Drogenhändler aus dem Kreis Schwandorf bekommt vier Jahre und muss in Entziehungsanstalt

Von Friedrich Gluth · 6. Dezember 2023 um 17:12

Der 68-jährige Angeklagte hat ein langes Vorstrafenregister. Allerdings kam ihm bei der Verhandlung vor dem Landgericht in Amberg sein Geständnis zugute. Ins Gefängnis muss er trotzdem.

Seit März sitzt der 68-jährige Angeklagte aus dem südlichen Landkreis Schwandorf in Untersuchungshaft. In Fußfesseln wurde er am Dienstag der Strafkammer am Landgericht Amberg unter dem Vorsitz von Richter Ferdinand Frey vorgeführt. Die Anklage: Er soll in 932 Fällen zwischen 25. August 2020 und 15. März 2023 täglich zumindest eine Konsumeinheit – also etwa 0,1 Gramm – Methamphetamin für 80 Euro pro Gramm verkauft haben. Staatsanwalt Holger Bluhm trug vor, welche Straftaten dem Deutschen zur Last gelegt würden.

„Läufer“ lieferte Drogen aus

Der Angeklagte habe die Drogen nicht selbst ausgeliefert: Das habe ein „Läufer“ erledigt. Weitere drei Fälle des gewerbsmäßigen Handeltreibens sollen sich laut Staatsanwaltschaft zwischen Juli 2020 und März 2021 zugetragen haben – wobei es hier gegen die Abnehmer bereits gesonderte Strafverfahren gegeben habe.

Ein weiterer Anklagepunkt war, dass der Angeklagte im Juli 2022 in einem Lokal in Regensburg von einer unbekannten Person 100 Gramm Methamphetamin zum Weiterverkauf gekauft haben soll. Das vom Angeklagten gehandelte Methamphetamin sei in allen Fällen von überdurchschnittlicher Qualität gewesen, hieß es vor Gericht.

Auf Antrag des Staatsanwalts wurde die Sitzung für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Davor hatte der Angeklagte erklärt, dass er sich im Prozess nicht äußern wolle: Alle Erklärungen würden von seinen Verteidigern Urs Erös aus Regensburg und Roman Vasko aus Haselbach abgegeben.

Das Ergebnis des Verständigungsgesprächs gab der Vorsitzende Richter bekannt: Der Angeklagte habe die ihm zur Last gelegten Vorwürfe grundsätzlich eingeräumt – allerdings seien für die Strafzumessung nur 178 Verkäufe an verschiedene Abnehmer zu berücksichtigen. Außerdem sei der Vorwurf des Erwerbs von Drogen in Regensburg fallen zu lassen.

Im Gegenzug für das Geständnis, das allen Beteiligten sehr viel Zeit und Geld erspart habe, sei dem Angeklagten zugesichert worden, dass sich der Strafrahmen zwischen drei Jahren und neun Monaten bis vier Jahre und sechs Monate bewegen werde. Voraussetzung dieses „Deals“ sei, dass sich im Zuge der Beweisaufnahme keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte ergeben würden.

Bei der Beweisaufnahme bestätigten zwei Zeugen die Richtigkeit des Sachverhalts in der Anklageschrift. Einer davon, der für den Angeschuldigten als Kurier gearbeitet hatte, sagte, seine Entlohnung habe darin bestanden, dass ihm der Angeklagte Drogen überlassen habe. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie die Drogen an die Abnehmer übergeben worden seien, antwortete er, das sei auf Parkplätzen von Supermärkten geschehen. An dieser Stelle gab der 68-Jährige Auskunft zu seinem eigenen Drogenkonsum. Demnach habe er im Lauf der Zeit Chrystal Meth, Heroin, Kokain und dazu jeweils auch Alkohol zu sich genommen, ebenso Schlafmittel.

Im Bundeszentralregister hat der Angeklagte mehr als ein Dutzend Einträge – unter anderem Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Führen einer Schusswaffe, gefährliche Körperverletzung, Einbruch oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Vorschlag: Entzugsanstalt

David Janele vom Klinikum Erlangen trug sein forensisches Gutachten vor. Der Angeklagte habe demnach als nichteheliches Kind eine schlechte Beziehung zur Mutter gehabt – aber eine schöne Zeit bei den Großeltern erlebt. Den ersten Drogenkontakt habe er mit 32 Jahren gehabt. „Eine gewisse Abhängigkeit von Drogen ist nicht zu leugnen“, so der Gutachter. Trotz einiger Vorbehalte, insbesondere der Gefahr der Rückfälligkeit nach Abschluss der Therapie, schlug er vor, den Beschuldigten in eine Entziehungsanstalt einzuweisen.

In seinem Plädoyer stellte der Staatsanwalt heraus, dass sich die Vorwürfe der Anklageschrift bestätigt hätten. Mit seinem Handeln habe der Angeklagte Geld verdienen wollen. Für ihn spreche sein Geständnis. Gegen ihn sprächen seine vielen Vorstrafen und der weitere Drogenkonsum nach einer Therapie. Mit dem Verkauf von Drogen habe er die Volksgesundheit geschädigt, außerdem habe er andere Personen durch deren Kuriertätigkeit ausgenutzt. Eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt solle nicht erfolgen, weil die Rückfallgefahr viel zu hoch sei. Als Strafmaß beantragte der Staatsanwalt vier Jahre und sechs Monate Haft.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Erös, sagte, der Angeklagte habe seine Taten eingeräumt, sein Geständnis sei ihm hoch anzurechnen. Auch der Gesundheitszustand des Angeklagten spreche für eine kurze Strafe. Er beantragte eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten, außerdem die Einweisung in eine Entziehungsanstalt, die Voraussetzungen würden laut Gutachter vorliegen.

Das Urteil des Gerichts: Der Angeklagte ist schuldig, die Strafe beträgt vier Jahre, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Das Geständnis sei werthaltig, so der Richter, die Voraussetzungen für die Einweisung in die Entziehungsanstalt seien laut Gutachter gegeben. Negativ würden die vielen Vorstrafen ins Gewicht fallen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.