58-Jähriger wegen Körperverletzung verurteilt: Polizist war eines seiner Opfer

Die zwei Seiten des 58-jährigen Angeklagten konnte man am Chamer Amtsgericht erleben, wo er sich unter anderem wegen Körperverletzung vor Richter Thomas Strauß verantworten musste.
„Ich muss sagen, dass mir das alles wahnsinnig leidtut, dass mir des wirklich peinlich ist“, räumte der Mann alle Vorwürfe ein, die ihm die Staatsanwältin vorgelesen hatte.
Das waren eine Körperverletzung und Bedrohung einer Nachbarin sowie Widerstand, Beleidigung und Körperverletzung gegenüber zwei Vollstreckungsbeamten. Da konnte es nur eine Haftstrafe geben, zumal der Angeklagte mehrfach wegen Körperverletzungen und damit zusammenhängender Straftaten verurteilt worden war. Trotzdem wurde noch mal die Haft zur Bewährung ausgesetzt.
53-Jährige geschlagen
Im Mai dieses Jahres wollte eine 53-jährige Mitbewohnerin eines Mietshauses ihr Motorrad in der Gemeinschaftsgarage im Kellergeschoss reparieren und ließ dabei mehrfach den Motor aufheulen. Über der Garage hatte der Angeklagte sein Wohnzimmer, in dem er sich für ein Nickerchen hinlegen wollte und durch das Geräusch gestört wurde. Er stürmte in die Garage und rief zu ihr, ob sie spinne, sie solle doch damit in den Hof gehen. Sie habe geantwortet, er solle sie in Ruhe lassen und habe mit der Hand in seine Richtung gewischt. Da habe der Angeklagte der Frau mit der flachen Hand zwei Watschen gegeben, worauf sie aus der Garage gelaufen sei und um Hilfe geschrien habe.
Am Anfang, als die Frau ins Haus zog, sei ihr Verhältnis normal gewesen. Sie hätten sich öfter unterhalten. Doch als sie anscheinend mehr von ihm gewollt habe und er nicht darauf eingegangen sei, habe sie mit Lärmbelästigungen begonnen. Und da sei er ausgerastet.
Motorradlärm aus der Garage störte
Die Geschädigte bestätigte im Prinzip den Hergang des Streits. Sie habe in der Garage die Gasschraube am Motorrad eingestellt und mehrfach den Start probiert. Plötzlich sei der Angeklagte auf sie zugestürmt. Als sie um Hilfe rief , sei der Mann plötzlich hinter ihr gestanden und hat gesagt: „Fangst scho wieder o!“ Und sie habe gesagt, ja sie fange schon wieder an. Sie wollte zurück in die Garage und habe gesagt: „Lass ma mei Rouh!“, aber da habe sie schon zwei Schläge auf dem Kopf gespürt.
Ihr sei schwindlig geworden. Jedenfalls wurden ihr eine Gehirnerschütterung und Prellungen attestiert. Gut eineinhalb Monate sei sie krankgeschrieben gewesen, weil sie unter dem Vorfall psychisch so gelitten habe. Der Angeklagte habe sie auch bedroht und gesagt. „I richt de so zamm, dass de nimmer kennst!“ Ein Nachbar bestätigte die Schläge auf die Geschädigte.
Faustschalg gegen Polizisten
Der zweite Fall nahm den Angeklagten mehr mit. Als er sich bei den beiden Polizisten, die ihn einer Personenkontrolle unterziehen wollten, wegen seiner Ausraster und des Widerstands entschuldigte, brach er in Tränen aus. Er war auch diesmal ausgerastet und hatte einem der Beamten einen „Bauernschwinger“, wie dieser den Faustschlag bezeichnete, versetzt.
Vorausgegangen war eine Kontrolle, weil der Angeklagte am Steuer eines Wagens mit dem Handy telefoniert hatte. Die Beamten haben ihn belehrt, dass sie ihn beim Telefonieren am Steuer gesehen hätten und seine Personalien brauchen. Als dieser sich weiter weigerte, forderte der Beamte den Fahrer auf, sich mit dem Gesicht zum Wagen zu drehen. Der Angeklagte habe geantwortet, das mache er nicht, und habe ihm einen Schwinger versetzt, dem er ausweichen konnte, so dass er nicht voll getroffen wurde. Trotzdem wurde der Beamte für acht Tage krankgeschrieben, auch weil er in der folgenden Rangelei Prelllungen und Abschürfungen erlitten hatte.
Auf dem Weg zur Wache sei der Mann ruhig gewesen und habe sich für sein Verhalten entschuldigt, erwähnte der Beamte bei Gericht.
Die Staatsanwältin sah die Straftaten als gegeben, auch wenn sie der Angeklagte einmal mit psychischer Belastung, zum andern mit gefühlter Provokation entschuldigt habe. Die Verletzungen der Geschädigten seien nicht unerheblich. Vor allem zeige die Liste der Vorstrafen, die meisten wegen Körperverletzung, dass sich der Angeklagte nicht im Griff habe. Insgesamt 15 Jahre seines Lebens habe er unter Bewährung gestanden. Sie forderte ein Jahr und sechs Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Der Verteidiger sagte, dass der Angeklagte vier Jahre nach Ende der letzten Bewährungszeit straffrei geblieben sei. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten zur Bewährung. Richter Strauß verurteile den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr zur Bewährung. Zudem muss er 150 Euro an den leichter verletzten Polizisten zahlen, 300 an den anderen und 1500 Euro an die Diakonie Cham.