Paar aus dem Landkreis Cham räumt sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen ein

Von Stefan Weber · 25. Oktober 2023 um 15:15

Vor zwei Wochen hatte die Verhandlung gegen eine Paar aus dem östlichen Landkreis vor der Jugendkammer des Landgerichts in Regensburg begonnen, dem der mehrfache und langjährige sexuelle Missbrauch der zu Beginn 13-jährigen Tochter der nun Angeklagten durch ihren jetzigen Ehemann zur Last gelegt wird.

Nach dem ersten Verhandlungstag ging es darum, ob sich Staatsanwaltschaft und die beiden Verteidiger vor Beginn des zweiten Verhandlungstages auf eine Strafe einigen und die beiden Angeklagten vollumfänglich aussagen würden, um der jungen Frau ihre Aussage zu ersparen. Vier Jahre „netto“ Strafe wollte die Staatsanwaltschaft für den angeklagten 33-Jährigen sehen, eine Bewährungsstrafe für die 48-jährige Mutter. Das war dem Angeklagten zu hoch, wie dessen Verteidiger erklärte, der maximal vier Jahre insgesamt gefordert hatte.

Eine Einigung wurde also nicht erzielt, und dennoch gaben die Angeklagten zu Beginn des zweiten Verhandlungstages jeweils Erklärungen ab. Die Mutter ließ über ihre Anwältin erklären, dass sie die Vorwürfe ihr gegenüber einräume. Sie habe, wie in der Anklage beschrieben, selbst dann den Kontakt zum Angeklagten nicht unterbunden, als sie vom Missbrauch gewusst habe. Im Jahr 2012 habe sie auch Nacktfotos ihrer Tochter gemacht und an ihren damaligen Freund, den heute 33-Jährigen, geschickt. Sie bedauere, in ihrer Rolle als Mutter versagt zu haben. Sie sei aber auch emotional mit ihrer Rolle überfordert gewesen und habe sich darum an den Angeklagten gebunden. Sie könne sich nicht vorstellen, wie sehr das ihre Tochter belastet habe, sie selbst befinde sich in psychiatrischer Behandlung. Die Anklage werde aber „exakt subjektiv und objektiv eingeräumt“.

Nicht in Raum mit Mutter

Anschließend sprach der Verteidiger des 33-Jährigen. Auch er erklärte, dass „alle Taten in objektiver und subjektiver Hinsicht“ eingeräumt würden. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass sich die damals 13-Jährige in ihn verliebt habe. Er wolle auf diesem Weg der jungen Frau die Aussage ersparen.

Die Anwältin der jungen Frau, die als Nebenklägerin auftritt, erklärte darauf, dass ihre Mandantin an einem Ausgleich nicht interessiert sei und nicht daran mitwirken wolle. Um Geld, das die Angeklagten vor zwei Wochen ebenfalls angeboten hatten, gehe es ihr nicht. Ihr gehe es „wahnsinnig schlecht“, weshalb sie „in keinen kommunikativen Prozess“ mit den Angeklagten treten wolle, so ihre Anwältin. „Geld kann hier nichts mehr gut machen“, sagte sie. Wenn die heute junge Frau aussagen müsse, würde sie Wert drauf legen, nicht in einem Raum mit der Mutter sein zu müssen. „Das könnte sie nicht aushalten“, so die Vertreterin der Nebenklage. 30 000 Euro setzte sie als Höhe eines Schmerzensgeldes an, das ihre Mandantin akzeptieren könnte.

Lesen Sie hier: Das war der erste Verhandlungstag

Danach sagte die erste Gutachterin aus. Die Diplom-Psychologin aus München hatte sich im Vorfeld mit der Geschädigten unterhalten, um eine Aussage über deren Glaubwürdigkeit treffen zu können. Sie schilderte, wie die Großmutter des Mädchens 2016 Anzeige gestellt hatte - obwohl bereits 2012 schon einmal Anzeige durch Lehrer gestellt worden sei, nachdem das Mädchen damals schon in der Schule erzählt habe, dass sie einen erwachsenen Freund auf dem Campingplatz habe.

Erste Anzeige schon 2012

16 Seiten habe die Vernehmung damals bei der Polizei umfasst, in der von Geschlechtsverkehr keine Rede gewesen sei - die Nacktbilder seien damals schon gefunden worden. Nach einem Strafbefehl sei das Verfahren damals eingestellt worden, da kein Missbrauch festgestellt werden konnte. 2015 sei das Kind zur Großmutter gekommen, da das Paar nicht in der Lage gewesen sei, den eigenen Haushalt mit Kindern zu führen. Bisweilen habe es „Wasser mit Pfeffer“ als Suppe gegeben. Die später folgende Anzeige habe sich über Gespräche mit einem Psychologen ergeben. Von der Gutachterin wollte das Gericht wissen, ob die Aussagen damals glaubhaft seien, was diese bejahte. Sie hatte sich 2018 intensiv mit dem Fall beschäftigt und habe trotz kleinerer Veränderungen in der Aussage des Mädchen nichts finden können, was grundsätzliche Zweifel an ihrer Aussage aufkommen ließ.

Um der jungen Frau ihre Aussage vor Gericht zu ersparen - zumal das Paar ja alle Vorwürfe der Anklage eingeräumt hatte - kamen alle Parteien mit dem Gericht überein, dass die entsprechenden Aussagen vor der Polizei und dem Ermittlungsrichter verlesen werden, die Tochter muss also nicht aussagen.

Damit werden beim nächsten Termin in rund zwei Wochen wohl schon die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und den beiden Verteidigern sowie der Nebenklage gehalten werden.