Gesteht Paar aus dem Kreis Cham sexuellen Missbrauch an 13-Jähriger?

Von Stefan Weber · 11. Oktober 2023 um 15:00

Über Jahre soll ein 33-Jähriger die Tochter seiner 48-jährigen damaligen Freundin (Landkreis Cham) sexuell missbraucht haben. Eine Absprache soll vor der Jugendkammer des Landgerichtes in Regensburg das Geständnis bringen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichtes in Regensburg muss sich seit Mittwoch ein Paar verantworten, dem schwerer sexueller Missbrauch in Tateinheit mit Vergewaltigung einer damals 13-Jährigen vorgeworfen wird – wobei das Mädchen die Tochter der 48-jährigen Frau ist, die aus dem östlichen Landkreis Cham stammt. Der Angeklagte, ein 33-jähriger Mann, stammt aus Sachsen-Anhalt und war damals der Lebensgefährte der Frau.

Geschädigte schwer traumatisiert

Was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Christian H. zu Last legt, hat auch die heute 24-jährige Geschädigte schwer traumatisiert. Auf fünf Seiten legt die Staatsanwältin in der Anklageschrift dar, wie die damals 13-Jährige den Angeklagten über eine Internetplattform kennengelernt hatte, und wie die Mutter den Kontakt weiter fortgeführt habe. Bei einem dreitägigen Besuch in der Wohnung im östlichen Landkreis im Frühjahr 2012 sei es zu mindestens drei Vergewaltigungen der Minderjährigen gekommen, von denen die Mutter auch gewusst habe – sie habe Christian H. darüber hinaus noch mindestens acht Fotos geschickt, für die sie die eigene Tochter in eindeutige pornografische Posen gezwungen habe.

Die beiden Angeklagten stehen mittlerweile unter Betreuung, vier Gutachter waren zum Prozessauftakt geladen worden. Hier wollten sich die beiden mittlerweile verheirateten Karola H. und Christian H. nicht selbst zu den Vorwürfen äußern. Stattdessen wurden in einem nicht öffentlichen Gespräch mit dem Gericht erst einmal die Möglichkeiten erläutert, wie hoch die Strafe bei einem Geständnis ausfallen würde. Auch sollte bedacht werden, wie traumatisch die Vernehmung der heute 24-Jährigen für diese sein würde.

Haftstrafe vorab klären

Sechs Jahre Haft, so viel würde sich die Staatsanwaltschaft für den Mann erwarten; Die Mutter sollte sich auf eine Bewährungsstrafe am „oberen Rand“ einstellen. Vier Jahre habe sich der Angeklagte Christian H. selbst erwartet, erklärte der Richter nach dem Gespräch.

Voll umfänglich konnten sich die Vertreter des Paares ein Geständnis vorstellen, wenn diese Bedingungen bis zu einem Folgetermin fixiert werden würden. Der Anwalt des 33-Jährigen stellte außerdem in Aussicht, dass es im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleiches auch noch zu einer Zahlung an die Geschädigte kommen könnte. Da die beiden Eheleute allerdings unter Betreuung stünden, müsste die Höhe einer möglichen Entschädigungssumme erst noch abgeklärt werden.

Wohl nur noch ein Termin

Dass der gesamte Fall nicht schon am ersten Verhandlungstag zu Ende gebracht wurde, lag vor allem daran, dass die mit dem Fall eigentlich betreute Staatsanwältin krankheitsbedingt verhindert war. Die Vertreterin wollte und konnte so eine verlässliche Zusage über die Höhe der Strafe nicht treffen . Mit dem Angebot des Richters, dass nur die Kammer etwas „signalisieren“ würde, gab sich vor allem der Verteidiger des Angeklagten nicht zufrieden. „Ob es sechs oder vier Jahre sind, das macht halt doch einen Unterschied.“

Nach einer Besprechung gab die Kammer bekannt, dass die eigentlich an diesem Tag zur Aussage geladene Großmutter der Geschädigten ebenso wenig befragt werde wie die Geschädigte selbst. Bis zum 25. Oktober, dem nächsten Sitzungstermin, soll abgeklärt werden, ob eine Verständigung erzielt werden konnte. „Darüber uns erst dann zu unterhalten, ist aber nicht unser Ziel“, so der vorsitzende Richter. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sollten sich vorab verständigen, wie eine Verfahrensabsprache aussehen könnte.

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Geschädigte und Großmutter müssen wahrscheinlich doch aussagen

Der Staatsanwaltschaft, das wurde noch einmal betont, liegt vor allem daran, die schwer traumatisierte Geschädigte nicht öfter als unbedingt notwendig aussagen lassen zu müssen. Alleine, dass die jungen Frau an diesem Tag gemeinsam mit ihrer Großmutter – die ja ebenfalls hätte aussagen müssen – bereits auf dem Weg ins Gericht gewesen war, hätte sie gerne vermieden.

Am 25. Oktober müssen nun aber beide doch noch aussagen; Es sei denn, die beiden Angeklagten sind mit der Übereinkunft zufrieden, die nun zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung in den nächsten beiden Wochen ausgehandelt wird. Dafür müssen sie die Tat dann aber auch gestehen.