50-Jähriger stirbt durch die Hand eines Bad Kötztingers: 27-Jähriger muss lange in Haft

Von Philip Hell · 29. November 2023 um 19:29

Das Urteil ist gefallen: Ein 27-Jähriger aus Bad Kötzting muss für zehn Jahre in Haft. Der Mann hatte im Februar dieses Jahres einen 50-Jährigen umgebracht. Das Landgericht Regensburg wertete die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge, wie Richter Thomas Polnik gestern in seiner Urteilsbegründung sagte. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Unterbringung in einer Sicherungswahrung an.

Richter Polnik referierte gestern erneut die Hintergründe der Tat. Demnach lege der Angeklagte seit seiner Jugend ein dissoziales Verhalten an den Tag. Im Alter von 14 Jahren begann der Bad Kötztinger damit, Drogen zu nehmen. Zunächst Marihuana und Methamphetamin, später konsumierte er das starke Schmerzmittel Tramadol. In jungen Jahren wurde er zudem zu mehreren Jugendstrafen verurteilt. Der 27-Jährige saß längere Zeit in Haft.

Erstickt am eigenen Blut

In der Urteilsbegründung ging Polnik zudem auf den Lebensweg des 50-jährigen Opfers ein. Der Mann sei nach der Trennung von seiner Ehefrau in eine Krise gerutscht, dazu kamen mehrere Schicksalsschläge. Der Mann begann zu trinken. Unter dem Einfluss von Alkohol, so Polnik, neigte er dazu, weinerlich zu werden. So auch am Tattag, an dem die beiden Männer am Nachmittag aufeinandertrafen. Zunächst tranken sie im Sinocur-Parkplatz Alkohol, später lud der 27-Jährige den Älteren in seine Wohnung ein. Dort beklagte sich der 50-Jährige über seine widrigen Lebensumstände – was seinem Begleiter missfiel, der seine Ruhe haben wollte.

Die Lage eskalierte: Der 27-Jährige würgte sein Opfer zunächst und versetzte ihm danach mehrere Schläge ins Gesicht, die zu inneren und äußeren Blutungen führten. Der Mann erstickte nach wenigen Minuten an seinem eigenen Blut. Der Angeklagte legte sich schlafen im Glauben, sein Opfer sei nur weggenickt und schlafe seinen Rausch aus. Polnik: „Ob er [das Opfer, Anm. der Red.] stirbt, war dem Angeklagten in diesem Moment egal.“ Am nächsten Morgen ging der 27-Jährige selbst zur Polizei, um die Tat zu gestehen.

Der Angeklagte hatte immer wieder behauptet, der 50-Jährige habe ihm gedroht – das sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Angeklagt war der 27-Jährige wegen Mordes. Diesen Vorwurf sah das Gericht nicht als erwiesen an. Vielmehr könne man dem 27-Jährigen lediglich eine Körperverletzung mit Todesfolge nachweisen.

Rücksichtlose Äußerungen

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass der Mann nach zehn Jahren in Haft wieder auf freien Fuß kommt. Dafür sorgt die Sicherungsverwahrung, die das Gericht anordnete. Dieser Regelung entsprechend kommt der 27-Jährige prinzipiell unbefristet nicht auf freien Fuß. Die Sicherungsverwahrung wird allerdings regelmäßig überprüft.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er die Tat von vornherein und immer wieder eingeräumt hatte. Dieses Geständnis sei allerdings nicht mit Reue verbunden gewesen, sagte Richter Polnik. Der Angeklagte habe betont, wieder so handeln. Zudem habe er geäußert, dass der Tod des 50-Jährigen „nicht schlimmer als ein Autounfall“ sei. Auch in der Hauptverhandlung habe er sich entsprechend geäußert, was ihm das Gericht dezidiert anlastete, weil auch die Tochter des Toten als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, und die Bemerkungen des Angeklagten mitbekam. Rücksichtslos sei das gewesen, betonte Richter Polnik.

Gegen den Angeklagten spricht allerdings die große Brutalität, mit der der 27-Jährige handelte. Zudem sei ihm sein Opfer wehrlos ausgeliefert gewesen.

Der Prozess hatte überregional für Aufsehen gesorgt, weil die Anklage davon sprach, dass der Mann tötete, um wieder in das Gefängnis zu dürfen. Ein Motiv sah die Kammer darin allerdings nicht, wenngleich Polnik nicht in Abrede stellte, das entsprechende Äußerungen gefallen seien. Das Gerücht, wonach der Angeklagte die Tat zuvor angekündigt hatte, ließ sich in der Hauptverhandlung jedoch nicht bestätigen, sagte Polnik.

Der Angeklagte nahm die Urteilsbegründung regungslos hin.