Sauerbraten-Skandal und Co.: Wenn das Weihnachtsessen ein Nachspiel vor Gericht hat

Von Passauer Neue Presse · 26. Dezember 2023 um 15:00

Beim Weihnachtsessen kann so einiges schief gehen – nicht nur im zwischenmenschlichen Bereich. Und manchmal schaukeln sich solche Streitereien so gewaltig hoch, dass sie sogar vor Gericht landen, wie der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta schildert.

Was kommt bei Ihnen denn traditionell an Weihnachten so auf den Tisch? Da gibt es ja die faszinierendsten Familien-Traditionen. Ein Klassiker, mit dem man jedenfalls früher nichts falsch machen konnte, ist der Braten.

Inzwischen allerdings begegnet so mancher von uns dem Phänomen eines übergroßen Fleischstücks doch zunehmend kritisch, denn es lässt sich nicht leugnen, dass dem Weihnachtsschlemmer-Spektakel die Tötung eines Tieres vorausgeht. Für Veganer und Vegetarier eine unüberwindbare Grenze. Für „Flexitarier“, jene also, die nur hin und wieder einmal Fleisch anrühren, muss dieses dann freilich von überragender Qualität sein.

Der Sauerbraten-Skandal vor dem Amtsgericht Auerbach dient da sicher als abschreckendes Beispiel. Dabei war es ja nicht einmal ein Weihnachtsbraten.

Ein Mann hatte in einem Lokal für sich und einige Gäste auftischen lassen. Für sich selbst hatte er den besagten Sauerbraten gewählt. Doch was musste er feststellen? Die Soße des Sauerbratens sei doch vom Geschmack her tatsächlich eher eine Schweinebratensoße gewesen, die einen mehligen, ja faden Geschmack gehabt habe. Das Rotkraut? Zerkocht und blass.

Es waren Mark-Zeiten, er bezahlte daher von der 98,50-Mark-Rechnung unter Protest lediglich 85 Mark. 13,80 Mark landeten vor Gericht. Zwar mäkelte auch der Amtsrichter herum – und zwar an dieser doch sehr mickrigen Klageforderung. Man nahm die Sache dann aber doch ernst (iudex non calculat) und befragte sowohl das Personal, als auch die Gäste. Der Braten konnte nicht mehr befragt werden.

Am Ende bekam die Wirtin ihre 13,80 Mark tatsächlich nicht, weil sie nicht beweisen konnte, dass ihr Braten von mittlerer Art und Güte gewesen sei. Und Beweise liefern muss grundsätzlich derjenige, der etwas verlangt (Az. 3 C 883/01).

Eine weitere beliebte Speise unterm Christbaum ist Geflügel. Es muss ja nicht immer Gans sein! Das dachte sich wohl auch ein 52-jähriger Jäger. Bei einer Gesellschaftsjagd auf Niederwild zog er durch ein Wäldchen im Kreis Warendorf und jagte Enten. Plötzlich schreckte sein Hund ein Federvieh auf und der Mann fackelte nicht lange und ballerte der Ente eine Ladung Schrot aus seiner Doppelbockflinte hinterher. Volltreffer! Und zwar gleich zweifach.

Trotzdem landete die Beute nicht auf dem Weihnachtstisch. Die Ente war nämlich entflogen, den Schrot hatten sich zwei Treiber eingefangen. Was unter dem Tannenbaum neben dem gebratenen Vogel fehlte, das war der Jagdschein des Entenliebhabers. Den haben sie ihm nämlich gezwickt und vom Verwaltungsgericht Münster bekam er ihn auch nicht zurück (Az. 1 L 872/06).

Ein echter Favorit unter den Weihnachtsköstlichkeiten ist der Karpfen. Das weiß nicht nur der Mensch, auch ein Schäferhund aus Coburg soll davon gehört haben. In einem Gartenteich habe der vierbeinige Feinschmecker sich drei fette Fische ausgesucht und gar nicht erst bis zu den Feiertagen gewartet, sondern die Fische gleich vor Ort verputzt.

Dummerweise waren in dem Tümpel ausschließlich unendlich wertvolle Koi-Karpfen, angeblich im Wert von 3900, 4900 und 7900 Euro. Doch das Landgericht Coburg fragte genauer nach. 40 von den Edel-Leckerbissen seien in dem Teich umhergetümpelt, berichtete der Besitzer. So so, hakte das Gericht nach. Und ausgerechnet die drei Allerteuersten hätte der Hund zu Sushi erkoren? Das hielt das Landgericht dann doch für Anglerlatein. Der Schäferhund wurde „freigesprochen“, die Klage abgewiesen (Az. 23 O 849/06).

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt. In seiner wöchentlichen Kolumne greift er Kurioses aus seinem Alltag auf. Foto: Paprotta