Prozessauftakt: Kötztinger (27) räumt Tat ein – „Ich glaub’, ich hab’ jemanden umgebracht“

Am 23. Februar dieses Jahres ging ein 27-Jähriger in die Polizeiinspektion Bad Kötzting (Landkreis Cham) und gab an, einen 50-Jährigen getötet zu haben. In seiner Wohnung im Stadtnorden fanden die Beamten dann auch die Leiche des Mannes. Am Montag begann der Prozess gegen den Mann, der wegen Mordes angeklagt ist.
Laut Anklage soll der Getötete am Nachmittag des 22. Februars gemeinsam mit dem Angeklagten getrunken haben, der Tag soll in der Wohnung des 27-Jährigen geendet haben. Hier seien die beiden in Streit geraten, wobei der Jüngere den Älteren mit einem Kreuzgriff in Schwitzkasten genommen habe. Als der sich nicht mehr bewegt habe, soll der Angeklagte mindestens dreimal auf den Mann eingeschlagen haben. „Eigennützig“ und auf „sittlich untenstehenster Stufe“, so die Staatsanwältin, habe der 27-Jährige die „Arg- und Wehrlosigkeit“ des 50-Jährigen ausgenutzt.
Bei diesem wurden später 2,8 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Der Angeklagte hatte bei einer Blutentnahme, die noch am Vormittag des 23. Februar, nachdem er sich gegen 6.30 Uhr bei der Polizei gestellt hatte, 0,0 Promille Alkohol im Blut. Der 27-Jährige habe eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, so die Staatsanwältin, und in dieser Nacht „aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt“.
Erklärung des Angeklagten
Nach Angaben bei der Polizei, beim Ermittlungsrichter und bei einem Gutachter, wolle ihr Mandant derzeit keine Aussagen machen, so Verteidigerin Stephanie Bauer zu Prozess-Beginn. Sie verlas allerdings eine Erklärung im Namen ihres Mandanten. Darin räumte er ein, „für den Tod vollumfänglich verantwortlich“ zu sein. Die Schläge seien nicht zu rechtfertigen gewesen, doch bestreite er die Vorwürfe, die ihm als Mord ausgelegt würden.
Er habe sich am 22. Februar Alkohol in einem Supermarkt der Stadt gekauft und dort den 50-Jährigen getroffen. Auch sei Tramagol, ein Arzneistoff aus der Gruppe der Opioide, konsumiert worden. Weil der 50-Jährige irgendwann sehr betrunken gewesen sei, habe er ihn mit in seine Wohnung genommen, so der Angeklagte, und ihm dort Haferkekse und Orangen gegeben, was seinen Zustand auch gebessert habe. Zu dem Zeitpunkt sei es in der Wohnung schon sehr dunkel gewesen, da der 27-Jährige die Stromrechnung nicht mehr bezahlt hatte.
Als es ihm wieder etwas besser gegangen habe, habe der 50-Jährige angefangen, über sein Leben zu „lamentieren“, so der Angeklagte. Das habe ihn, betäubt von den Opioiden, so sehr gestört, dass sie darüber in Streit geraten seien. Er habe den 50-Jährigen geschlagen, wobei er im dunklen Raum nicht habe sehen können, wohin er geschlagen habe. Als der Geschlagene ruhig gewesen sei, habe er den noch Atmenden neben sich auf die Couch gelegt. Als er aufgewacht sei , habe er festgestellt, dass der Mann tot war.
Dass er ihn – wie wohl als Gerücht in Bad Kötzting erzählt werde – geschlagen habe, um längere Zeit ins Gefängnis zu kommen, bestreite er. Das Gefängnis habe ihm früher zwar Struktur gegeben; Dafür jemanden zu töten, das sei ihm aber nicht eingefallen. Er habe sich kurz zuvor bei der Fremdenlegion beworben: „Da sah er seine Zukunft, nicht im Gefängnis“, so die Verteidigerin in der Erklärung.
Gefasst und ruhig
Als erster wurde ein Beamter der PI Bad Kötzting angehört, der an dem Morgen Dienst hatte, an dem sich der 27-Jährige selbst gestellt hatte. „Ich kannte ihn schon und dachte, er kommt wegen einer Meldeauflage“, sagte der Polizist. Doch stattdessen habe der Mann einen „Satz gesagt, den man so wohl nur einmal im Leben hört: „Ich glaub‘, ich hab jemanden umgebracht.“
Die Kollegen hätten die Aussage schnell bestätigen können, während er selbst die erste Aussage des nun Angeklagten aufgenommen habe. 20 Bier wolle er getrunken haben über den vorangegangenen Tag – was mit den festgestellten 0,0 Promille um 7 Uhr morgens wohl nicht zusammenpassen könne. In der Wohnung, wo sie nach 22 Uhr eingetroffen sind, seien sie in Streit geraten. Hier habe er ihn für drei Minuten in den Schwitzkasten genommen und anschließend dreimal geschlagen. Grund für den Streit sei gewesen, dass der 50-Jährige über seine familiäre Situation geklagt habe.
Ein persönliches Problem zwischen den beiden Männern an sich habe es nicht gegeben. Eskaliert sei die Situation allerdings, als der Ältere „gestreucht und den Tisch abgewischt habe“, wie es schon „hunderte Male passiert“ sei. Zehn bis 15 Mal habe es ähnliche Situationen gegeben, die er so gelöst habe.
Gefasst und ruhig habe der 27-Jährige bei seiner Aussage gewirkt, so der Beamte, was ihn auch aufgrund seiner vorhergehenden Begegnungen mit dem amtsbekannten Mann gewundert habe.
Ein Eindruck, den auch die zuständige Haftrichterin bei ihrer Befragung an diesem Tag bestätigte: „Er wollte mir mitteilen, was passiert ist“, so die Richterin.
Das sagt das Umfeld
Der Beamte zeichnete ein Bild von der Gruppe, in der sich beide regelmäßig aufgehalten hätten, das sich bei starkem Alkoholkonsum auch regelmäßig mit Aggressionen der Polizei gegenüber geäußert habe. Der Angeklagte sei für ihn „eine tickende Zeitbombe“ gewesen. „Es war klar, dass es irgendwann zum Äußersten kommen würde“, sagte der Polizist. Der Getötete habe zwar verbal, aber nicht körperlich Aggressionen gegen ihn oder seine Kollegen gezeigt. Zum Streit innerhalb der Gruppe sei es häufiger gekommen, weshalb auch alle bei der Polizei bekannt gewesen seien.
Dahingehend äußerte ein Kollege, dass der Angeklagte nüchtern durchaus zugänglich, alkoholisiert aber stets sehr aggressiv gewesen sei. Der Getötete sei nüchtern eher unauffällig, aber auch alkoholisiert noch zugänglich gewesen – wobei er zur Klage über sein Leben geneigt habe.
Als nächstes wurden Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten und des Opfers befragt. Ein Mann erzählte, dass er dem Opfer eine seiner drei Wohnungen zur Untermiete angeboten habe. „Ich habe immer versucht, ihm zu helfen, wo es ging“, sagte er. Auch an dem schicksalshaften 22. Februar habe er den 50-Jährigen versucht zu erreichen, was er anhand einer Anrufer-Liste in seinem Handy belegen konnte. Zu betrunken sei das spätere Opfer nicht gewesen, habe sich höchstens angeheitert angehört, als er ihn gegen 20.30 Uhr erreicht habe. Er habe ihn aufgefordert, nach Hause zu gehen, wobei er bei ihm immer ein Dach über dem Kopf gehabt habe. Aggressiv sei der 50-Jährige nie geworden – lamentiert habe er nach dem Konsum von Alkohol schon.
Im Umfeld des Angeklagten sei es seines Wissens nach bekannt gewesen, dass der „wieder rein wollte“, da er außerhalb des Gefängnisses nicht „klar kommt“. Eine Frau gab an, ihr sei erzählt worden, dass der Angeklagte vor der Tat zu jemandem gesagt habe: „Jetzt bringe ich ihn nach Hause, dann bringe ich ihn um.“ „Kennen Sie Stille Post?“, wollte Verteidigerin Bauer am Ende der Aussage wissen.
Eine weitere Zeugin sagte aus, dass sie nie gehört habe, dass der Angeklagte über den 50-Jährigen gesagt habe, er werde ihn umbringen, obwohl sich diese Aussage in ihrem Vernehmungs-Protokoll bei der Polizei findet. Ein Zeuge sagte aus, dass der Getötete im alkoholisierten Zustand nicht aggressiv, jedoch „weinerlich“ geworden sei. Auch er wolle „mitgekommen“ haben, dass der Angeklagte wieder in das Gefängnis wolle. Gehört haben wollten das letztlich alle von zwei Brüdern, von denen einer bei seiner Befragung vor Gericht nichts wissen wollte.
Bad Kötzting sei eben eine Kleinstadt, in der es viele Gerüchte gebe. Dass der Angeklagte wieder ins Gefängnis nach Straubing wolle, das habe er schon gehört. Aussagen, die sein Bruder so bestätigte. Somit fehlte am Ende des ersten Tages weiter der Urheber des Gerüchts, dass der Angeklagte wieder zurück ins Gefängnis möchte.
Vier weitere Verhandlungstage sind angesetzt.
