Tod einer Seniorin: Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft – Entsetzen in der Pflegebranche

Am 18. Dezember hat ein Großaufgebot der Polizei eine Pflegeeinrichtung durchsucht. Jetzt, drei Tage später, werden zwei Personen verhaftet. Im Raum steht ein versuchtes Tötungsdelikt zum Nachteil einer 93-jährigen Heimbewohnerin. Das Entsetzen auch innerhalb der Branche ist groß.
Derzeit wird wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise der Anstiftung hierzu gegen zwei Mitarbeiter einer Altenpflegeeinrichtung in Furth im Wald ermittelt, teilt der Regensburger Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher mit (wir berichteten):
Zwei Beschuldigte
Eine 54-jährige Pflegerin wird demnach beschuldigt, am Morgen des 6. Dezembers einer 93-jährigen Heimbewohnerin ohne deren Einwilligung eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht zu haben . „Die Geschädigte verstarb binnen weniger Stunden nach der Medikamentengabe“, so Rauscher. Dem 38-jährigen Mitbeschuldigten, der nach Informationen des Bayerwald Echos in leitender Funktion tätig gewesen sein soll, wird zur Last gelegt, die Pflegerin hierzu angestiftet zu haben.
Das Amtsgericht Regensburg hat jetzt gegen beide Beschuldigte Haftbefehle erlassen. Rauscher: „Die Ermittlungen in der Seniorenwohngemeinschaft gehen auf die Aussage einer Zeugin zurück.“ Zwischenzeitlich wurde eine Obduktion des Leichnams und eine chemisch-toxikologische Untersuchung durchgeführt. Das Ergebnis der Begutachtung untermauert die Angaben der Zeugin dahingehend, dass im Blut der Geschädigten eine potenziell tödliche Dosis Morphium nachgewiesen wurde“, sagt der Oberstaatsanwalt.
Warum der Vorwurf aktuell auf versuchten Mord beziehungsweise zu dessen Anstiftung lautet und nicht auf Mord, erklärt der Regensburger Oberstaatsanwalt so: „Ein von der Staatsanwaltschaft Regensburg hinzugezogener rechtsmedizinischer Sachverständiger kommt zumindest derzeit zu dem Ergebnis, dass sich ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verabreichung des Morphiums und dem späteren Todeseintritt bei der Geschädigten, insbesondere aufgrund ihres angegriffenen Gesundheitszustandes, nicht sicher nachweisen lässt.“ Einen Sterbewunsch oder Sterbebegleitung der 93-Jährigen schließt die Staatsanwaltschaft im Moment aus „Die Beschuldigten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass für sie weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt“, so Rauscher abschließend.
Der Einsatz von Morphin in der Pflege müsse immer von einem Arzt verordnet werden und darüber hinaus genauestens dokumentiert und weggeschlossen werden. Das erklärt Mario Binder, der in Neukirchen Hl. Blut eine Intensivpflegeeinrichtung betreibt. Er ist erschüttert über das, was passiert ist. Eine Kollegin hat ihn bereits ganz verzweifelt angerufen. Sie befürchtete auf der Straße beschimpft zu werden. „Das ist genau das Problem“, sagt Binder: „Da wird wieder die ganze Branche pauschal verurteilt.“ Dabei sei so ein Vorfall in seinen Augen ein absoluter Einzelfall. „So etwas ist immer die Ausnahme.“
„Genaue Zahlen gibt es aber keine“
Von einem Einzelfall spricht auch Thomas John, Geschäftsführer der Landesseniorenvertretung Bayern. „Genaue Zahlen gibt es aber keine.“ Das ganze Ausmaß der Katastrophe ist derzeit noch gar nicht abzusehen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre auch der Fortbestand der betroffenen Einrichtungen in Gefahr. Damit würden alle Senioren auf der Straße landen. Und dann? Binder hat einen Fall erlebt, bei dem ein Heim kurzfristig geschlossen wurde. 80 Heimbewohner mussten daraufhin untergebracht werden. „Die wurden im Umkreis von 300 Kilometern auf verschiedene Heime verteilt.“
Wie geht es weiter?
Was das für Betroffene und Angehörige bedeutet, kann man sich lebhaft vorstellen. Bürgermeister Sandro Bauer möchte sich zu dem Fall im Moment nicht äußern, verweist auf die laufenden Ermittlungen, kann seine Bestürzung aber auch nicht verhehlen.
Wie es jetzt weitergehen kann, weiß man im Landratsamt Cham. Pressesprecher Fabian Koller erläutert: „Grundsätzlich gilt, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften im rechtlichen Sinn keine stationären (Pflege-)Heime sind. Damit unterliegen sie nur einer äußerst eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeit durch die Heimaufsicht am Landratsamt.
Diese ist für stationäre Einrichtungen zuständig. Auch die Zulassung Ambulanter Pflegedienste und Tagespflegen erfolgt nicht durch das Landratsamt, sondern durch den Verband der Pflegekassen. Ein ambulanter Pflegedienst muss aber grundsätzlich auch in Abwesenheit des Betreibers organisatorisch und wirtschaftlich handlungsfähig sein.“
Binder drückt es so aus: „Es braucht immer eine verantwortliche Pflegekraft, die bei der Krankenkasse gemeldet ist und die notwendige Qualifikation nachweisen kann.“