Autofahrer ignorierte Sperre, Feuerwehrmann musste ausweichen: Jetzt fiel das Urteil

Von Friedrich Gluth · 10. Januar 2024 um 15:00

Vor dem Amtsgericht Schwandorf musste sich ein 56-jähriger Mann dafür verantworten, dass er in Steinberg am See eine Absperrung durch die Feuerwehr missachtet hat und einfach weitergefahren ist – und dabei auch einen Feuerwehrmann gefährdete. Richterin Christina Richter verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten, zudem muss der Mann eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen.

Staatsanwalt Gregor Lesniczak trug vor, welche Straftat dem im Landkreis Schwandorf wohnenden Angeklagten zur Last gelegt wird. Am 8. Juni 2023 gegen 10 Uhr wollte der Mann mit seinem Auto die Schlossstraße in Steinberg am See befahren, um zu seinem Arbeitsort zu gelangen. Bei der Einmündung in die Nittenauer Straße wurde er von einem Feuerwehrmann angehalten, da unter anderem in der Straße eine Fronleichnamsprozession stattfand.

Autofahrer ist in Steinberg am See einfach weitergefahren

Trotzdem fuhr der 56-Jährige weiter. Der Feuerwehrmann musste ausweichen – sonst hätte ihn der linke Außenspiegel erfasst. Weil der Feuerwehrmann in dieser Situation die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten gehabt habe, habe sich der Angeklagte eines tätlichen Angriffs auf eine Person, die einem Vollstreckungsbeamten gleichstehe, schuldig gemacht.

Der 56-Jährige, der in Begleitung seines Pflichtverteidigers, Rechtsanwalt Norbert Rötzer, erschienen war, schilderte den Vorfall aus seiner Sicht. Demnach habe er es auf dem Weg zur Arbeit sehr eilig gehabt. Er habe aber den Feuerwehrmann, der ihn gestoppt habe, nicht angefahren und dies nicht beabsichtigt. Geärgert habe ihn, dass ein anderer Feuerwehrmann zu ihm gesagt habe, er hätte eine Stunde früher aufstehen sollen, dann wäre die Sperrung kein Problem für ihn. „Tut mir leid, dass ich nicht stehengeblieben bin“, so der Angeklagte. Er sagte aber auch, er sei sehr langsam weitergefahren und nicht gerast.

Auf die Nachfrage der Richterin sagte der Mann, von der Stoppstelle bis zu seiner Arbeit seien es 500 bis 800 Meter. Auf den Hinweis, dass er die Strecke doch zu Fuß hätte gehen und das Auto später abholen können, sagte er, dass er schlecht zu Fuß gewesen sei und etwas zu transportieren gehabt habe.

Der Staatsanwalt wollte wissen, ob er etwas zu den Feuerwehrleuten gesagt habe. Der Angeklagte antwortete, er sei verärgert und aufgebracht gewesen und habe deshalb eine anstößige Äußerung bezüglich der Ursache der Straßensperrung gemacht habe. Er betonte aber nochmals, er wisse, dass sein Verhalten falsch war.

Angeklagter soll sofort geschrien haben, als er über die Sperre informiert wurde

Der Feuerwehrmann sagte als Zeuge, dass er Uniform getragen habe und als Einsatzkraft erkennbar gewesen sei. Als er den Beklagten über die Sperre informiert habe, habe dieser sofort zu schreien begonnen. Auch unflätige Äußerungen seien gefallen. Trotz des Hinweises, die Sperre dauere nur noch wenige Minuten, sei der Angeklagte ohne Vorwarnung losgefahren. Daher sei er weggegangen, um nicht vom Außenspiegel erfasst zu werden. Zu der Frage der Richterin, mit welchem Tempo der Mann gefahren sei, erklärte der Zeuge, dass die Reifen beim Wegfahren nicht gequietscht hätten. Ansonsten könne er das Tempo nicht einschätzen.

Der zweite Zeuge, ein Feuerwehrmann, der sich in der Nähe des Tatortes aufgehalten hatte, bestätigte diese Aussagen. Die Geschwindigkeit, mit der der Beklagte gefahren sei, bezeichnete er als zügig. Schrittgeschwindigkeit reiche nicht.

In seinem Plädoyer erläuterte der Staatsanwalt, dass die Beweisaufnahme den zur Last gelegten Sachverhalt bestätigt habe. Für den Angeklagten spreche, dass er geständig sei, Reue zeige und unterwegs zu seiner Arbeitsstelle gewesen sei. Gegen ihn sprächen eine Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung, für die noch die Bewährungszeit laufe, sowie seine Ausdrucksweise gegenüber den Feuerwehrleuten. Er forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, und eine Geldstrafe von 1000 Euro für einen sozialen Zweck, zum Beispiel eine Feuerwehr.

Angeklagter muss Geld an die Feuerwehr zahlen

Verteidiger Norbert Rötzer führte aus, dass er mit den vom Staatsanwalt vorgetragenen positiven Punkten einverstanden sei. Die vom Beklagten begangene Steuerhinterziehung habe aber mit der aktuellen Angelegenheit nichts zu tun. Die Feuerwehrleute hätten sich, so der Verteidiger, durch die Worte des Beklagten nicht beleidigt gefühlt, es habe keine Gefährdung für Personen gegeben, sein Mandant habe sich auch nicht rüpelhaft verhalten.

Die vom Staatsanwalt geforderte Geldstrafe könne sein Mandant aufgrund seiner Finanzsituation – sein Einkommen bestehe aus Geld vom Jobcenter und Krankengeld – nicht bezahlen. Abschließend bat er um ein mildes Urteil.

Die Vorsitzende verurteilte den 56-Jährigen im Sinne der Anklage zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Er hat ferner eine Geldstrafe von 600 Euro an die Freiwillige Feuerwehr zu bezahlen, auch muss er die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.