Messerangriff auf eine Schwangere in Schwarzenfeld: Vor Gericht kochen die Emotionen hoch

Tag zwei im Prozess um die Messerattacke auf eine Schwangere und ihren Freund auf dem Badparkplatz in Schwarzenfeld: Am Donnerstag wurden vor dem Schöffengericht des Schwandorfer Amtsgerichts unter anderem die beiden Opfer des Angriffs gehört. Beim Aufeinandertreffen zwischen den Angeklagten und den Zeugen kochten die Emotionen erwartungsgemäß hoch.
Zu Beginn des Verhandlungstags wurde zunächst die zum Tatzeitpunkt schwangere Frau gehört, die Ende Oktober 2021 Opfer des Angriffs auf dem Parkplatz vor der Turnhalle in Schwarzenfeld wurde. Bevor die vorsitzende Richterin Silvia Schatz mit der Befragung zum Tathergang beginnen konnte, boten mehrere der Anwälte der Beschuldigten der Frau einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich an. Dieser beinhaltet eine ernsthafte Entschuldigung sowie die freiwillige Zahlung eines Geldbetrags als eine Art „Schmerzensgeld“.
Mehrere Angeklagte boten den Opfern Geld an
Den Anfang machte die Frau, die von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wird, die Schwangere mit dem Messer bedroht und mutmaßlich auch damit verletzt zu haben. „Es tut mir sehr leid. Ich habe erst im Nachhinein erfahren, dass Sie schwanger waren und ich bin selbst Mutter von drei Kindern“, sagte die Angeklagte.
Sie bot eine Zahlung in Höhe von insgesamt 1500 Euro an, jeweils 750 Euro an die Frau und 750 Euro an ihren Lebensgefährten. Die Geschädigte akzeptierte sowohl die Entschuldigung als auch den Betrag, den Rechtsanwalt Georg Karl noch im Gerichtssaal aushändigte.
Deutlich emotionaler lief das Gespräch zwischen dem angeklagten Mutter-Tochter-Gespann und der jungen Frau. Auch diese beiden boten einen Täter-Opfer-Ausgleich an. Zunächst wollte die junge Frau die Entschuldigungen zwar nicht wirklich hören, entschied sich jedoch im weiteren Verlauf anders. Sie richtete sogar das Wort an die jüngere der beiden Frauen: „Du warst meine Freundin, ich habe dich immer vor allen in Schutz genommen und dir vertraut“, sagte sie.
Sie beteuerte, nach wie vor mit den psychischen Folgen des Angriffs zu kämpfen zu haben und bezeichnete diesen mehrfach als „einschneidendes Erlebnis“ in ihrer Biografie. Auch habe der Angriff durchaus körperliche Folgen nach sich gezogen. In diesem Zusammenhang erwähnte sie eine Komplikation während der Schwangerschaft.
In einem dem Gericht vorliegenden Attest bestätigte der behandelnde Gynäkologe, dass diese infolge starken psychischen Stresses entstanden sein könnte. Das Attest wurde der Frau nur kurze Zeit nach der Attacke ausgestellt. Auch die wohl an der Tat beteiligte Mutter wollte sich vor Gericht bei der jungen Frau entschuldigen. Bereits am ersten Prozesstag hatte sie wiederholt betont, dass die Beziehung der beiden vor dem Angriff eng, fast mütterlich, gewesen sei. Das bestätigte auch das spätere Opfer: „Wir waren fast täglich zu Besuch da. Sie hat uns mit Geld ausgeholfen und uns mit Essen versorgt“, so die Zeugin.
„Ich kenne dich, seitdem du auf der Welt bist. Du warst wie eine Tochter für mich. Was passiert ist, war unverzeihlich“, sagte die Angeklagte. Gemeinsam wollen Mutter und Tochter eine Zahlung in Höhe von 1000Euro an das dem Angriff zum Opfer gefallene Pärchen bezahlen.
Einen Zahn mit der Faust ausgeschlagen
In der weiteren Vernehmung beschrieb die Zeugin den Tatverlauf. „Ich dachte, es wäre ein ganz normales Treffen unter Freunden“, sagte sie. Dann sei alles ganz schnell gegangen. Sie könne sich nicht mehr erinnern, wie sie zu Boden gegangen sei, jedoch daran, wie sie gegen die Wand gedrückt und auch ihr Kopf dagegen geschlagen worden sei. Sie habe panische Angst davor gehabt, ihr Kind zu verlieren und deswegen immer wieder „Mein Baby, mein Baby“ gerufen. Sie habe gehört, wie der Satz „Du bist schwanger, ich steche Dir in den Bauch rein“ gefallen sei. „Ich dachte, ich verliere mein Kind“, sagte sie weiter. Bis heute verstehe sie den Grund für den Übergriff nicht.
Auch der Lebensgefährte der Frau, der ebenfalls Opfer des Angriffs wurde, war am Donnerstag als Zeuge vor Gericht. Er schilderte, dass er von der jüngeren der beiden Frauen mehrfach geschlagen worden sei, während die beiden Männer mit den Baseballschlägern neben ihm gestanden und ihn damit bedroht hätten. Ein Schlag habe ihn am Kiefer getroffen, wodurch ein Eckzahn abgebrochen sei.
Diskussion um die Verletzung an der Hüfte
Dass er der angeklagten Mutter und Tochter am Tag zuvor gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin 1500 Euro geklaut haben soll, bestritt der Mann. Auch bei ihm entschuldigten sich die fünf Angeklagten umfassend.
Diskussionsstoff bot am Donnerstag dann noch die Verletzung an der Hüfte der jungen Frau, die laut Anklageschrift durch das Messer verursacht worden sei und als „Kratzer“ beschrieben wird. Bis zur nächsten Verhandlung am kommenden Mittwoch soll dazu Peter Betz, Professor am Institut für Rechtsmedizin der Universität Erlangen, als Sachverständiger herangezogen werden und seine Einschätzung abgeben. Während der Verhandlung wurde diskutiert, dass die Verletzung möglicherweise nicht durch das sichergestellte Messer, sondern durch einen Fingernagel entstanden sei. Die Aussage des Opfers brachte dazu keine nähere Erkenntnis.