterschaften vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Athleten sich an die Dopingbestimmungen gehalten haben. Positiv getestete Athleten werden disqualifiziert und vom Verband gesperrt“, heißt es auf der Homepage.
Motiv: Der perfekte Körper
Die Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin geht auf Nachfrage auch auf die Motive für die Einnahme von Dopingmitteln ein. Grundsätzlich seien die Gründe unterschiedlich. „Bei Bodybuildern steht der vermehrte Muskelzuwachs und damit die körperliche Ausformung im Fokus.“ Wie im Profisport sei die Zielsetzung im Amateurbereich die Steigerung der Leistungsfähigkeit durch schnellere Regeneration, gesteigerte Schnellkraft oder Ausdauer.
Dass sich illegale Dopingmittel in Polen offenbar einfach bestellen lassen, erklärt Leiding so: „Der Grund liegt vermutlich in der im Vergleich zum deutschen Strafrecht weniger strengen Strafverfolgung in diesem Deliktsbereich.“ Man gehe davon aus, dass die Präparate in Laboren in Polen hergestellt werden.
Strafrahmen bis zu drei Jahren Haft
Die Konsequenzen für die Abnehmer können empfindlich sein. Sie werden des „unerlaubten Erwerbes bzw. Besitzes von Dopingmitteln“ gemäß Anti-Doping-Gesetz bezichtigt. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. „Überwiegend werden die Vergehen mittels Strafbefehl geahndet“, erklärt Anne Leiding. Damit käme es zu Geldauflagen. Binnen des nächsten halben Jahres sollen die Verfahren abgeschlossen sein.