Kinder- und Jugendpsychiatrie-Niederlassung im Kreis Kelheim ist vorerst ausgebremst

Fassungslosigkeit und Entsetzen herrscht bei den Protagonisten der medizinischen Versorgung im Landkreis Kelheim: Völlig unerwartet ist die geplante Niederlassung einer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie vorerst vom Tisch.
Der Landkreis Kelheim ist derzeit ein „weißer Fleck“ in Sachen Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP): Es gibt keine Facharzt-Praxis, geschweige denn ein klinisch basiertes Angebot wie eine Institutsambulanz. Betroffene junge Menschen und Eltern müssen derzeit an die KJP-Klinik Landshut und auf ambulante Praxen zum Beispiel in Regensburg ausweichen; für viele ein riesiger Aufwand. Hier eine Verbesserung zu erzielen, steht seit langem auf der Agenda des Ärztlichen Kreisverbands Kelheim (ÄKV) und der Landkreis-Initiative „Gesundheitsregion plus“.
„Nein“ aus der Oberpfalz
Als Haupt-Hürde erwies sich lange Zeit der bundesweite Mangel an entsprechenden KJP-Fachärztinnen und -ärzten. Da erschien es wie eine glückliche Fügung, dass eine solche Ärztin aus dem Raum Berlin nach Kelheim wechseln und im Landkreis-Süden eine Niederlassung plante. Doch ein Oberpfälzer Gremium spielte da nicht mit.
Die interessierte Ärtzin bräuchte nämlich, um gesetzlich Versicherte behandeln zu können, grünes Licht vom Zulassungsausschuss Ärzte Oberpfalz. Zuständig ist er, weil für Planung und Beurteilung des Bedarfs an Kinder- und Jugendpsychiatern die Landkreise Kelheim, Neumarkt, Cham, Regensburg plus Stadt Regensburg als Einheit betrachtet werden. Und diese hat (Stand August 2023) 17 Fachärztinnen und -ärzte (rechnerisch 12,65 Vollzeit-Kräfte); nach den Regeln der Bedarfsplanung bedeutet das einen Versorgungsgrad von 153 Prozent, also eine deutliche Überversorgung, so dass dieser Planungsbereich für neue Niederlassungen gesperrt ist. Eigentlich.
„Überversorgung“ konzentriert sich in Regensburg
Denn im konkreten Fall ist problematisch, dass 14 der 17 KJP-Fachärzte in der Stadt Regensburg ansässig sind. Was ihr gutes Recht ist, erklärt Axel Heise, Vize-Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB): „Innerhalb eines Planungsbereiches haben Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Niederlassungsfreiheit“; die KVB könne die Praxen „nicht in bestimmte Kommunen und oder Landkreise ,zwingen‘“.
Der Zulassungsausschuss freilich könnte, angesichts der Unwucht zwischen Regensburg und Umland, zum Beispiel dem Kreis Kelheim „zusätzlichen qualitativen oder quantitativen Versorgungsbedarf“ zubilligen und dort – trotz Niederlassungssperre im Planungsgebiet – eine „Sonderbedarfszulassung“ ermöglichen, erläutert Axel Heise.
Breite Unterstützung
So eine Sonderbedarfszulassung hatte die Ärztin beantragt; mit breiter Unterstützung von Landrat Neumeier, der „Gesundheitsregion plus“ (GRP) – einem landkreisweiten Forum rund um alle Gesundheitsthemen – und vom Ärztlichen Kreisverband. Alle hatten sich seit vielen Monaten vehement für eine bessere KJP-Versorgung im Landkreis eingesetzt, bekräftigt ÄKV-Vorsitzender Hubert Faltermeier.
Entsprechend schien das Ok für eine Sonderbedarfszulassung eher eine Formsache. Doch am 6. Dezember lehnte der Zulassungsausschuss Oberpfalz in seiner nichtöffentlichen Sitzung den Antrag ab: Das teilt KVB-Sprecher Heise auf unsere Anfrage mit und beruft sich auf die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses – der „von der KVB unabhängig“ sei, wie er ausdrücklich betont.
Heise räumt ein, „dass die Ablehnung aus Sicht der KVB nicht verständlich ist“; es sei „vollkommen klar, dass aktuell null Sitze für Kinder- und Jugendpsychiater Landkreis Kelheim unbefriedigend sind“.
Da können Franziska Neumeier und Hubert Faltermeier nur beipflichten. Die Ärztin sei eigens zur Ausschuss-Sitzung gereist und habe dort in Kurzform nochmals den örtlichen Bedarf dargelegt. Wie das Gremium anschließend hinter verschlossener Tür zu seiner Entscheidung kam, „können wir uns wirklich nicht erklären“, sagt ÄKV-Vorsitzender Faltermeier und nennt das Nein „eine Ohrfeige für uns alle“. Allerdings eine, gegen die man sich zur Wehr setzen werde:
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin habe bereits angekündigt, dass sie die Ablehnung nicht einfach hinnehmen werde. Sie und ihr Kelheimer „Unterstützer-Kreis“ warten nun zunächst die schriftliche Begründung vom Ausschuss. Basierend darauf sei dann Widerspruch möglich, so Faltermeier. Hierüber entscheidet laut KVB-Sprecher Heise der Berufungsausschuss, ein dem Zulassungsausschuss vergleichbares Gremium. Bestätigt diese Instanz das Nein, „steht selbstverständlich noch der Weg zum ordentlichen Sozialgericht offen“, so Heise.
Zwei Regulierungsebenen
Bedarf: Wer als Ärztin, als Arzt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will, muss sich bei der Wahl des Praxisstandorts den Vorgaben der Bedarfsplanung beugen. Dabei „wird rechnerisch ermittelt, wie viele Niederlassungsmöglichkeiten in einem Gebiet notwendig sind, um die Patientinnen und Patienten zu versorgen“, erklärt der Gemeinsame Bundesausschuss, das zentrale Selbstverwaltungs-Zusammenschluss des deutschen Gesundheitssystems. Kriterien sind u.a. Einwohnerzahl und Altersverteilung, aber auch, um welche ärztliche Fachrichtung es geht.
Zulassung: Wenn sich ein Arzt irgendwo niederlassen will, dann entscheidet hierüber der örtlich zuständig Zulassungsausschuss. Dort haben Vertreter der regionalen Ärzteschaft und der Krankenkassen Stimmrecht. Für die Bedarfsplanung bei Kinder- und Jugendpsychiatern werden die Landkreise Kelheim, Neumarkt, Cham und Regensburg plus Stadt Regensburg als Einheit betrachtet; zuständig ist der Zulassungsausschuss Ärzte Oberpfalz.