Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung: Gericht fällt Urteil gegen Paar aus dem Landkreis Cham

Den mehrjährigen Missbrauch der 13-jährigen Tochter, die inzwischen 24 Jahre alt ist und an schwere psychischen Schäden leidet, hatten die beiden Angeklagten schon zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht in Regensburg eingeräumt. Nun kam es zum Urteil.
Ursprünglich standen Eine Bewährungsstrafe für die 48-jährige Mutter und eine sechsjährige Haftstrafe für deren 33-jährigen Jetzt-Ehemann im Raum. Gericht, Staatsanwaltschaft und die beiden Verteidiger hatten sich vorab nicht auf eine Strafe einigen können. So sprach nach mehrtätiger Verhandlung die Kammer am Mittwoch ihr Urteil.
Beihilfe zum Missbrauch
Der Angeklagte wurde in mehreren Fällen des schweren sexuellen Missbrauches und der Vergewaltigung zu einer Strafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt, wobei fünf Monate bereits als vollstreckt gelten. Die Angeklagte wurde in mehreren Fällen von Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch zu zwei Jahren verurteilt, wobei fünf Monate als vollstreckt gelten – in beiden Fällen aufgrund der überlangen Verfahrensdauer.
Die restliche Strafe der 48-Jährigen wird zur Bewährung mit einer Länge von drei Jahren ausgesetzt. Darüber hinaus muss die Frau in diesem Zeitraum jeden Wohnortwechsel beim Gericht anzeigen sowie im Falle der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden. Auch muss sie 7200 Euro an ihre Tochter zahlen. Die Begleichung soll in Raten von 200 Euro erfolgen.
Vor allem Situation der Geschädigte im Blick
In seiner Urteilsbegründung geht der vorsitzende Richter vor allem auf die Situation der heute 24-jährigen Tochter ein. Es bleibe festzustellen, dass die Geschädigte durch die Taten der beiden Angeklagten massive psychische Einschränkungen habe, „die wohl auch weiterbestehen werden“.
Die junge Frau leide auch heute noch unter Panikattacken, auch eine posttraumatisches Belastungs-Syndrom sei festzustellen. Sie habe tiefgreifende Probleme, soziale Kontakte einzugehen und massive Bindungsängste. Sie sei außerdem auch gefährdet, sich selbst zu schädigen.
Arbeiten fast nicht möglich
Dass die junge Frau in absehbarer Zeit ein „normales Leben“ führen könnte, das sei nach Auffassung des Gerichts unwahrscheinlich. Selbst ganz normale Angelegenheiten wie ein Fahrunterricht, seien ihr nicht möglich, da sie nicht alleine mit einem Fahrlehrer im Auto sitzen könne. Auch eine Ausbildung könne sie nicht in der üblichen Zeit durchlaufen, da sie aufgrund des Erlebten immer wieder krank sei. Ihre aktuelle Ausbildung habe sich so bereits um ein Jahr verzögert.
Sie könne außerdem auch nicht jede Arbeitsstelle annehmen, sondern müsse ihre Arbeitsstelle an ihren psychischen Gesundheitsstand anpassen. Bezeichnend sei auch – und besonders tragisch – dass sie Schmerzen habe, die real gar nicht existierten. Dadurch seien auch die Bewegung von Armen und Beinen zeitweise und damit ihr gesamtes Leben weiter eingeschränkt. Auch befinde sich die 24-Jährige in regelmäßiger Therapie. „Der Geschädigten geht es richtig schlecht“, zitiert der Richter die Anwältin der Nebenklage in Vertretung der jungen Frau.
Tiefgreifende Beeinträchtigungen
Die Angeklagten hätten die Taten eingeräumt, das schriftliche Eingeständnis sei für die Kammer glaubhaft – auch mehrere Zeugen hätten das bestätigt. So die Therapeutin der Geschädigten, die auch von Schlägen in der Familie zuvor berichtet habe. Die Therapeutin habe ihrerseits auch die psychischen Schäden bestätigt. Des Weiteren habe auch eine Verwandte zwar nicht die Taten an sich schildern können, doch was den psychischen Gesundheitszustand betreffe, habe sie die Einschätzung der Expertin bestätigt. Selbst als enge Verwandte dürfe sie die junge Frau auch heute noch erst berühren, wenn sie sie vorher darauf anspreche. Das sei für die Kammer auch ein Beleg dafür, wie tiefgreifend die Beeinträchtigungen seien. Polizei und Ermittlungsrichter hätten die Aussagen der Angeklagten ebenfalls bestätigen können, so der vorsitzende Richter.
Körperverletzung verjährt
Bizarr seien einige Angaben der Tochter bei den polizeilichen Vernehmungen zu nennen. So etwa, wenn sie ausgesagt hatte, dass sie ein Kind verloren und auf dem Friedhof verscharrt habe. Das seien jedoch verständliche Angaben gewesen, bei denen das Gericht davon ausgehe, dass die Angeklagten die Tochter dazu gedrängt hätten, um sich selbst zu schützen.
Eine weitere Sachverständige habe die Glaubwürdigkeit der Geschädigten untersucht und festgestellt, dass diese nicht in Frage zu stellen sei. Die Folgen der Tat gehen beim Opfer über das hinaus, was sich „in den meisten Fällen“ einstelle, so der Richter. Aus rechtlicher Sicht hat er noch festzustellen, dass eine ebenfalls angeklagte Körperverletzung der Geschädigten durch den Angeklagten nach zehn Jahren bereits verjährt sei.
Jedoch sei beim Täter nicht zu ersehen gewesen, dass er diese Schädigungen bei der jungen Frau während seiner Taten in Kauf genommen habe – dieser Überzeugung sei die Kammer aber nicht.
Angeklagter zeigte dissoziales Verhalten
Der Angeklagte zeige nach Aussagen der Gutachter ein dissoziales Verhalten. Auch sei eine leichte Intelligenz-Minderung festgestellt worden. Das habe dazu geführt, dass die Kammer Zweifel an der Absichtlichkeit habe. Ähnliches gelte für die 48-Jährige, die wohl nicht in der Lage gewesen war, die Situation wirklich zu erfassen. Dennoch hätten beide nach der ersten Tat davon ablassen können, was sie jedoch nicht taten – selbst als sich die Tochter sich an die Mutter gewandt hatte.
Der Strafrahmen für die angeklagten Taten lag zwischen zwei und 15 Jahren, wobei die Kammer nach Abwägung aller Fakten und nicht zuletzt, weil die Angeklagten der Geschädigten durch ihre umfänglichen Geständnisse die persönliche Aussage vor Gericht ersparten hatten, die Strafe von vier Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren als angemessen angesehen hatte. Zumindest die 48-Jährige ließ durch ihre Anwältin Stephanie Bauer erklären, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.