Richter erklärte Chamer Brandstifter für schuldunfähig – Unterbringung in psychiatrischer Klinik

Von André Baumgarten · 31. Oktober 2023 um 10:00

Ende Januar legt ein junger Mann im Haus der Großeltern in Cham Feuer und flüchtet. Stundenlang irrt der 31-Jährige durch die Wälder, ehe Polizisten ihn aufgriffen. In einer Klinik wollte er dann wieder flüchten und wollte an die Dienstwaffe eines Beamten. Das Landgericht in Regensburg ordnete das rechtlich als schwere Brandstiftung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein. Ins Gefängnis muss der Chamer allerdings nicht.

In der Nacht zum 25. Januar hatte der Beschuldigte im Dachgeschoss eines Hauses in Cham ein Feuer gelegt. Dort lebte der 31-Jährige bei seinen Großeltern und entzündete laut Ermittlern einen Hocker. Die Flammen griffen bald auf die Einrichtung über – das Feuer erlosch aber mangels Sauerstoff von selbst. Beim Brand entstand dennoch ein Schaden von gut 40.000 Euro.

Danach war der Mann vom Tatort geflüchtet und stundenlang umher geirrt, ehe er der Polizei in die Arme lief. Die Beamten der PI Cham brachten ihn aufgrund seines desolaten Zustands in eine Fachklinik. Doch auf dem Weg zur Station versuchte er, wegzulaufen. Als ein Polizist ihn stellte, wollte der Chamer ihm die Dienstwaffe entreißen. Das gelang jedoch nicht.

Schon vorher Feuer beim SSV Jahn Regensburg gelegt

Und es war nicht das erste Mal, dass sich die Justiz mit dem Mann beschäftigen musste: Vor einigen Jahren hatte der 31-Jährige in Regensburg ebenfalls ein Feuer gelegt, wie zu erfahren war. Damals löste er in einer Toilette beim SSV Jahn einen Brand aus. Im aktuellen Verfahren spielte dieser Vorfall aber keine Rolle.

Zu Prozessbeginn wollt sich der Chamer nicht äußern – dafür wurde ein von ihm geschriebener Brief verlesen. Darin schilderte der 31-Jährige, woran er sich aus jener Nacht erinnern könne. Er habe Videos geschaut, laut gesungen und herumgeschrien. Als er im Zimmer Reinigungsspiritus verteilte, habe dieser sich versehentlich an einer Kerze entzündet. Da sei er geflüchtet.

Dabei kam es wohl auch zu mehreren Telefonaten mit einer Angehörigen und seiner Betreuerin. Laut den notierten Bruchstücken war er „immer weiter gelaufen in Richtung Tschechien“, habe sich im Wald aber verirrt. Auf einer Straße habe ein Postbote mitgenommen und am Bahnhof abgesetzt. Von dort fuhr er im Zug nach Furth im Wald, wo er gestellt wurde. Und: An einen Griff zur Waffe könne er sich offenbar nicht erinnern.

Die Regensburger Richter kamen zum Ergebnis, dass der 31-Jährige schuldunfähig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte daher statt einer Anklage eine Antragsschrift erstellt. Dementsprechend ordnete das Landgericht die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an – und setzte den Vollzug sofort zur Bewährung aus. Das ist keine alltägliche Entscheidung, wie aus Justizkreisen zu erfahren war. Die achte Strafkammer bewertete Krankheitseinsicht und Therapiebereitschaft des 31-Jährigen maßgeblich zu seinen Gunsten. Seit den Vorfällen vom 25. Januar war der junge Mann im Bezirkskrankenhaus in Regensburg (BKH). Die Behandlung seiner diagnostizierten Schizophrenie mit sogenannten Drei-Monats-Depotspritzen habe seitdem gut angeschlagen.

Engmaschige Betreuung für den Brandstifter

Dennoch strickten die Richter ein enges Korsett: Der Mann muss eine Therapie machen und bliebt engmaschig ans BKH angebunden. Er hatte sich selbst im Vorfeld um einen Platz in einer spezialisierten betreuten Wohneinrichtung bemüht. Die Bewährung ist mit strengen Auflagen und einer fünfjährigen Führungsaufsicht verknüpft, wie Landgerichtssprecherin Ruth Koller bestätigte. Dazu gehörte eine Abstinenzweisung, keinen Alkohol und keinen Drogen zu nehmen. Das könne regelmäßig und unangekündigt kontrolliert werden.

Der 31-Jährige sei zudem verpflichtet, seine Medikamente regelmäßig nehmen. Dafür wurde dem Chamer ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Sollte der Mann gegen die Auflagen verstoßen, droht ein Widerruf. Dann würde er dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen.

Der Regensburger Strafverteidiger Shervin Ameri, der den jungen Mann im Sicherungsverfahren vor Gericht vertrat, zeigte sich zufrieden. „Damit ist meinem Mandanten am besten geholfen.“ Der befinde sich bereits seit seiner vorläufigen Unterbringung im Januar auf dem besten Weg. Und: „Er will sich helfen lassen.“