Mordprozess: Gerichtsmediziner sagt zur Todesursache des Bad Kötztinger Opfers (50) aus

Am zweiten Verhandlungstag im Fall eines 50-Jährigen, der im Februar tot in einer Wohnung lag, sagte der zuständige Rechtsmediziner aus. Er erklärte, dass der Mann durch Ersticken starb. Nicht zu klären war aber ein Gerücht, dass die Tat vom 27 Jahre alten Angeklagten vorab geplant und angekündigt gewesen sein soll.
Schon am ersten Verhandlungstag war es auch um die Frage gegangen, ob der Angeklagte die Tat angekündigt habe. Im Umfeld des Angeklagten waren Gerüchte bekannt geworden und mehrere Zeugen auch dazu befragt worden, dass der jüngere Mann gesagt habe, bevor er mit dem Älteren in seine Wohnung gegangen war: „Jetzt bringe ich ihn heim, dann bringe ich ihn um.“
Fehlende Erinnerungen
Allerdings wollte sich vergangene Woche keiner der Zeugen mehr daran erinnern, wer diese Aussage gehört haben wollte. Alle verwiesen auf einen Zeugen, der zwar geladen, an diesem Tag aber nicht vor Gericht erschienen war. Das erledigte eine Woche später nun die Polizei.
Zunächst wurde aber noch ein 72-Jähriger, bei dem sich der Angeklagte und der 50-Jährige, der tot in dessen Wohnung gefunden worden war, noch kurz vor der Tat aufgehalten hatten. 20 Jahre habe er den 50-Jährigen gekannt, so der Rentner, und bestätigte in seiner Aussage das, was die Zeugen schon vergangene Woche berichtet hatten: Der Mann habe dem Alkohol regelmäßig zugesprochen, sei dabei aber nie gewalttätig geworden. Wie die Zeugen zuvor bestätigte er, dass er im alkoholisierten Zustand eher dazu geneigt habe, über sein Leben zu lamentieren. Zum Angeklagten selbst konnte der 72-Jährige keine Aussagen machen, er habe sich immer von dem heute 27-Jährigen ferngehalten, wusste aber, dass er in die Fremdenlegion habe gehen wollen. Das ebenfalls kursierende Gerücht, der Angeklagte habe nur eine Straftat begehen wollen, um wieder längere Zeit ins Gefängnis zu kommen, weil ihm das ein strukturiertes Leben ermögliche, hielt der 72-Jährige für „dummes Geschwätz der anderen immer“.
Anschließend wurde der 27-Jährige befragt, von dem das Gerücht ausgegangen sein soll, und der in Begleitung zweier Polizeibeamten aus Bad Kötzting gebracht wurde. Er kenne den Angeklagten seit seiner Schulzeit, habe ihn aber wohl 20 Jahre nicht mehr gesprochen. Die Gerüchte darüber, dass die Tat geplant gewesen sei, um wieder ins Gefängnis zu kommen, seien auch nicht von ihm ausgegangen. Wenn, dann sei er falsch verstanden worden, so der Zeuge. Er bestätigte allerdings die Version, wonach der Angeklagte den 50-Jährigen habe mit nach Hause nehmen wollen, damit diesem nichts passiere. Auch vorgelegte Chat-Verläufe zwischen dem Zeugen und einer bereits gehörten Zeugin legten den Eindruck nahe, dass er das Gerücht schon während der Vernehmungen bei der Polizei als falsch verstanden haben wollte.
Was in der vergangenen Woche aber geklärt werden konnte war die Frage, ob der Strom in der Wohnung des Angeklagten in der Nacht vom 22. auf den 23. Februar dieses Jahres, in der der Mann starb, abgestellt war. Der Angeklagte hatte angegeben, dass es aus diesem Grund während des gesamten Aufenthaltes sehr dunkel in der Wohnung gewesen sei. Das erschien auch der Staatsanwaltschaft seltsam, da es keine entsprechenden Unterlagen des Stromanbieters gegeben hatte. Das Gericht konnte in Eigenrecherche nun klären, dass der Vermieter selbst den Strom abgestellt hatte und die Angaben somit stimmten.
Eine weitere Zeugin, eine 45-Jährige, sagte aus, dass sie fünf Jahre eine Beziehung mit dem 50-Jährigen unterhalten habe. Wie alle Zeugen vor ihr bestätigte auch die Frau, dass der Mann unter Alkohol-Einfluss nicht zu Aggressivität geneigt habe. Eine einstweilige Verfügung habe sie dennoch gegen ihn beantragt, da er 2018 das Ende der Beziehung nicht habe akzeptieren wollen. Zuvor habe er sie einmal beim Streit ins Gesicht geschlagen. Den Angeklagten kenne sie seit etwa zwei Jahren von gemeinsamen Kneipen-Besuchen. Eine 35-Jährige sagte anschließend aus, dass auch sie eine Beziehung mit dem 50-jährigen Mann ab 2016 unterhalten habe. 2018 sei eine gemeinsame Tochter zur Welt gekommen, die kurz nach der Geburt gestorben sei. Er sei ein „herzensguter Mensch gewesen, der immer geholfen hat – manchmal war er einfach zu lieb.“ Alkohol habe er viel getrunken, besonders nach dem Tod der Tochter. Auch sie bestätigte, dass er nie aufbrausend oder aggressiv gewesen sei. Den Angeklagten kenne sie ebenfalls von gemeinsamen Kneipenbesuchen. Näheren Kontakt habe sie nie zu ihm unterhalten.
Todes-Ursache ist geklärt
Privat Kontakt hätten der 50- und der 27-Jährige nicht gehabt, weshalb sie sich sehr darüber gewundert habe, dass beide in der „Miniwohnung“ des Angeklagten übernachten wollten, zumal es andere Möglichkeiten gegeben habe. Dass nun keiner der Zeugen mehr etwas von der Aussage wissen wolle, dass der Angeklagte die Tötung angekündigt habe, wundere sie jetzt auch.
Ein Rechtsmediziner aus Erlangen legte dar, was bei der Obduktion herausgekommen war. Auffällig seien die Schädelverletzungen an der rechten Gesichtshälfte gewesen, zu der ein Dreifachbruch des Jochbeins gehört habe. Dadurch habe sich viel Blut im Mund- und Rachenraum sowie in den Atemwegen gefunden. Die Zeichen deuteten auf ein Ersticken des 50-Jährigen am eigenen Blut hin. Die massive Gewalt gegen den Kopf, die Bewusstlosigkeit – die zwar auch vom Alkoholkonsum zuvor mit 2,8 Promille hätte herrühren können, aber auf die massiven Schläge zurückzuführen sei – und das anschließende Einatmen des Blutes, hätten zum Tode geführt, so der Gerichtsmediziner.
Untersucht sei auch der Angeklagte worden. Am Vormittag des 23. Februar habe er 0,0 Promille im Blut, aber einen hohen Wert an Tramadol weit oberhalb der medizinischen Anwendung aufgewiesen. Canabis, Kokain und Methamphetamine seien in seiner Haarprobe nachgewiesen worden – wobei alle Stoffe bis auf Tramadol nur gelegentlich konsumiert worden seien. Kriminaltechnische Spuren, die in dem Zimmer sowie am 50- und am 27-Jährigen gesichert worden seien, hätten ergeben, dass es einen sehr engen Kontakt der beiden Männer gegeben habe.
Die Verletzungen passten insgesamt zu der Schilderung des Angeklagten, der den 50-Jährigen erst in den Schwitzkasten und dann dreimal ins Gesicht geschlagen haben wollte. Wie lange es gedauert hatte, bis der Mann an seinen Verletzungen gestorben war, konnte der Gerichtsmediziner nicht genau sagen. Wenn er so gelegen hatte, wie er aufgefunden worden war, könnte es sich nur um einige Minuten gehandelt haben. Die vom Angeklagten geschilderten Schnarchgeräusche hätte es durchaus auch geben können. War der 50-Jährige mit 2,8 Promille wehrlos? Hierzu meinte der Rechtsmediziner, dass Zeugenaussagen über den Zustand des Mannes wertvoller seien als seine, da er keine Aussage über den Grad der Gewöhnung des Mannes an Alkohol treffen könnte. Er gehe aber nicht davon aus, dass sich der Ältere gegen den Jüngeren wirklich habe wehren können, zumal der 27-Jährige größer und stärker sei.