Trotz Bewährung: 29-jähriger Angeklagter schlug vor einer Diskothek in Cham erneut zu

Es wurde ganz knapp für einen 29-jährigen Mann, der sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Chamer Richter Thomas Strauß verantworten musste. Denn der Mann hatte noch eine Bewährungszeit wegen eines gleich abgelaufenen Vorfalls in der selben Disco vor drei Jahren laufen, als er kurz vor Weihnachten letztes Jahr vor dem Lokal im Chamer Süden erneut einem angeblichen Belästiger seiner Freundin eine Watschn gab.
Es könnte auch ein Faustschlag gewesen sein, so genau ließ sich das nicht ermitteln, da alle direkt oder indirekt Beteiligten wegen ihres erheblichen Alkoholkonsums Erinnerungslücken hatten.
Leidtun konnte einem an diesem Vormittag am Gericht eigentlich nur die „So-gut-wie-Verlobte“ des Angeklagten, die bei der etwas strengeren Vernehmung durch Richter Strauß erst immer wieder zu ihrem Freund schaute und dann in Tränen ausbrach und eine kurze Auszeit bekam.
In dieser Zeit erklärten der Angeklagte und sein Anwalt die heftige emotionale Reaktion der Zeugin damit, dass sie vor zwei Jahren in der Arbeit schon einmal sexuell belästigt worden war und dies anscheinend nun wieder in ihr hochgekommen sei. Denn der Angeklagte hatte zu seiner Entschuldigung der Tat angeführt, dass der Geschädigte vor der Auseinandersetzung vor der Disco dort Mädchen, die auf einem Podest tanzten, zwischen die Beine gegriffen habe.
Nach zwei anderen jungen Frauen – „wenn’s nur die beiden gewesen wären, hätte ich mir den nicht vorgenommen“ – war die 23-jährige Freundin an der Reihe. So behauptete es der Angeklagte. Der Geschädigte bestritt vehement, die Mädchen angefasst zu haben. Er habe nur seine Ex in der Disco schwach angeredet.
Gab es einen Übergriff?
Auf jeden Fall sollte es ein schöner Abend für das Paar und einige Freunde in der Disco werden. Denn es sollte die Geburt des Sohnes gefeiert werden. Es sei auch nett gewesen bis zu dem angeblichen Übergriff des Geschädigten auf die drei jungen Frauen. Außer dem Angeklagten und seiner Freundin hatte den aber niemand sonst gegenüber der Polizei geschildert.
Der Geschädigte sagte weiter aus, dass er mit seinen Freunden aus der Disco geschmissen worden sei, da sie in der Lounge geraucht hätten. Zuvor hätten sie zwei Sicherheitsdienstler mit je 100 Euro bestochen, damit sie zum Rauchen nicht vor die Türe müssen. Doch der dritte beförderte sie hinaus. Dort sei „nach ungefähr eineinhalb Stunden“ plötzlich der Angeklagte auf ihn zu gekommen, habe ihn am Arm gepackt, etwas geschrien und dann ins Genick geschlagen, so dass er zu Boden gegangen sei. In der Nacht habe er keine Verletzungen festgestellt, erst am nächsten Tag habe er ein kleines Hämatom entdeckt und zwei Tage Genickschmerzen gehabt.
Auf jeden Fall habe er die jungen Damen nicht belästigt, da er die ganze Zeit mit seinen Kumpels in der Lounge gesessen sei. Nur, als er seine frühere Freundin entdeckt habe, habe er zu dieser gesagt, wenn er zweifache Mutter wäre, dann würde er nicht am Freitagabend in einer Disco sein und auf der Bar tanzen. Aber das sei alles gewesen, was man ihm vorwerfen könne.
Richter Strauß wollte von der Zeugin wissen, warum sie denn nicht gleich der Polizei gegenüber gesagt habe, dass ihr Freund sie nur habe verteidigen wollen, und dass der Geschädigte eigentlich der Bösewicht gewesen sei. Nach ratlosen Blicken zu ihrem Partner auf der Anklagebank sagte sie schließlich, dass sie so in Panik gewesen sei, dass sie nicht habe klar denken können.
Blieb die Frage, warum sie am übernächsten Tag nicht zur Befragung zur Polizei gekommen war und erst nach der staatsanwaltlichen Aufforderung mit Strafandrohung erschienen war? Auch dann hatte sie nichts von dem angeblichen sexuellen Übergriff erzählt.
So sah der Staatsanwalt die Körperverletzung als erwiesen, die der Angeklagte auch nicht bestritten hat. Doch da begann für den Staatsvertreter das Problem. Er könne verstehen, dass der Angeklagte wegen des Übergriffs auf seine Freundin sauer auf den Täter war. Gleichzeitig hätte er als junger Vater bedenken müssen, dass er wegen dieses Schlages während seiner Bewährungszeit sofort ins Gefängnis kommen werde. Der Staatsanwalt sah auch keine Möglichkeit, die von ihm beantragten sieben Monate Haftstrafe auf Bewährung auszusetzen. Denn die Tat sei nicht aus einem Affekt begangen worden. Der angebliche Belästiger sei ja schon aus der Disco entfernt worden. Erst danach sei er ihm nachgerannt und habe ihn zur Rede gestellt, nicht gleich bei dessen Übergriffen. „Sie haben offenbar ein massives Aggressionsrückhalte- und wohl auch ein Alkoholproblem“, bescheinigte er dem Angeklagten.
Tadellose Arbeitslaufbahn
Der Verteidiger ordnete den Vorfall ähnlich ein, wollte aber durch das Urteil nicht die tadellose Arbeitslaufbahn und die sich anbahnende Familiengeschichte durch einen Widerruf der Bewährung gefährdet sehen. Dem trug auch Richter Strauß Rechnung, auch wenn er dem Angeklagten ein ungutes Verhältnis zu Recht und Gerechtigkeit vorhielt. Denn der hat von einer anderen Frau bereits eine achtjährige Tochter, für die er Unterhalt zahlen muss. Damit dieser nicht zu hoch ausfällt, bekommt er offiziell nur 1100 Euro Lohn.
Trotzdem gefährdete der Richter die Bewährungszeit nicht und verhängte eine Geldstrafe von 7500 Euro, verbunden mit der Warnung, dass ein Kaugummidiebstahl reicht, damit der 29-Jährige endgültig im Gefängnis landet.