Über vier Jahre Haft für Dopingdealer aus dem Landkreis Kelheim

Von Martin Rutrecht · 24. November 2023 um 05:00

Vor Gericht brach er weinend zusammen, seine Taten machte das nicht ungeschehen. Fast zwei Jahre lang zog ein 34-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim die Fäden in einem illegalen Dopinghandel. Nun wurde der Angeklagte, der selbst verbotene Substanzen nahm und 2022 Deutscher Bodybuilding-Meister war, zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Fünf Verhandlungstage dauerte das Verfahren gegen den gebürtigen Polen, der seit 2016 im Landkreis lebt und in Neustadt a. d. Donau einen Shop für Vitaminpräparate betrieb. Im Keller des Ladens und in seiner Wohnung in einer benachbarten Gemeinde lag der Umschlagplatz für Anabolika, Wachstumshormonpräparate und weitere leistungssteigernde Arzneimittel. Rund 20 Abnehmer – mutmaßlich aus der Kraftsportszene – soll er versorgt haben. Teils kamen sie in den Shop, teils lieferte der Angeklagte per Post.

Die illegalen Präparate, die allesamt verschreibungspflichtig sind und außerhalb einer Apotheke nicht abgegeben werden dürfen, bezog der Angeklagte aus seinem Heimatland. Im Februar 2021 begann er mit der Bestellung der Dopingmittel in Polen. Der Lieferant, gegen den ebenfalls ermittelt wird, versandte die illegale Ware per Paket. Bis Anfang September 2021 gingen 13 Lieferungen über die Bühne. Per Banküberweisung zahlte er dafür rund 20.000 Euro.

Zwischen Lebensmittelkartons nach Deutschland

Die 14. Postsendung im Februar 2022 wurde vom Zoll abgefangen. Als auch die nächste Lieferung aufflog, änderte der Angeklagte seine Strategie. Er schaltete einen 29-Jährigen aus Polen als Kurier ein. Dieser brachte die bestellten Dopingmittel versteckt zwischen Lebensmittelkartons nach Deutschland und übergab sie im Landkreis Kelheim an seinen Landsmann.

Die Zollfahnder hatten die Machenschaften längst im Visier. Am 29. Dezember 2022 wurde der 34-Jährige nach der fünften Kurier-Lieferung festgenommen. Auch für seinen Helfer klickten wenige Tage später die Handschellen (er wurde bereits zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt). Im Keller des Shops und bei elf Wohnungsdurchsuchungen – darunter acht im Landkreis – sowie bei den Paketbeschlagnahmen brachten die Zollfahnder rund 300 Ampullen je 10 ml an Dopingmitteln bzw. Wachstumshormonen sowie rund 9000 Tabletten und Kapseln an Doping- bzw. Arzneimitteln auf (im Gesamtwert von 15.000 Euro).

Angeklagter aus dem Landkreis Kelheim räumt die Tatvorwürfe ein

Die Anklage lautete auf „gewerbsmäßiges vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit Dopingmitteln zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport“ in insgesamt 17 Fällen. Auch der „vorsätzliche unerlaubte Erwerb in nicht geringer Menge“ wurde dem Mann, der seit seiner Festnahme in U-Haft saß, vorgeworfen. Letztlich erhärteten sich im Prozess alle Anklagepunkte.

Vor dem Landgericht München I, das in Bayern bei Vergehen nach dem Anti-Doping-Gesetz zuständig ist, räumte der 34-Jährige seine Taten vollumfänglich ein. Auf Initiative seines Münchner Verteidigers Marc Wederhake kam es auf dieser Basis zu einer Verständigung vor dem Gericht – was das Strafmaß, das bei maximal zehn Jahren lag, auch milderte.

Deutscher Meistertitel kurz vor der Verhaftung

In der Verhandlung ging es auch um die Bodybuilder-Laufbahn des Angeklagten. Noch im Vorjahr gewann er Anfang Dezember die Internationalen Deutschen Meisterschaften in der Kategorie „Classic Physique“ – knapp einen Monat später klickten die Handschellen. Laut Anklage nahm er seit Beginn seiner Bestellungen im Februar 2021 selbst illegale Dopingmittel ein.

In Sozialen Medien präsentierte er sich muskelbepackt; einmal, im März 2022, versehen mit dem Satz: „Wer an die Spitze will, muss härter arbeiten als andere.“ Nach Recherchen der Mediengruppe Bayern trat der 34-Jährige in 2022 auch in Luxemburg und Tschechien an. Auch bei einer EM im Mai in Spanien taucht sein Name (Anm.: der Redaktion bekannt) in den Ergebnislisten auf. Alle ausrichtenden Verbände verpflichten sich zu Dopingkontrollen.

Das Urteil der 29. Großen Strafkammer ist noch nicht rechtskräftig.