Eine der vielen Streitereien des Paares eskalierte: Geldstrafe für gewalttätigen Ehemann

Von Mittelbayerische Zeitung · 4. Oktober 2023 um 11:00

Recht gegensätzlich waren die Versionen eines heftigen Streits im Februar in einem Haus im Chamer Umland zwischen zwei Eheleuten (53 und 43), bei dem die Frau wohl von ihren Mann in zwei Fällen verletzt worden war.

Nach einer vorangegangenen Verhandlung des Falles wurde nun erneut versucht, Licht ins Dunkel zu bringen und belastbare Fakten zu sammeln. Weitere Zeugen konnten aber nur wenig Konkretes vorbringen.

An einem Freitagabend im Februar war es in dieser Ehebeziehung endgültig zum Eklat gekommen. Eine Streiterei, mit welchem Auto man am nächsten Abend zu einem Konzert fahren solle, mündete in gegenseitige Beschimpfungen. Schließlich hatte der Mann seine Frau aufs Sofa geschubst und sich auf sie gesetzt, „um mit ihr zu reden“, wie er beteuerte.

An den Haaren aufs Sofa gezogen

Und weil sie versuchte, mit ihrem Handy Bekannte anzurufen, nahm er es ihr aus ihrer Hand. Dabei verdrehte er ihr den Arm und umklammerte ihre Handgelenke. Außerdem soll er seine Frau, als sie aufstehen wollte, an den Haaren zurück aufs Sofa gezogen und später im Bad eingesperrt haben.

Bei dem Streit flog zudem ein auf dem Tisch stehender, metallener Aschenbecher gegen ihre Schläfe. Er sagte, das sei aus Versehen geschehen. Sie behauptete, er habe den Aschenbecher bewusst genommen und auf sie geworfen. Jedenfalls trug sie eine Platzwunde davon und hatte Hämatome an den Armen. Doch erst auf Anraten von Polizei und Krankenhaus erstattete sie Anzeige gegen ihren Mann.

Ehe war schon länger kaputt

Dass die Ehe kaputt war und fast nur noch aus Streitereien bestand, bekamen auch etliche Bekannte des Paares und auch die Tochter der Frau mit, doch wollten sie sich nicht in die Beziehung einmischen. Die Tochter hatte öfter mitbekommen, wie der Mann grob und lieblos mit ihrer Mutter gesprochen hatte, doch von körperlicher Gewalt habe sie auch erst nach den Februar-Vorfällen gehört.

Die Anzeige bewertete der Angeklagte als Versuch seiner Noch-Frau, ihn aus dem ihr gehörenden Haus zu bekommen. Er habe ihr vor ein paar Monaten ein Darlehen über 20 000 Euro gegeben, damit sie die Wohnung umbauen könne. Und im Vertrag dazu war festgelegt worden, dass er im Haus Wohnrecht auf Lebenszeit behalte, falls sie den Kredit nicht zurückzahle, was sie wohl nicht könne.

Letztlich mussten sich Staatsanwalt und Richterin Birgit Fischer entscheiden, welche Version der gegensätzlichen Aussagen sie glaubhafter erachteten. Und da punktete eindeutig die Ehefrau, die durchgehend bei ihrer Aussage, die sie schon bei der Polizei und dem Ermittlungsrichter erzählt hatte, blieb.

Der Mann und sein Verteidiger dagegen betonten „Nebenschauplätze“ wie Darlehen und die Mitgliedschaft der Frau in einer Neonazi-Splittergruppe. Nicht verständlich war, dass die Frau nach dem Vorfall am nächsten Tag zu einer Parteiveranstaltung fuhr als ob nichts vorgefallen wäre. Auch soll die Frau in früheren Beziehungen ihre Partner geschlagen und einem ein Messer in den Fuß gerammt haben. Aber das blieben unbewiesene Behauptungen.

Geld- statt Bewährungsstrafe

Doch sahen Staatsanwalt und Richterin letztlich die im Strafantrag aufgelisteten Straftaten als so vorgefallen an. Zumal der angeklagte Ehemann seine Frau schon einmal auf den Boden gedrückt und mit einem Teppichmesser bedroht hatte.

Bei der Strafzumessung war die Frage, wie der Aschenbecherwurf einzustufen war. Der Staatsanwalt sah eine gefährliche Körperverletzung, der Verteidiger höchstens eine einfache. Richterin Fischer folgte da dem Anwalt des Angeklagten. Die vom Staatsvertreter geforderte Bewährungsstrafe von sieben Monaten wandelte sie in eine Geldstrafe in Höhe von 5850 Euro um.